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Recht kommtBayerns Regierung droht Beugehaft wegen schlechter Luft

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder setzt sich nicht für saubere Luft in München ein
Kein Freund sauberer Luft: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verhindert einen gesetzeskonformen Luftreinhalteplan für Bayern und München. (Foto: © Michael Lucan, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0 de)

Führende Beamte, Umweltminister Marcel Huber oder Ministerpräsident Markus Söder: Bayerns oberstes Gericht erwägt die Möglichkeit von „Erzwingungshaft gegen Amtsträger“ prüfen zu lassen. Im Streit um saubere Luft und Fahrverbote reicht es der Justiz.

28.08.2018 – Seit Jahren ignoriert die CSU-geführte Staatsregierung Urteile und Zwangsgelder der Gerichte. Deshalb teilen die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nun unmissverständlich mit: Es reicht, auch die CSU muss sich in Bayern an Recht und Gesetz halten. Das oberste Gericht des Bundeslandes will „Erzwingungshaft gegen Amtsträger“ prüfen lassen, berichtet die Süddeutsche Zeitung und beruft sich auf ein Schreiben des Gerichts. Der Verwaltungsgerichtshof erwäge demnach, eine entsprechende Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuholen.

Gerichte sind ignoranten Politikern auf den Fersen

Im Kern geht es um schlechte Luft in München. Seit Jahren werden in der Landeshauptstadt die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten, doch weder Söders Kabinett noch seine Vorgänger schritten ein und ignorieren bestehende Gesetze. Das ist kein rein bayerisches Phänomen, in anderen Bundesländern und allen voran Nordrhein-Westfalen verschweigen und ignorieren Landespolitiker ebenfalls die Probleme. Auch dort sind Gerichte ihnen auf den Fersen.

Für München hatten sowohl das Verwaltungsgericht München als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eindeutige Urteile gefällt und die Landesregierung aufgefordert, seine Luftreinhaltepläne zu ändern und Dieselfahrtverbote vorzubereiten. Ende 2017 lief dafür die Frist aus, geschehen ist nichts. Im Gegenteil: Die Landesregierung betont weiterhin, Fahrverbote strikt abzulehnen. Gerichtliche Zwangsgelder in Höhe von 10.000 Euro stören die CSU jedenfalls nicht – das Geld fließt ohnehin wieder an den Finanzminister.

Allein Erzwingungshaft gegen Amtsträger scheint erfolgsversprechend

Vor diesem Hintergrund erscheine allein „die Festsetzung von Erzwingungshaft gegen Amtsträger“ erfolgsversprechend zu sein, heißt es deshalb in dem Gerichts-Schreiben. Allerdings haben die Richter Zweifel, ob eine Beugehaft nach deutschem Recht möglich ist. So sieht es auch die bayerische Staatskanzlei, die das Schreiben als „unverständlich und absurd“ bezeichnete. Dennoch könnte es zur Haft kommen, denn: Bereits 2014 hatte der EuGH in einem Verfahren zur Luftreinhaltung in Großbritannien die nationalen Gerichte angewiesen, „jede erforderliche Maßnahme“ zu ergreifen, damit die bestehenden Gesetze eingehalten würden.

Die CSU-Landesregierung hat nun bis zum 28. September Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren. Anschließend könnte die Anfrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs das EuGH beschäftigen. cw


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