Menü öffnen

MonopolkommissionMehr Wettbewerb bei E-Ladesäulen gefordert

Auto an Ladesäule
Auf regionaler Ebene gibt es wenig Anbietervielfalt bei Ladesäulen. (Foto: Jakob Härter auf Flickr / CC BY-SA 2.0)

Mehr Konkurrenz beim Ausbau der Ladeinfrastruktur, keine gemeinsame Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen und volle Markttransparenz beim kurzfristigen Stromhandel – das sind Empfehlungen der Monopolkommission für den Energiesektor.

03.09.2021 – Zum achten Mal seit 2007 hat sich die Kommission mit dem Energiesektor befasst. Im Fokus standen dabei die neu entstehenden infrastrukturgebundenen Energiemärkte: das sich langsam entwickelnde Angebot von Ladesäulen und die Transportangebote für Wasserstoff. Eine der zentralen Empfehlungen formuliert der Vorsitzende der Monopolkommission Jürgen Kühling: „Die Bundesregierung sollte darauf achten, jetzt Strukturen zu schaffen, die das volle Potenzial wettbewerblicher Märkte ausschöpfen.“ In den Gutachten geben die Wettbewerbsexperten Empfehlungen an die Bundesregierung, aber auch an andere ordnungspolitische Akteure wie beispielsweise Kommunen.

Preistransparenz beim Ad-hoc-Laden

Für die Ladesäuleninfrastruktur moniert die Kommission vor allem die mangelnde Transparenz bei den Preisen, aber auch die häufige Dominanz eines einzigen Anbieters in einzelnen Kommunen oder Landkreisen.

In Großstädten sei die Situation besonders schlecht: Da private Ladesäulen oft nicht errichtet werden können, müssten Kunden auf öffentliche Ladesäulen zurückgreifen. Die Kommunen haben aber häufig ein Unternehmen für den schnellen Ausbau der Infrastruktur ausgewählt, anstatt auf Wettbewerb zu achten.

Anders als im Benzin- und Dieselmarkt ist in der Elektromobilität zumeist ein Provider Vertragspartner des Autobesitzers. Tankt der Kunde an den Ladesäulen des Providers, gelten klare Vertragsbedingungen. Ein Transparenzproblem entsteht dann, wenn der Kunde an einer Ladesäule eines anderen Unternehmens sein Auto laden will. Beim sogenannten Ad-hoc-Laden gibt es weder Klarheit über die Preise, noch kann der Kunde ausreichend zwischen verschiedenen Angeboten wählen. Hier braucht es dringend mehr Transparenz und mehr Wettbewerb. Die Transparenzstelle, die es schon bei Benzinpreisen gibt, sollte auf die Stromtankstellen ausgeweitet werden. Auch an Schnellladesäulen auf Autobahnen sollten Angebote verschiedener Betreiber zu finden sein.

Regeln für Gas- und Wasserstoffnetze fein säuberlich trennen

Obwohl Wasserstoff derzeit nur in geringen Mengen als Energieträger genutzt wird, ist mit der Wasserstoffstrategie des Bundes und der Europäischen Union der schnelle Ausbau einer Wasserstoffwirtschaft beschlossen. Dazu müssen Wasserstoffleitungen gebaut und Erdgasleitungen für den Transport von Wasserstoff umgewidmet werden. Die eingeführte Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze bietet aber nach Auffassung der Monopolkommission wenig Möglichkeiten, angemessen auf die dynamische Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft zu reagieren.

Zwar brauchen Unternehmen, die heute investieren, Sicherheit: Sie wollen wissen, wie die zukünftigen Rahmenbedingungen aussehen. Die Kommission sieht aber aufgrund der geringen Nachfrage noch keine Regulierungsnotwendigkeit. Das allgemeine Kartellrecht reiche hier derzeit noch aus, um Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Erst wenn langfristig kein Wettbewerb zu erwarten ist, große Markteintrittsbarrieren bestehen und das allgemeine Kartellrecht nicht mehr ausreicht, sollte eine Regulierung erfolgen.

Kein gemeinsames Netzentgelt für Gas- und Wasserstoffnetze

Die Monopolkommission rät zudem von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz ab. Die damit einhergehende Quersubventionierung würde potenziell zu Fehlinvestitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und langfristig auch zu Verzögerungen bei der erwünschten Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff führen.

„Mich hat anfangs etwas irritiert, dass Unternehmen für eine Regulierung eingetreten sind, denn meist wird Regulierung von den großen Marktakteuren eher abgelehnt. Aber ein Teil der Befürworter wollte eigentlich eine Regulierung, die für die Gas und Wasserstoffnetze gemeinsame Netzentgelte generiert – und das sehen wir sehr kritisch“, sagte Kühling im Podcast der Monopolkommission.

Diese Durchbrechung des Verursacherprinzips und die Mischkalkulation hält die Monopolkommission prinzipiell nicht für sinnvoll, weil sie letztlich zu Ineffizienzen führe. „Das sollte fein säuberlich getrennt bleiben, von einer gemeinsamen Regulierung der Gas- und Wasserstoffnetzt raten wir dringend ab“, betont Kühling.

Mehr Transparenz auch im Kurzfristhandel an der Strombörse

Auch den Stromhandel an den Börsen hat die Monopolkommission aufgegriffen. Im Gegensatz zum Terminmarkt, an dem Unternehmen große Strommengen für weit in der Zukunft liegende Zeiträume kaufen, werden an den Kurzfristbörsen Strommengen für den Folgetag oder sogar den Handelstag selbst gekauft und verkauft. Während dieses kurzfristigen Handels soll eigentlich vollständige Markttransparenz für die Teilnehmer herrschen – alle Handelsbücher geteilt werden, so der Fachjargon. Doch dem ist nicht so.

Die in der Gebotszone Deutschland-Luxemburg etablierte Strombörse EPEX Spot teilt ihre Handelsbücher nicht vollständig – besonders in für den Handel besonders wichtigen Zeiten. Immer mehr Strom wird erst kurz vor seiner Nutzung gekauft bzw. verkauft. Die letzten 60 Minuten vor Handelsschluss werden immer relevanter – aber genau in dieser Zeit gibt es keine Markttransparenz. Hier mahnt die Monopolkommission ganz konkret die vollständige Teilung der Handelsbücher an. pf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft