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OsterpaketMehr Ackerflächen für Photovoltaik

Luftaufnahme Freiflächenanlage PV
Förderfähige Solarparks dürfen bisher nur auf wenigen Flächen errichtet werden. Das soll sich ab Ostern 2022 ändern. (Foto: HaSe auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Bereits zu Ostern soll es eine erste EEG-Novelle geben, in der die Flächenkulisse für Photovoltaik ausgeweitet wird. Agri-Photovoltaik soll auf allen landwirtschaftlichen Flächen förderfähig werden, Moorböden als neue Flächenkategorie dazukommen.

11.02.2022 – Das Versprechen der Bundesregierung, die Energiewende zu beschleunigen, wird konkreter: Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsministerium wollen mehr landwirtschaftliche Flächen und Moorböden für den EEG-geförderten Bau von Solaranlagen zugänglich machen. Bisher ist eine EEG-Vergütung für Photovoltaikfreiflächenanlagen nur auf sehr wenigen Flächen vorgesehen: auf Verkehrsrandstreifen, Konversionsflächen und in ausgewählten benachteiligten Gebieten.

Das soll sich nun ändern. Bereits im angekündigten Osterpaket sollen die Vorschläge Gesetzeskraft erhalten. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sieht in darin einen maßgeblichen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik: „Wir rechnen damit, dass auf landwirtschaftlichen Flächen bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden kann. Das ist eine enorme Steigerung, heute haben wir knapp 60 Gigawatt. Das bringt den Klimaschutz voran und behält gleichzeitig die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes im Auge.“

So soll die neue Flächenkulisse für Photovoltaik aussehen

Agri-Photovoltaik soll auf allen landwirtschaftlichen Flächen förderfähig nach dem EEG werden. Die Förderung mit GAP-Mitteln soll weiterhin möglich sein, wenn die Stromerzeugung die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr als 15 Prozent beeinträchtigt. Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden werden aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes für die Agri-PV ausgeschlossen.

Aufgrund neuer EU-Kriterien gibt es künftig mehr sogenannte „benachteiligte Gebiete“. Hierzu gehören Berggebiete und Gebiete, in welchen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Auf diesen Flächen können PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, wenn die Bundesländer diese Flächen – wie bislang – dafür freigeben. Die neue Flächenkulisse umfasst damit rund 9 Prozent mehr Fläche im Vergleich mit der bisher im EEG zugelassenen Fläche der benachteiligten Gebiete.

Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächenkategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moorböden. Das Ziel ist es, einerseits die Wiedervernässung als Beitrag zum Klimaschutz zu ermöglichen und gleichzeitig die Flächen für PV-Stromerzeugung zu nutzen.

Zusätzlich soll den Kommunen ermöglicht werden, bei allen Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben. Die Kommunen werden daher ermächtigt, in den Verträgen zur finanziellen Beteiligung dem Anlagenbetreiber vorzugeben, welche konkreten naturschutzfachlichen Anforderungen auf nach dem EEG geförderten oder ungeförderten PV-Freiflächen im Einzelfall einzuhalten sind.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte, der Ausbau solle naturverträglich gestaltet werden: durch Kopplung an Naturschutzkriterien, die gleichzeitige Wiedervernässung von Mooren und eine Erweiterung der Flächenkulisse in benachteiligten Gebieten.

Solarbranche übt Kritik im Detail

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bewertet die angestrebten Erleichterungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung als positiv, stelle die Doppelnutzung von Agrarflächen doch eine besonders effiziente Form der Flächennutzung dar.

Der Verband übt aber auch Kritik, die angestrebte Erweiterung der Flächenkulisse geht den Branchenvertretern nicht weit genug. Kritisiert wird, dass immer noch die Länder die Entscheidungshoheit darüber haben, ob benachteiligte Gebiete für den Photovoltaikausbau geöffnet werden und es noch keine bundeseinheitliche Regel dazu gebe. Auch ist es nach BSW-Auffassung nicht zielführend, dass es jeder Kommune selbst überlassen werden solle, Naturschutzkriterien bei der Genehmigung von Solarparks zu definieren. pf


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