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Brandenburg und der DenkmalschutzErneuerbare Energien sollen grundsätzlich Vorrang bekommen

dunkle Solarmodule auf einer Backsteinkirche
Solarmodule zieren das Dach einer Kirche in Greifswald, Melcklenburg-Vorpommern. (Bild: Jörg Blobelt, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)

Um die Energiewende voranzutreiben will nun auch Brandenburg sein Denkmalschutzgesetz novellieren. Andere Bundesländer gehen denselben Weg. Noch stellen aber viele Landesgesetze Hindernisse für den Ausbau von Wind- und Solarkraft dar.

28.11.2022 – Der „Ausbau von Erneuerbaren Energien und Denkmalschutz stehen vom Grundsatz her nicht im Widerspruch zueinander, sie leiten sich aus den gleichen Werten ab“, heißt es in einem gemeinsamen Brief von Kirchenvertreter:innen und dem Kulturministerium in Brandenburg. Bis Brandenburg seine selbst gesteckten Klimaschutz-Ziele erreicht habe, soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien daher für eine Übergangszeit grundsätzlich Vorrang vor Belangen des Denkmalschutzes haben. „Wir brauchen eine stärkere Erzeugung Erneuerbarer Energien“, sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nach einem Treffen der Landesregierung mit der evangelischen Kirche letzte Woche, wie die dpa berichtete.

Für eine Novelle des Brandenburger Denkmalschutzgesetz sollen noch in diesem Jahr Eckpunkte vorgestellt werden, so Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD), in der Hoffnung, dass das Gesetz im Landtag spätestens im Juni 2023 abschließend behandelt werde. Laut Brief von Kirchenvertreter:innen und dem Kulturministerium, könnte etwa die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach einer unter Denkmalschutz stehenden Kirche immer dann erteilt werden, wenn der Einbau reversibel und der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz geringfügig sei und das Erscheinungsbild der Kirche nicht erheblich beeinträchtigt wird. Beim Neubau von Windenergie-Anlagen könnte eine denkmalrechtliche Prüfung in Zukunft dann weiterhin erforderlich sein, wenn sich ein besonders landschaftsprägendes Bauwerk (etwa eine besonders bedeutende Kirche) in unmittelbarer Sichtbeziehung befindet.

Windkraft-Projekte scheitern zuhauf

Deutschlandweit scheitern bis dato über zehn Prozent aller beantragten Windenergieanlagen aus Gründen des Denkmalschutzes, wie die Fachagentur Wind an Land im Juni per Umfrage ermittelt hat. Auch der aktuelle Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses für das Jahr 2021 zeigt, dass von den bis zum 31.12.2021 im Genehmigungsverfahren befindlichen Windenergieprojekten mit einem Gesamtumfang von ca. 10.000 Megawatt Leistung etwa 1.000 Megawatt aus denkmalschutzrechtlichen Gründen blockiert sind. Beispielhaft führt der Bundesverband WindEnergie die Verhinderung von sieben Windkraftanlagen in Brandenburg auf, die in einem Kilometer Entfernung zum Gartendenkmal Damitzow errichtet worden wären, dessen Gutshaus jedoch vollständig verfallen ist. Für dessen Bewertung wurde der Idealzustand des Denkmals zugrunde gelegt, nicht sein tatsächliches Erscheinungsbild.

„Konflikte mit Belangen des Denkmalschutzes wachsen sich in letzter Zeit zunehmend zu einem bedeutenden Verhinderungsfaktor für den Ausbau der Windenergie aus“, sagt auch der Leiter der Geschäftstelle des Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Berlin-Brandenburg, Sebastian Haase, auf Anfrage der energiezukunft. An der Erarbeitung von Vorschlägen für eine Novelle des Denkmalschutzes habe man aktiv mitgewirkt, so Haase. Da es aber noch keinen offiziell veröffentlichten Entwurf gebe, will sich der LEE noch nicht zu konkreten Inhalten äußern.

Fortschritte bei der Photovoltaik

Auch der Photovoltaik stehen immer wieder Belange des Denkmalschutzes entgegen, wie Beispielhaft ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom Juni dieses Jahres zeigt. Dort wurde eine Solaranlage auf einem Dach nicht genehmigt weil sie die „historische Dacheindeckung verdecke und damit die Denkmalqualität des gesamten geschützten Bereiches erheblich beeinträchtigt werden würde“, wie die Rechtsanwaltsgesellschaft Maslaton aus dem Urteil zitiert. Laut den Rechtsanwälten würden sich solche Urteile in Deutschland häufen. Immerhin würden Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg an Neuerungen der Denkmalschutzgesetze arbeiten.

Das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst etwa stellt spezielle Förderungen in Aussicht, da Solaranlagen auf Denkmal geschützten Gebäuden einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, wie Auflagen bei Materialien und Farbgebungen, sowie allgemein Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen. Dies geht aus einer Antwort des Staatsministeriums auf Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Sabine Weigand hervor, über die PV-Magazine berichtete. In Nordrhein-Westfalen gilt derweil seit Anfang Juni 2022 ein neues Denkmalschutzgesetz, wonach Solaranlagen grundsätzlich zu erlauben sind, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen, wobei nach Möglichkeit unter anderem farblich angepasste Solarziegel, Solarfolien und in die Dachfläche integrierte Anlagen verwendet werden sollen, sowie eine ungleichmäßige Verteilung der Module vermieden wird. mg


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