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EU-TaxonomieGas und Kernkraft bald nachhaltige Energiequellen

Zeitrafferaufnahme Schornstein mit Abgasen nachts
Investitionen in neue Gas- und Atomkraftwerke sollen als nachhaltig gelten. (Foto:SkitterphotoaufPixabay)

Der Bau neuer Gas- und Atomkraftwerke soll nach dem Willen der EU-Kommission befristet und unter bestimmten Bedingungen als nachhaltiges Investment gelten. Ein umstrittener Vorschlag mit Symbolkraft, der energiepolitische Weichen stellt.

04.01.2022 – Das neue Jahr nimmt energiepolitisch einen irritierenden Auftakt: Die EU-Kommission schlägt vor, die Stromerzeugung aus Erdgas und Atomkraft als nachhaltig zu klassifizieren. Der entsprechende Entwurf der Kommission zur EU-Taxonomie wurde am 31.12.2021 an die Mitgliedsstaaten versandt. Ganz überraschend kam diese Einordnung nicht, dennoch bleibt sie umstritten. Umweltverbände und Wissenschaftler kritisieren diesen Weg, Branchenverbände sehen vor allem in der grünen Klassifizierung von Gaskraftwerken einen notwendigen Schritt, um den Übergang in eine klimaneutrale Energieerzeugung zu schaffen.

Die Taxonomie ist Teil der EU-Klimaschutzpolitik und definiert sechs Ziele: den Klimawandel mindern, an den Klimawandel anpassen, Wasser- und Meere schonen oder schützen, Kreislaufwirtschaft voranbringen, Umweltverschmutzung verhindern und Biodiversität oder Ökosysteme schützen oder wiederherstellen. Um als nachhaltig zu gelten, müssen die Investitionen einer Bank oder eines Fonds mindestens zu einem dieser Ziele beitragen und dürfen die anderen Ziele nicht „signifikant“ verletzen. Künftig müssen Unternehmen darüber auch Rechenschaftsberichte veröffentlichen.

Mithilfe der EU-Taxonomie sollen Geldflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gelenkt werden. Es geht um Orientierung für Investoren und Anleger mit dem gewollten Effekt, dass als nachhaltig eingestufte Vorhaben leichter an notwendige Finanzmittel kommen.

Das Signal, das von dieser Einordnung ausgeht, darf nicht unterschätzt werden, wie Erik Gawel in seinem Kommentar bemerkt. Es sei absehbar, dass die hier vorgenommene ad-hoc-Klassifizierung als offizielle Klärung der Nachhaltigkeitsfrage schlechthin überinterpretiert werden und insbesondere in die Klima- und Energiepolitik auf europäischer und nationaler Ebene hineinstrahlen wird.

Das Kleingedruckte für Gas und Atom

Der jetzt vorliegende Entwurf der EU-Kommission macht Einschränkungen bei der Etikettierung in Bezug auf Gas- und Atomkraft. Gaskraftwerke sollen ab 2035 nur noch mit kohlendioxidarmen Gasen laufen dürfen, wobei über die Definition dieser Gase noch gestritten wird. Im Gaspaket hat die EU-Kommission sie als Gase definiert, die 70 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als herkömmliches Erdgas.

Darüber hinaus werden CO2-Grenzwerte von Gaskraftwerken definiert, die so bemessen sind, dass ein einzelnes Kraftwerk kaum ein ganzes Jahr durchgängig Strom generieren kann, ohne die Grenzwerte zu überschreiten. Damit soll erreicht werden, dass Gaskraftwerke nur laufen, wenn Strom aus anderen Erzeugungsquellen oder Speichern nicht ausreichend zur Verfügung steht. Die Gaskraftwerke sollen somit als Reserveleistung in Zeiten schwacher Windkraft- und Sonnenstromausbeute dienen.

