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EnergiekriseAtomausstieg verschoben

Luftaufnahme Kernkraftwerk Emsland
Luftaufnahme des Atomkraftwerks Emsland. Oben rechts im Bild das 1977 stillgelegte Kernkraftwerk Lingen. (Foto: Krd auf wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Die verbliebenen drei Atomkraftwerke in Deutschland sollen bis April 2023 weiterlaufen. Nach der Richtlinien-Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

21.10.2022 – In dieser Woche hat Bundeskanzler Olaf Scholz entschieden, die drei noch stromerzeugenden Atomkraftwerke in Deutschland sollen bis April 2023 weiterlaufen. Damit sollen in der sich zuspitzenden Energiekrise Engpässe im Winter überbrückt werden. Am Donnerstag beschloss das Kabinett eine entsprechende Novelle des Atomgesetzes.

Damit werden die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis spätestens zum 15. April 2023 geschaffen. Nur die in den Anlagen noch vorhandenen Brennelemente dürfen genutzt werden, neue Brennelement nicht beschafft werden. Spätestens am 15. April soll aber das endgültige Aus für die Atomkraft in Deutschland kommen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte: „Es wird keine Laufzeitverlängerung und keine Beschaffung neuer Brennstäbe geben – und damit auch keine zusätzlichen hochradioaktiven Abfälle.“ Die Verlängerung sorge für Stromnetzstabilität, die mit der nuklearen Sicherheit vereinbar sei, weil der Weiterbetrieb auf einen kurzen Zeitraum in diesem Winter beschränkt bleibe.

Wirtschaftsminister Robert Habeck versprach, im Winter 2023/2024 andere und bessere Ausgangsbedingungen sowie deutlich mehr Gas-Importe, auch über eigene LNG-Terminals. Die Stromnetze würden verstärkt, die Transportkapazitäten erhöht sein. Zusätzliche Erzeugungskapazitäten vor allem aus Erneuerbaren Energien seien bis dahin am Netz. „Es liegt weiter harte Arbeit vor uns, aber die Richtung ist klar gesetzt: Wir müssen in dieser Krise die Stromerzeugungskapazitäten kurzfristig erhöhen, schaffen aber gleichzeitig die Voraussetzungen für eine langfristig sichere und klimafreundliche Stromversorgung“, kommentierte Habeck den Beschluss.

Der beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass die drei Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 aus energiewirtschaftlichen Gründen über den 31. Dezember 2022 hinaus zum Leistungsbetrieb berechtigt werden, den sie spätestens mit Ablauf des 15. April 2023 beenden müssen. Dabei dürfen nur die in den drei AKW jeweils bereits vorhandenen Brennelemente genutzt werden. Deshalb wird die Leistung der Reaktoren schrittweise abnehmen. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Leistungsbetriebs ist hierfür keine Periodische Sicherheitsüberprüfung vorzulegen. Der Staat übernimmt keine Kosten für diesen Streckbetrieb. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Wenig preisdämpfende Wirkung mit ungewollten Effekten

Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke wird nur geringe preisdämpfende Wirkung auf die Strompreise haben. Sie wurde vor allem wegen der Sicherheit der Netzstabilität im Winter beschlossen. Armin Simon von der Anti-Atom-Organisation ausgestrahlt kritisiert die Entscheidung: „Das Ansinnen von Bundeskanzler Scholz, alle drei AKW in Deutschland bis April 2023 laufen zu lassen, vergrößert genau die Probleme, die zu lösen es vorgibt. So führt ein Weiterbetrieb der AKW in Deutschland laut Stresstest in kritischen Situationen zu einem erhöhten (!) Bedarf an Reservekraftwerken in Frankreich und reduziert ihn im Gegenzug in Italien. Die deutschen AKW verschärfen also den Kraftwerksmangel ausgerechnet dort, wo er tatsächlich existiert, nämlich im Atomstromland Frankreich.“ Insbesondere der Weiterbetrieb des AKW Emsland behindere den Ausbau der Windkraft in Norddeutschland – und torpediere damit die wirkungsvollste Strompreisbremse: den möglichst schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien. pf
 


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