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EEG 2021Die Enttäuschung überwiegt

Montage eines Windrades, im Vordergrund ein Heuballen
Für echten Klimaschutz muss mehr Windkraft und Solarenergie zugebaut werden. Das EEG 2021 enttäuscht in diesem Punkt. (Foto: Naturstrom)

Verbände und Organisationen bewerten das EEG 2021 in einem Punkt ähnlich: Die erwartete große Reform ist es nicht. Ein ambitionierter Ausbau der Erneuerbaren Energien wird damit nicht erreicht. Die Kritik überschattet vorhandene positive Akzente.

18.12.2020 – Viele Verbände und Organisationen sind enttäuscht vom EEG 2021. Angekündigt als große Reform, mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und den Signalen der Europäischen Kommission für mehr Klimaschutz im Rücken, hatten die Bürger und Branchenvertreter einen klaren und ambitionierten Schritt für den Umbau des Energiesystems erwartet. Heraus kam eine Flut von Detailänderungen, die im Einzelnen positiv bewertet werden, aber in Summe keinen echten Aufbruch ermöglichen. 

Vergebene Chance für den Klimaschutz

Mit Unverständnis reagiert die Klima-Allianz Deutschland auf die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Klima-Allianz und ihre über 140 Mitgliedsorganisationen hatten im Zuge der Novelle unter anderem eine Erhöhung des Ausbauziels auf 75 Prozent Erneuerbare am Bruttostromverbrauch bis 2030 gefordert. Das nun erzielte Ergebnis werde dem klimapolitischen Handlungsdruck und dem Investitions- und Gestaltungswillen einer breiten Mehrheit von Wirtschaft und Gesellschaft nicht gerecht. „Die Neufassung des EEG war eine große Chance für Klimaschutz, Wertschöpfung und Beschäftigung. Diese Chance wurde größtenteils vertan“, sagt Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland.

Klimaschutz und Innovation werden verschoben

Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) bringt es so auf den Punkt: „Prioritätensetzung sieht anders aus. Leerstellen, Baustellen und Hindernisse prägen diese Novelle. Die Erhöhung der Ausbaupfade ist vertagt, das Bekenntnis zur Energiewende als öffentliches Interesse wieder herausgestrichen und die Ausschreibungen, einst als marktwirtschaftliches Instrument gepriesen, weiter kompliziert und ins Absurde geführt.“

Windenergie kann nicht durchstarten

Auch der Präsident des Bundesverbands Windenergie Hermann Albers äußert sich enttäuscht: „In Paragraf 1 der Vorlage der Bundesregierung wird das klare Bekenntnis zur Energiewende gestrichen. Paragraf 28 trägt Unsicherheiten zum künftigen Marktvolumen in die Branche, die Stabilität und klare Zielkorridore erwartet. Entscheidend wird sein, dass es gelingt die Fesseln im Genehmigungsverfahren zu lösen. Die Aufgabenliste Wind an Land hatte diese definiert, abgearbeitet ist sie nicht.“

Die drei genannten Regelungen treffen die Windenergie massiv und überdecken die sinnvollen und richtigen Änderungen von SPD und Union, die der BWE anerkennt. Dazu zählen die Präzisierungen bei der Beteiligung der Kommunen und der Ausblick auf eine stärkere Teilhabe der Standortkommunen an der Gewerbesteuer. Auch hinsichtlich der Überbrückung zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb haben die Regierungsfraktionen die Intention des BWE aufgegriffen. Jedoch lässt das dabei entwickelte komplexe Instrument nach Auffassung von Albers befürchten, dass es in der Praxis nicht helfen wird. Insoweit müsse weiter darauf gesetzt werden, dass sich der Weiterbetrieb über die Direktvermarktung eigene Wege schafft.

Zubaukorridor für Photovoltaik zu gering

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisiert, dass die vorgesehene jährliche Zubaumenge für Photovoltaik nicht einmal 5 Gigawatt betrage, Wissenschaftler und Marktforscher aber ein Ausbautempo von 10 Gigawatt jährlich für notwendig erachten. Kein Verständnis hat der BSW für die Regelung für Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt Leistung. Wird die Vergütung nicht über eine Ausschreibung ermittelt, erhält der Betreiber nur 50 Prozent der festen Vergütung.