Neue Gaskraftwerke müssen zudem so gebaut werden, dass sie später auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Genau für diesen Übergangszeitraum begrüßt auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft die Einordnung von neuen Gaskraftwerken als grüne Investition. Sie seien unverzichtbar für die Versorgungssicherheit, heißt es in einem Statement der Geschäftsführerin des BDEW, Kerstin Andreae.

Kernenergie mit ungelöstem Entsorgungsproblem

Der Bau neuer Kernkraftwerke soll dann als nachhaltig gelten, wenn sie neuesten technischen Standards entsprechen und bis 2045 eine Baugenehmigung erhalten. Für diese Einordnung hat sich vor allem Frankreich stark gemacht, das weiter auf Kernenergie setzen will. Aber auch in anderen europäischen Ländern soll die Atomkraft zur positiven Emissionsbilanz beitragen. So erwägt Serbien den Bau eines Atomkraftwerks in Zusammenarbeit mit dem staatlichen russischen Atomkonzern Rosatom. Rumänien und Bulgarien zeigen sich am Bau sogenannter kleiner modularer Atomreaktoren interessiert. In den Niederlanden ist der Bau zweier neuer Atomkraftwerke im Koalitionsvertrag der im Dezember gebildeten Regierung verankert. Polen und Estland sind weitere Länder, die auf Atomkraft setzen.

Nach Meinung von Jan Peter Schemmel vom Öko-Institut verletze das Greenwashing der Atomkraft das Prinzip, dass die als nachhaltig klassifizierten Aktivitäten keine anderen Umweltziele beeinträchtigen. Es beschädige die Glaubwürdigkeit der Taxonomie insgesamt, denn angesichts der schweren Folgen für Umwelt und Gesundheit, die Nuklearunfälle in der Vergangenheit verursacht haben und der immensen Kosten und Unsicherheiten bei der Entsorgung atomarer Abfälle könne die Atomkraft weder umweltpolitisch noch ökonomisch als nachhaltig gelten.

Wirtschaftsminister Habeck lehnt die Pläne ab

Wirtschaftsminister Robert Habeck bezeichnete den Vorschlag der EU als Etikettenschwindel. Eine Zustimmung zu denen neuen Vorschlägen der EU-Kommission sehen wir nicht", sagte der Grünen-Politiker der Nachrichtenagentur dpa. Damit dürfte der Ampelkoalition ein erster Stresstest bevorstehen, denn FDP und SPD haben eine solch klare Position nicht.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisiert die Vorschläge ebenfalls. Weder Erdgas noch Atomkraft entsprächen auch nur ansatzweise den Kriterien der Nachhaltigkeit. Sozial gerechte Investitionen seien zudem nur die, die heutigen und zukünftigen Generationen faire Energiepreise garantierten.

Annahme des Entwurfs gilt als wahrscheinlich

Um Transparenz zu gewährleisten, wird die Kommission in einer gesonderten Rechtsverordnung Offenlegungspflichten dahingehend verändern, dass Anleger und Investoren klar erkennen können, ob und in welchem Umfang Erdgas- oder Nuklearaktivitäten im Finanzprodukt enthalten sind.

Nach der Konsultation mit einer Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten soll die Rechtsverordnung noch im Januar von der Kommission angenommen werden. Das Europäische Parlament und der Rat haben dann vier Monate Zeit, das Dokument eingehend zu analysieren und gegebenenfalls Einwände dagegen zu erheben. Für eine Ablehnung im Europäischen Rat ist ein Bündnis von 20 Mitgliedsstaaten nötig, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Das Europäische Parlament kann mit einfacher Mehrheit Einwände erheben.

Dass die vorgeschlagenen Einordnungen tatsächlich in Kraft treten, ist sehr wahrscheinlich. Der Kommissions-Entwurf spiegelt die Interessenlage der europäischen Staaten wider. Lediglich Deutschland, Österreich, Dänemark und Portugal sprechen sich klar gegen Atomkraft als nachhaltige Energiequelle aus. pf


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Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Stephanie Weiß 04.01.2022, 14:53:08

Die Haltung der Ampel- Regierung ist insofern scheinheilig, als sie sich im Falle eines Blackouts bzw. Energiemangels in Deutschland auf die zuverlässige Hilfe aus den Mitgliedsstaaten verlässt, auf Energie, die aller Wahrscheinlichkeit nach atomare Energie sein wird.

