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Rheinisches BraunkohlerevierDie Zerstörung weiterer Dörfer ist verfassungswidrig

Bild einer verlassenen Straße in einem verlassenen Ort mit verlassenen Häusern am Wegesrand.
Damit nicht auch Dörfer wie Keyenberg, Beverath und Kuckum bald so aussehen, wie das durch Umsiedlungsmaßnahmen verlassene Immerath, könnten Bewohner der Orte Verfassungsbeschwerde gegen eine Enteignung einreichen. (Foto: Michael Gaida auf Pixabay, CC0 Public Domain)

Zwangsenteignungen für die Fortführung der Tagebaue Garzweiler und Hambach sind verfassungswidrig – so ein neues Gutachten. Um die Klimaziele 2030 und Empfehlungen der Kohlekommission einzuhalten, dürften keine weiteren Dörfer der Braunkohle weichen.

06.06.2019 – Bei einer 1:1 Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission verbiete sich nicht nur die Zerstörung des Hambacher Waldes, auch alle Dörfer können und müssen stehen bleiben, erklärt Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND NRW. Denn ein Rechtsgutachten im Auftrag des BUND kommt zu dem Ergebnis, dass weitere Zwangsenteignungen und daraus resultierende Umsiedlungsmaßnahmen nicht mehr verfassungskonform sind.

Enteignungen von Grundstücken zum Zwecke der Fortführung von Braunkohletagebauen sind laut Bundesberggesetz zwar grundsätzlich möglich, doch dies müsse laut Verfassung klar im Allgemeinwohlinteresse liegen. So bedürfe jedes einzelne Enteignungsverfahren einer detaillierten Überprüfung, ob die konkrete Rohstoffförderung und ihr Verwendungszweck mit den Gesetzen im Einklang stehe und im allgemeinen Interesse liege.

Und aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sind Grundabtretungen über das Jahr 2019 hinaus nur noch in beschränktem Umfang zulässig, erklärt der Verfasser des Gutachtens, Bergrechtsexperte Dirk Teßmer. „Insbesondere ist keine Enteignung von Grundstücken mehr zu rechtfertigen, deren Inanspruchnahme auf eine nicht mehr klimazielverträgliche Förderung und Verstromung von Braunkohle abzielt“, so Teßmer weiter.

Kohleverstromung in den nächsten Jahren geht auch, ohne weitere Dörfer und den Hambacher Wald zu zerstören

Darüber hinaus sei, durch Umplanungen der Braunkohletagebaue Garzweiler und Hambach, eine sichere Kohleverstromung in den nächsten Jahren möglich, ohne weitere Dörfer und den Hambacher Wald zu zerstören. Denn Analysen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge könnten im Tagebau Garzweiler II noch mindestens 338,3 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert werden, ohne weitere Dörfer zu vernichten. Im Tagebau Hambach indes wären noch 480 Millionen Tonnen Braunkohle vorhanden, ohne den Hambacher Wald und weitere Orte zu gefährden.

Gelingen könne dies vor allem durch veränderte Abbauführungen der Kohlebagger an den Tagebaukanten und Planungsänderungen bei der Ausweitung der Tagebaue. So wird im Tagebau Garzweiler bereits direkt vor dem noch bestehenden Ort Keyenberg abgebaggert, während weiter südlich noch viel Platz wäre die nächsten Jahre Kohle zu fördern, ohne bestehende Dörfer umzusiedeln.

Um die Klimaziele zu erreichen, muss ein Großteil des Braunkohlevorrats im Boden bleiben

Und ein Großteil dieses Braunkohlevorrats müsste ohnehin im Boden bleiben, um die Klimaziele 2030 und die daraus resultierenden Empfehlungen der Kohlekommission einzuhalten. So würden bei einem konservativen Ausstiegspfad bis 2038 maximal noch 672 Millionen Tonnen Braunkohle aus den Tagebauen Garzweiler und Hambach benötigt, rechnet der BUND NRW vor. Abgesehen davon stellten die Umweltschutzorganisationen und -aktivisten im Abschlussbericht der Kommission fest, dass zur Einhaltung der Klimaziele ein Ausstieg bis 2030 nötig wäre.

Dass RWE trotzdem weiter Fakten schaffe, sei ein Unding, sagt Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW. „Wir erwarten von Ministerpräsident Armin Laschet, dass er der nicht nur unnötigen, sondern auch den Klimazielen zuwiderlaufenden Zerstörung Einhalt gebietet“, so Jansen weiter. Und Armin Laschet betonte vor zwei Wochen, dass es zu einer „Eins-zu-Eins-Umsetzung des Klimakonsens“ kommen werde. An diesen Worten muss er sich nun messen lassen. Ein erster Schritt wäre ein Moratorium zum Erhalt bedrohter Dörfer und des Hambacher Waldes, den ein breites Zivilbündnis fordert. mf


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