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EnergiewendeNeues rechtliches Fundament fürs Energiespeichern

Photovoltaik-Anlage in Form einer Blume mit Solarspeicher
Die Energiespeicherung aus Erneuerbaren Energien erhält einen passenden regulatorischen Rahmen – gut für die Energiewende. (Foto: Kora27, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)

Der BVES begrüßt den Beschluss des Bundestags zur Definition der Energiespeicherung und Schritte zur besseren Integration von Speichertechnologien in das Energiesystem wie digitale Anschlusserleichterung. Jetzt braucht es eine gute Speicherstrategie.

08.07.2022 – Der Deutsche Bundestag hat verschiedene Energierechtsänderungen im Rahmen des novellierten EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) beschlossen und dabei auch eine Definition der Energiespeicherung eingeführt. Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßt diese Rechtsanpassungen. „Mit der neuen Definition bekommt die Energiespeicher-Branche endlich ein passendes rechtliches Fundament. Darauf kann man nun endlich aufbauen und einen stabilen regulatorischen Rahmen für die so wichtige Systemintegration von Energiespeichern entwickeln“, erklärte Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer BVES.

Speicher als vierte Säule des Energiesystems

Mit Geltung des EnWG § 3 Nr 15d heißt es im deutschen Energierecht jetzt, dass mit der Energiespeicherung „die endgültige Nutzung elektrischer Energie auf einen späteren Zeitpunkt, als den ihrer Erzeugung verschoben wird“. Damit ist laut BVES auch die Definition der Richtlinie (EU) 2019/944 vom 5. Juni 2019 ins deutsche Recht übernommen. Diese legt die besondere Rolle der Speicher als vierte Säule des gesamten Energiesystems fest.

Die neue Definition stellt laut BVES klar, dass Speicher weder Energieerzeuger noch -verbraucher sind, sondern Energie speichern und zu einem späteren Zeitpunkt bereitstellen. Dieser Beschluss soll gleichzeitig der Beginn einer umfangreichen Speicherstrategie sein.

Begriffsfehler im EnWG zeitnah korrigieren

„Diese Festlegung der Definition war eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch hat es jetzt fast zehn Jahre und viel Überzeugungskraft gekostet, bis diese Erkenntnis auch rechtliche Realität wird“, so Windelen weiter.

Nur scheint sich in der Übersetzung der Definition aus der EU-Richtlinie in das EnWG laut BVES ein Fehler eingeschlichen zu haben. Wo die EU-Richtlinie von einer Anlage im „Elektrizitätssystem“ (electricity system) spricht, ist nun in der deutschen Übernahme von „Elektrizitätsnetz“ die Rede. Um hier Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und die schnelle Aktivierung der Speicher zu erreichen, sollte dieser Begriffsfehler noch rasch korrigiert werden.

Lob für digitale Anschlusserleichterungen

Darüber hinaus begrüßt der BVES die Ausdehnung von digitalen Anschlusserleichterungen, die zunächst nur für PV-Anlagen vorgesehen waren, auf weitere Energiewende-Anlagen wie Energiespeicher. Dies wird bürokratische Hemmnisse beseitigen und den schnellen Ausbau der Energiewendeanlagen wie Speicher vereinfachen und beschleunigen. „Bei der Vielzahl der Speichersysteme, die aktuell entstehen, ist es entscheidend, auch eine unkomplizierte Anmeldung über ein digitales Portal zu ermöglichen. Dem Bürger oder dem Unternehmen, das die Energiewende in seinem Umfeld in die eigene Hand nimmt, sollten keine Steine in den Weg gelegt werden“, erklärte Windelen.

Nächster Schritt Speicherstrategie

Diese Beschlüsse zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energiespeicher- sowie Energiewendetechnologien seien wichtige Schritte in Richtung Investitionssicherheit. Das sei eine essenzielle Grundlage für den schnellen und planbaren Aufbau des zukünftigen Energiesystems. Die zudem angekündigte Speicherstrategie müsse jetzt darauf aufbauen, über das beschlossene jedoch deutlich hinaus gehen. Die Speicherbranche stehe konstruktiv bereit, diese Strategie zu begleiten und endlich ein erneuerbares Energiesystem mit der notwendigen Versorgungssicherheit und Flexibilität aufzubauen, so Windelen. Hans-Christoph Neidlein

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