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Neue Regeln für den StrommarktEU einigt sich auf Strommarktreform

Umspannwerk Mittelspannung
Den Strommarkt gegenüber Krisen resilienter machen und für den Ausbau der Erneuerbaren Energien optimieren – das ist das Anliegen der Europäischen Strommarktreform. (Foto: Petra Franke / energiezukunft)

Die Eckdaten zur europäischen Strommarktreform stehen. Neue Kraftwerke sollen zukünftig vor allem über Differenzverträge gefördert werden. Davon profitieren nicht nur Erneuerbare, sondern auch die Kernenergie. Energy Sharing wird erweitert.

18.12.2023 – Nach fast einem Jahr Verhandlungen haben sich Rat und Parlament der Europäischen Union auf Elemente zur Reform des europäischen Strommarkts geeinigt. Die Fraktion der Grünen und Europäischen Freien Allianz (EFA) unterstützen den Kompromiss nicht. Das Verhandlungsergebnis muss noch formal vom Rat und Parlament bestätigt werden.  Den Strommarkt gegenüber Krisen resilienter machen und für den Ausbau der Erneuerbaren Energien optimieren – das ist das Anliegen der Europäischen Strommarktreform.

Das zu Grunde liegende Marktprinzip des Strommarktes – die Merit Order – bleibt erhalten. Offshore Windkraftanlagen erhalten eine Garantie für den Anschluss an Übertragungsnetze.

Differenzverträge zur Förderung Erneuerbarer Energien

In Zukunft können Mitgliedstaaten Erneuerbare Energien – Wind, Solar, Lauf-Wasserkraft, Geothermie – nur noch über zweiseitige Differenzverträge (CfD) oder gleichwertige Instrumente direkt fördern. Durch einen garantierten Mindestpreis erhalten erneuerbare Kraftwerke finanzielle Sicherheit, indem ihnen ein Mindesteinkommen staatlich garantiert wird. Gleichzeitig werden durch die Festlegung eines Maximalpreises Gewinne abgeschöpft, die dann die Mitgliedstaaten umverteilen können.

Kernenergie ist förderfähig

Allerdings – und das ist der Pferdefuß des Kompromisses – gilt diese Art der Förderung nicht nur für Erneuerbare, sondern auch für Kernenergie. Besonders Frankreich hatte sich für diesen Teil der Reform stark gemacht. Und weil auch Bestandsanlagen unter bestimmten Bedingungen – bei Repowering, Laufzeitverlängerung oder Kapazitätsausbau – in das CfD-Schema wechseln können, kann Frankreich wahrscheinlich sehr viel Geld von seinen alten Kernkraftwerken abschöpfen und damit massiv die Strompreise stützen.

Allerdings gibt es keine Pflicht zum Abschluss eines Differenzvertrages, so dass auch direkte Stromabnahmeverträge (PPA) nach wie vor möglich sind und sich in manchen Fällen auch besser eignen. Dafür sollen Markteintrittsbarrieren abgebaut und auch kleineren Marktteilnehmern der Abschluss von PPAs ermöglicht werden.

Kohlekraft profitiert über Kapazitätsmechanismus

Auch Betreiber von Kohlekraftwerken profitieren – diesen Punkt hat sich Polen erkämpft. Kraftwerke können zusätzlich zu den Markterlösen ihres erzeugten Stroms finanziell gefördert werden, wenn sie Kapazität bereitstellen. Mit dem Kapazitätsmechanismus hält man Kohlekraftwerke am Netz und honoriert sie dafür, dass sie in Zeiten geringer Erneuerbaren-Erzeugung die Versorgungssicherheit stärken.

Energy Sharing wird erweitert

Der regulatorische Rahmen für Energy Sharing wird erweitert. Neben einem Vertrag mit dem herkömmlichen Stromversorger können Verbraucher zusätzliche Energy-Sharing-Verträge abschließen und so gezielt mit anderen Personen Strom teilen. Über Energy-Sharing-Plattformen kann Strom und Speicherkapazität angeboten und verkauft werden. Dabei soll es keine unnötige Bürokratie geben. Kleinalgenbetreiber werden von den Pflichten eines klassischen Energielieferanten entbunden. Als Kleinanlagen gelten Anlagen bis 10,8 Kilowatt installierter Kapazität auf Einfamilienhäusern und bis zu 100 Kilowatt Leistung auf Mehrfamilienhäusern. 10 Prozent des von öffentlichen Einrichtungen produzierten Stroms soll an vulnerable Verbraucher gehen. 

Es ist nicht erforderlich, selbst Strom zu produzieren oder zu speichern, um am Energy-Sharing teilzunehmen und geteilten Strom zu beziehen. Damit können alle Haushalte von günstigem, dezentral produziertem Strom aus Erneuerbaren profitieren.

Die einzige Voraussetzung ist, dass die Energieerzeugung nicht das primäre Geschäftsziel einer Unternehmung ist, damit diese Energie teilen darf. Industrieunternehmen können von Mitgliedsstaaten zum Energie teilen zugelassen werden. Grundsätzlich ist Energy Sharing innerhalb einer Gebotszone möglich, in Deutschland damit deutschlandweit. Bei Netzengpässen kann der Mitgliedsstaat das Energy Sharing geographisch beschränken. 

Auch die Rechte der Verbraucher sollen gestärkt werden. Einseitige Preiserhöhung in befristeten Festpreisverträgen sind verboten, ebenso Stromsperren – es darf also niemandem der Strom abgestellt werden. Jeder Verbraucher hat zudem Anspruch auf ein Messsystem bzw. intelligenten Zähler, das es ihm ermöglicht, seinen Stromverbrauch an aktuelle Preise anzupassen. pf


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