Menü öffnen

WasserstoffstrategieFlickenteppich beim Wasserstoffrecht

Visualisierung der zukünftigen Elektrolyse-Anlage in Wunsiedel
Der Elektrolyseur in Wunsiedel wird Wasserstoff ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugen. (Foto: Siemens AG)

Mit welchen Regeln grüner Wasserstoff erzeugt, transportiert und genutzt werden soll, wird derzeit diskutiert. Die Rechtslage ist inkonsistent und lückenhaft, so das Ergebnis einer Analyse der Stiftung Umweltenergierecht.

19.07.2021 – Das Thema Wasserstoff beschäftigt die Energiebranche. Vor allem die Industrie wird zukünftig ihren Energiebedarf aus Wasserstoff stillen. Doch um Wasserstoff mittels Elektrolyse aus Wasser herzustellen, wird zunächst viel Energie gebraucht.

Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben im vergangenen Jahr Wasserstoffstrategien vorgelegt. Dabei soll grüner Wasserstoff aus erneuerbaren Energien eine Schüsselrolle spielen, um die Klimaziele erreichen zu können. Um diese Strategien nun umzusetzen, sind in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Gesetze auf europäischer und nationaler Ebene beschlossen worden oder werden gerade überarbeitet. Damit befindet sich das Recht zu grünem Wasserstoff derzeit in einer Phase des Umbruchs und der Entwicklung.

Status Quo und Gestaltungsoptionen

In welchen Regelungsbereichen ist grüner Wasserstoff schon verankert? Wo soll das noch kommen und welche Gestaltungsspielräume hat der Gesetzgeber, um ein Wasserstoffwirtschaftsrecht zu realisieren? Diesen Fragen widmet sich eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht.

Die Studie „Auf dem Weg zum Wasserstoffwirtschaftsrecht?“ hat das bestehende Genehmigungsrecht entlang der Wertschöpfungskette von grünem Wasserstoff untersucht. Die Autoren stellen fest, dass derzeit noch kein einheitliches und konsistentes Wasserstoffwirtschaftsrecht besteht. Die relevanten Regelungen seien über den Rechtsrahmen verstreut, lückenhaft und könnten deswegen noch keine gezielte Steuerungswirkung entfalten. Es fehle an einer übergreifenden Begriffsdefinition sowie der Klarstellung, was grüner Wasserstoff überhaupt ist.

Der für Wasserstoff relevante Rechtsrahmen befindet sich derzeit jedoch im Auf- und Umbruch. Es gibt eine Vielzahl aktueller Gesetzgebungsprozesse auf europäischer und nationaler Ebene; weitere werden in den nächsten Monaten und Jahren folgen. Ob dabei ein stimmiges Wasserstoffwirtschaftsrecht entsteht, sei derzeit nicht absehbar. Neben der Darstellung des geltenden Rechts werden in der Studie auch Vorschläge gemacht, wie ein einheitliches Wasserstoffwirtschaftsrecht erreicht und der Markthochlauf für grünen Wasserstoff stärker unterstützt werden kann.

Baustart für Elektrolyseur in Wunsiedel

Die Wasserstofferzeugung im großen Maßstab steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Es gibt aber auch konkrete Vorhaben. Ein Beispiel ist der Baustart für einen großen Elektrolyseur in der letzten Woche.  Im oberfränkischen Wunsiedel soll ab Mitte 2022 grüner Wasserstoff erzeugt werden. Der Elektrolyseur hat eine Leistung von knapp neun Megawatt und soll aus Ökostromüberschüssen jährlich bis zu 1.350 Tonnen des treibhausgasneutralen Gases erzeugen.

Die Anlage wird am Energiepark Wunsiedel errichtet und dort mit dem bereits vorhandenen Batteriespeicher und benachbarten Industriebetrieben vernetzt. Diese können zum Beispiel Abwärme oder den bei der Elektrolyse abgespaltenen Sauerstoff nutzen

Der Wasserstoff wird mit LKW an lokale und regionale Endkunden, im Wesentlichen in den Regionen Oberfranken, Oberpfalz, Thüringen und Sachsen sowie nach Tschechien geliefert. Die Anlage hilft überdies, Netzengpässe zu entschärfen sowie Flexibilität für das Stromnetz bereit zu stellen. pf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft