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Energiecharta-VertragEU-Rat stimmt für Austritt aus Klimaschmutzvertrag

EU-Flagge
EU-Mitgliedsländer stimmen für den Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag (Bild: Emanuele / CC BY-SA 2.0 / via Wikimedia Commons).

Die Mitgliedsländer der EU haben mehrheitlich für einen gemeinsamen Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag gestimmt. Ein Erfolg für Energiewende und Klimaschutz. Bereits seit Jahren dient der Vertrag vor allem fossilen Konzerninteressen.

11.03.2024 – Ein weiterer Schritt raus aus der fossilen Ära ist getan: Der EU-Rat stimmte am Donnerstag für einen Austritt der EU aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT). Im April soll auch das Parlament über einen Austritt abstimmen, die Mehrheit dafür scheint gesichert.

„Das war überfällig: Konsequenter Klimaschutz ohne Angst vor Konzernklagen in Milliardenhöhe“, schreibt Anna Cavazzini, Europaabgeordnete der Grünen/EFA, auf Twitter/X.

Zustimmung für Klimaschmutzvertrag schwindet

Die EU empfahl ihren Mitgliedsländern bereits im vergangenen Juli, aus dem Vertrag auszusteigen. Nun entschied sich die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer für den Austritt. Es zeichnet sich allerdings ab, dass es Ausnahmen für Länder wie Zypern geben könnte, die nicht aus dem Vertrag aussteigen wollen, berichtet der Tagesspiegel Background Energie & Klima.

Nachdem einzelne Länder bereits ausgestiegen waren, entschied der Europäische Gerichtshof im September 2021, dass Schiedsverfahren auf Grundlage des ECT nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Ende Juli 2023 scheiterten dann RWE, Uniper und Co vor dem BGH mit Klagen gegen Klimagesetze der Niederlande und von Deutschland.

Im EU-Rat findet sich eine Mehrheit für den Austritt

Lange verhandelten die Mitgliedsländer über eine Reform des Vertrags. Die Verhandlungen scheiterten jedoch Ende 2022 endgültig. Italien, Polen, Spanien, die Niederlande, Frankreich, Slowenien und Deutschland sind bereits offiziell aus dem ECT ausgestiegen. Vor zwei Wochen verkündete auch das Vereinigte Königreich seinen Austritt.

Der Austritt Deutschlands ist seit Dezember 2023 rechtsgültig. Gegen Regelungen, die nach dem Austritt eines Landes entschieden wurden, kann nicht mehr geklagt werden. Energiekonzerne haben allerdings ab Austritt noch 20 Jahre das Recht, gegen Gesetze vor dem Ausstieg zu klagen. Ende vergangenen Jahres wurde Deutschland erneut von zwei Unternehmen aufgrund des ECT verklagt.

Dieses Zombie-Klagerecht würde nur dann ungültig, wenn der Vertrag offiziell aufgelöst würde. Alle Mitgliedsländer müssten einer Auflösung zustimmen.

Ein fossiler Vertrag

Das Investitionsschutzabkommen ECT wurde nach der Wende geschaffen, um Investitionen in die Energieversorgung in der ehemaligen Sowjetunion abzusichern. Der Schutz der Investoren vor Enteignung wird jedoch auch auf Regelungen ausgedehnt, die Erneuerbare Energien bewusst fördern und fossile Energieträger aus Gründen des Klimaschutzes einschränken sollen.

Der IPCC bezeichnete das Abkommen in seinem letzten Sachstandbericht ausdrücklich als Mittel der Fossilindustrie, Klimaschutz zu verhindern. Über das vergangene Jahrzehnt verklagten immer mehr fossile Energieunternehmen Staaten wegen Kohle- und Atomausstieg sowie anderen Klimagesetzgebungen, viele mit Erfolg. Der mehrheitliche Ausstritt der EU setzt ein Zeichen für den Klimaschutz und das Ende der fossilen Ära. jb

 


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