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EEG 2021Grünes Licht aus Brüssel für wichtige Teile des EEG 2021

Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel
Die Fördersystematik für Erneuerbare Energien in Deutschland ist weitgehend konform mit europäischen Wettbewerbsregeln. (Foto: Dimitris Vetsikas auf Pixabay)

Die Novelle des EEG war bisher teilweise nicht rechtskräftig, weil die beihilferechtliche Genehmigung der EU ausstand. Diese ist nun weitgehend, aber nicht vollständig erfolgt. Nun können die Projekte der ersten Ausschreibungsrunde gebaut werden.

04.05.2021 – Das im Dezember 2020 eilig beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz war bisher nicht in allen Teilen rechtssicher – die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission stand aus. Zunächst sickerte vor zwei Wochen durch, dass die Wettbewerbshüter die Anschlussförderung für alte Windkraftanlagen kippen würden. Ende letzter Woche kam nun eine offizielle Erklärung aus Brüssel.

Demnach können vor allem EEG-umlagebefreite energieintensive Unternehmen aufatmen. Die Umlagebefreiung wird von der EU nicht beanstandet. Auch im Hafen liegende Seeschiffe können EEG-umlagefreien Strom von Land beziehen. Die Befreiung von der EEG-Umlage von grünem Wasserstoff – also Wasserstoff, der aus Erneuerbaren Energien gewonnen wird – ist noch nicht Teil der Genehmigung, da sie noch nicht im Detail ausgestaltet wurde.

Das Förderschema insgesamt bekommt ebenfalls grünes Licht von den Wettbewerbshütern. Beihilfeempfänger – Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen – können wie bisher zusätzlich zum Strommarktpreis eine gestaffelte Prämie erhalten, Betreiber sehr kleiner Anlagen eine Einspeisevergütung. Im Sinne des Wettbewerbes ist auch, dass die Beihilfeempfänger mehrheitlich im Wege von Ausschreibungen ermittelt werden.

Einiges bleibt offen, einige Regeln sind nicht zulässig

Bei einigen Regeln meldet die Europäische Kommission vertieften Prüfbedarf an. Dies ist der Fall für die Südquote, die in Ausschreibungen für Bioenergie und Windkraft an Land Projekte in südlichen Regionen Deutschlands bevorzugt.

Die Anschlussförderung für ausgeförderte Windkraftanlagen ist allerdings vom Tisch. Nach der gleichen Logik sind auch die Anschlussförderungen für Altholz-Anlagen und Güllekleinanlagen nicht zulässig, ebenso betroffen ist die nachträgliche Erhöhung der Vergütung für Wasserkraftanlagen.

Ausschreibungsergebnisse konnten veröffentlicht werden

Mit dieser Entscheidung aus Brüssel konnte die Bundesnetzagentur auch die Ausschreibungsergebnisse der erste Ausschreibungsrunden 2021 veröffentlichen. Sie hatte die Ergebnisse, die bereits seit Anfang Februar bzw. Anfang März feststanden, bisher nicht veröffentlicht, weil damit Rechtsfolgen einhergehen. Es handelt sich um Ausschreibungen für Windenergie an Land, Solarenergie des ersten Segments sowie Biomasseanlagen. Außerdem macht die Behörde die Zuschläge für die Innovationsausschreibung vom 1. April 2021 öffentlich.

Viel zu wenige Windenergie-Projekte bewerben sich um Zuschlag

Für Windenergie an Land waren zum Gebotstermin 1. Februar 1.500 Megawatt ausgeschrieben. Eingereicht wurden 91 Gebote mit einem Volumen von 718 Megawatt. Damit war die Ausschreibung zur Hälfte unterzeichnet. 89 Gebote mit 691 Megawatt Leistung wurden bezuschlagt.

Erfolgreich waren vor allem Projekte aus Schleswig-Holstein (20 Zuschläge mit 173 Megawatt), Nordrhein-Westfalen (20 Zuschläge mit 116 Megawatt) und Brandenburg (18 Zuschläge mit 165 Megawatt).

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,15 bis 6,00 Cent pro Kilowattstunde. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,00 Cent und ist damit identisch mit dem maximal möglichen Preis (Höchstpreis) in dieser Runde.  

Viel mehr Photovoltaikprojekte als zur Realisierung ausgeschrieben

Bei der Solarenergie setzt sich der gegenteilige Trend im Vergleich zur Windkraft fort. Die Projektierer stehen mit viel mehr Projekten in den Startlöchern als realisiert werden können. 288 Gebote mit 1.504 Megawatt Leistung hatten sich bei der Bundesnetzagentur um einen Zuschlag beworben – die ausgeschrieben Menge betrug lediglich 617 Megawatt. Insgesamt erhielten 103 Gebote mit einer Gesamtleistung von 620 Megawatt einen Zuschlag. 42 der bezuschlagten Gebote entfallen auf Acker- und Grünlandflächen, wobei 36 bezuschlagte Gebote an solche Flächen in Bayern gehen.

Die Zuschlagswerte liegen zwischen 4,69 und 5,18 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist gesunken und liegt in dieser Runde bei 5,03 Cent.

Auch Biomasse unterzeichnet

Für Biomasse war ein Volumen von 168 Megawatt ausgeschrieben, beworben hatten sich 60 Projekte mit einem Volumen von 44 Megawatt. Trotz gesetzlich angehobener Höchstwerte war diese Runde damit deutlich unterzeichnet. Insgesamt waren 38 Gebote mit einem Volumen von 34 Megawatt erfolgreich, darunter befanden sich fünf Neuanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,00 und 18,29 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 17,02 Cent und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gestiegen.

PV-Projekte mit Energiespeichern gewinnen Innovationsausschreibung

In der Innovationsausschreibung konnten sich diesmal nur Anlagenkombinationen bewerben. 250 Megawatt waren ausgeschrieben, 43 Gebote mit 509 Megawatt Gesamtleistung bewarben sich. 18 Gebote mit 258 Megawatt erhielten einen Zuschlag – dabei handelte es sich ausschließlich um Photovoltaikprojekte, die in Kombination mit einem Energiespeicher geplant sind.

Bei den Anlagenkombinationen liegen die fixen Marktprämien zwischen 3,33 und 4,88 Cent pro Kilowattstunde; der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 4,29 Cent und damit unter dem der Vorrunde. Dort lag der Wert bei 4,50 ct/kWh. Anders als bei der Regelausschreibung wird diese Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit den Werten der Regelausschreibungen vergleichbar sind. Abhängig vom Markterlös können sie deutlich über diesen Werten liegen. pf


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