Sven J. 06.01.2022, 11:19:48

+82 Gut

Es ist ein Irrglaube, dass Atomkraft Versorgungssicherheit bringt. Zum Beispiel exportierte Deutschland im Jahr 2021 mehr Strom nach Frankreich als anders herum. Und als im Sommer aufgrund der hohen Temperaturen viele Atomkraftwerke in Frankreich wegen Kühlwassermangel abgeschaltet oder in der Leistung gedrosselt werden mussten, waren es Deutsche Kraftwerke (u.a. Solar), welche Frankreich vor einem Blackout bewahrt haben.

Wolfgang K. 06.01.2022, 16:23:19

Atomkraft, ja bitte! Scheint das neue Motto der Von der Leyen Kommission zu sein. Mithilfe eines undemokraundemokratischen Verfahrens, das nur für technische Entscheidungen gedacht ist, namlich eines ’delegierten’ Rechtsakts masst sich die Kommission eine hochpolitische Entscheidung an, nämlich Atomkraft als nachhaltig-ökologisch einzustufen. Ein Skandal. Die Bundesregierung sollte sich entweder der österreichischen Klage anschliessen oder selber Klage einreichen. Sonst wird ein grüner Fonds demnächst zum Unterstützer von Kernkraft.

Es handelt sich um einen delegierten Rechtsakt, d.h. die Kommission bestimmt allein und er gilt als angenommen, wenn nicht eine qualifizierte negative Mehrheit dagegen zustande kommt. Also besonders demokratisch ist ein solches umgedrehtes Verfahren nicht. Eine Regelung gilt, außer es stimmt eine qualifizierte Mehrheit dagegen. M.a.W.: 20 Mitgliedstaaten, mit 65% der EU-Bevölkerung müssen sich zusammentun, um den Erlass der Kommission zu stoppen. Gedacht war dieses Verfahren für nachrangige technische Entscheidunge, nicht für hochpolitische. Die Müllentsorgung bei Atomkraft ist ungelöst, in Deutschland gibt es nicht ein einziges Endlager, die Kosten gehen in die Hunderte Milliarden und werden künftigen Generationen aufgelastet. Wo ist das nachhaltig? Das ist Greenwashing und Externalisierung. Die Realität ist leider so plump: die Profite machen die Konzerne, die jahrhundertelangen Kosten trägt die Allgemeinheit - daher die pointierte Wortwahl.

Peter Schwarzmeier 09.01.2022, 14:28:53

Den Mitgliedstaaten der EU kann nicht vorgeschrieben werden, wie sie die Etappenziele bis zur Klimaneutralität 2050 gehen wollen. Atom- und Gasverstromung als grüne Energieform zu deklarieren, konterkariert die Zielsetzungen der EU zur Sicherheit und Nachhaltigkeit und nimmt den Druck zu ambitionierterem handeln als bisher. Restaurierte und neu gebaute Atommeiler werden mindestens 30 Jahre und damit weit über 2050 hinaus am Netz sein. Ein (Super-)Gau eines dieser Kraftwerke wird weite Teile Deutschlands und der EU verseuchen. Die sichere Lagerung des über viele Jahrhunderte strahlenden Mülls ist weltweit nicht geklärt. Ist das nachhaltig?

 

Diese Techniken werden übergangsweise auch ohne Einstufung als grüne Energie laufen - aber dann wenigstens subventionsfrei. Auch der Missbrauch der Verwendung von Geldern der Billion Euro, die von der EU die nächsten 7 Jahre zur Bewältigung der Corona-Krise für die Staaten zur Ankurbelung der Wirtschaft bereitgestellt wird, ist nicht davor sicher.


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