Kosten und Teilhabemöglichkeiten für Verbraucher wichtig

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind neben der Erreichung der Klimaziele zwei Themen beim Umbau des Energiesystems besonders wichtig: die Kosten und die Teilhabemöglichkeiten. Wie die kostengünstigen Erneuerbaren Energien Wind an Land und Photovoltaik in der Freifläche ausgebaut werden, bleibt offen. Entscheidungen dazu wurden mit einem Entschließungsantrag vertagt, ebenso wie zum kosteneffizienten Repowering von Windparks und den Bürgerstromtarifen.

Im Frühjahr muss nachgebessert werden

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert die Bundesregierung auf, den sich nun schon seit einem Jahr hinziehenden Prozess zur EEG-Novellierung im Frühjahr endlich zu einem überzeugenden Ende zu bringen. Denn der Kern des Gesetzes, die Anhebung der Ausbauziele und den ihnen entsprechenden -pfaden sowie eine verbindliche Bund-Länder Strategie zur naturverträglichen Umsetzung, wurde abermals verschoben. Ein Entschließungsantrag legt fest, dass darüber im Frühjahr entscheiden werden soll.

Die Positiv-Liste: Eigenverbrauch, Kommunenbeteiligung, Mieterstrom

Vor allem die Solarbranche freut sich über die Befreiung von der EEG-Umlage auf selbst erzeugten und genutzten Strom. Sie gilt fortan sowohl für Bestands- sowie Neuanlagen bis 30 Kilowatt Leistung. Erleichtert zeigte sich die Branche auch darüber, dass der Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Altanlagen nicht mehr durch überzogene Messanforderungen blockiert werde. Auch die Aufnahme von Photovoltaikprojekten in Kombination mit Landwirtschaft (Agrophotovoltaik) und auf Gewässern (Floating PV) in die Innovationsausschreibungen wird begrüßt.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) beurteilt die Kommunenbeteiligung positiv. Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die Unterstützung der Menschen vor Ort besonders wichtig. Daher sei es ein großer Schritt nach vorn, dass die Kommunen an den Einnahmen von Wind- und Solarparks beteiligt werden sollen, sowohl über direkte Zahlungen als auch über weitere Verbesserungen bei der Gewerbesteuer. Für Windparks gilt das bereits direkt über die Novelle. Für Photovoltaikfreiflächen-Anlagen und andere Erneuerbare Energien wird es eine Verordnung geben.

Deutliche Verbesserungen gibt es beim Mieterstrom im EEG bezüglich der jetzt möglichen Quartiersansätze und der Anlagenzusammenfassung. Zudem soll die Gewerbesteuerproblematik gelöst werden soll, was es auch für Wohnungsbauunternehmen einfacher machen wird, Mieterstrom umzusetzen.

Formulierung mit Symbolkraft gestrichen

Die ursprünglich enthaltende Formulierung, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient, ist nicht mehr enthalten. Torsten Raynal-Ehrke, Direktor des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) trägt hier zur Abkühlung der in diesem Punkt doch sehr erhitzten Gemüter bei.

Raynal-Ehrke ordnet den Sachverhalt so ein: „Die Streichung des Paragrafen zum öffentlichen Interesse wird nach Ansicht des KNE keine weitrechenden Konsequenzen haben. Für den Regelungsbereich des besonderen Artenschutzrechts finden sich entsprechende Verweise auf das öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit bereits im Bundesnaturschutzgesetz. Ob diese eine rechtlich belastbare Erleichterung für den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen bieten, wird sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erweisen. Insoweit war der § 1 Abs. 5 EEG 2021 eher als grundsätzliches Bekenntnis des Gesetzgebers und als juristische Klarstellung zu verstehen, als dass die Regelung eine bedeutsame Änderung der Genehmigungspraxis bedeutet hätte.“ pf


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