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FrankreichErneuerbaren-Gesetz für mehr Tempo bei PV und Offshore-Wind

Rathaus in Allondans/Frankreich
Bei der Definition von Ausbauzonen haben die Gebietskörperschaften viel Mitspracherecht. (Foto: Espirat auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Frankreich hinkt beim Ausbau der Erneuerbaren hinterher. Mit einem neuen Gesetz soll der Rückstand aufgeholt werden. Vor allem Photovoltaik- und Offshore-Windanlagen stehen im Fokus. Kommunen und Departements bekommen weitreichende Mitspracherechte.

13.02.2023 – Nicht nur im europäischen Vergleich schneidet Frankreich schlecht ab beim Ausbau der Erneuerbaren, auch die selbstgesteckten Ziele verfehlt das Land. Vor einem Jahr kündigte Präsident Emanuel Macron deshalb eine Gesetzesinitiative an, die das Ausbautempo erhöhen soll. Seit mehreren Monaten rangen Parlament und Senat in Paris um Strategie und Wortlaut. Jetzt wurde das Beschleunigungsgesetz verabschiedet. Eine Reihe von Dekreten soll folgen und Details ausformulieren.

Kommunen bestimmen Prioritäre Ausbauzonen

Die Gebietskörperschaften -  Kommunen, Regionen und Départements – bekommen eine Schlüsselrolle bei der Ansiedlung von erneuerbaren Energieerzeugungslagen. Sie entscheiden, welche Gebiete als prioritäre Ausbauzonen (zones d’accélération) gelten. In diesen Zonen sollen Anlagen bei Ausschreibungen bevorzugt werden. Umgekehrt – wenn die prioritären Ausbauzonen einer Region einen signifikanten Beitrag zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien leisten – können die Verwaltungen auch Verbotszonen definieren. Eine zentrale Anlaufstelle soll administrative Verfahren bündeln und Genehmigungsprozesse vereinfachen. Wenn einzelnen Projekten überragendes öffentliches Interesse attestiert wird, können weitere Vereinfachungen greifen, beispielsweise bei Umweltprüfungen.

Im Gesetz wird darüber hinaus die Netzanschlussfrist von 18 auf 12 Monate verkürzt.

Mehr Flächen für Photovoltaik

Die Flächenkulisse für Photovoltaik wird erweitert. Randstreifen an Straßen und Autobahnen, Parkplätze und Konversionsflächen sowie bestimmte Küsten- und Bergregionen können mit Photovoltaik bebaut werden. In manchen Fällen gilt sogar eine Solarbaupflicht: Parkplätze ab 1500 Quadratmeter Fläche müssen zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen überdacht werden. Nichtwohngebäude – auch bestehende – mit einer Grundfläche über 500 Quadratmeter müssen entweder Solaranlagen installieren oder das Gebäude begrünen.

Ende September 2022 waren knapp 16 Gigawatt Photovoltaikleistung in Frankreich installiert, 100 Gigawatt bis zum Jahr 2050 sind das Ziel. Zum Vergleich: in Deutschland sollen bis 2030 bereits 215 Gigawatt PV-Leistung installiert sein.

Zehn-Jahres-Plan für Offshore Wind

Obwohl die Küstenlinie Frankreichs über 5.500 Kilometer misst, ist bisher gerade ein Offshore-Windpark an der Atlantikküste in Betrieb. Das soll sich ändern. Das Ziel bis 2050: 40 Gigawatt Windkraftleistung auf See. Bis 2024 soll ein Zehn-Jahres-Plan erarbeitet werden. In der bisherigen Planung bis 2031 sind Offshore-Windparks mit einer Gesamtleistung von 5,8 Gigawatt enthalten, die sich vor allem in der Normandie und der Bretagne befinden. An der Mittelmeerküste sind weitere kleinere Anlagen geplant, darunter auch schwimmende Windkraftanlagen.

Céline Pizzotti, stellvertretende Geschäftsführerin vom Deutsch-Französischen Büro für die Energiewende, macht auf einige weitere Details aufmerksam. Zum einen erhalten mit diesem Gesetz erstmals auch Agri-Photovoltaikanlagen in Frankreich eine gesetzliche Definition. Sie sollen den landwirtschaftlichen Anbau dauerhaft begünstigen und müssen rückbaubar sein.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit für Kommunen Stromlieferverträge (PPA) für Strom oder Erneuerbares Gas abzuschließen. Die Beteiligungsformen und Rechte für Kommunen werden ebenfalls gestärkt sowie der Eigenverbrauch für Kommunen vereinfacht. Für Projektierer wird es einen Garantiefonds geben, der im Falle von Klagen den Weiterbau von Projekten stützen soll.

Am 31. Januar wurde das Beschleunigungsgesetz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Parlament beschlossen, am 7. Februar 2023 im Senat angenommen. Die rechtspopulistische Partei Rassemblement National klagt gegen das Gesetz. Nun liegt der Ball beim Verfassungsrat, der sich innerhalb eines Monats dazu positionieren muss. Wird die Klage abgewiesen, kann das Gesetz im März oder April verkündet werden. Petra Franke


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