Neue Regeln im EU-Strommarkt: Vorfahrt für Erneuerbare Energien

Die Europäische Union will mit einem flexibleren Energiemarkt die Integration Erneuerbarer Energien in Zukunft erleichtern und dabei die Verbraucher aktiver beteiligen. Darüber hinaus sollen Subventionen für Kohlekraftwerke künftig begrenzt werden.
22.12.2018 – Bereits Ende November 2016 stellte die Europäische Union ihr sogenanntes Winterpaket vor, indem die Kommission Regeln für eine Neugestaltung des Europäischen Energiemarktes vorschlug. Nun rückt deren Umsetzung in greifbare Nähe. Für Miguel Arias Cañete, Klimakommissar der EU, ein Tag zum Feiern. „Mit der heutigen Vereinbarung werden die Verhandlungen über das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ abgeschlossen. Damit setzt sich die EU bei den Vorschriften zur Beschleunigung und Erleichterung des Übergangs zu sauberen Energien an die Spitze“, sagte er am Mittwochmorgen nach langwierigen Beratungen der Verhandlungsführer von EU-Rat, -Parlament und -Kommission.
Finally. After marathon negotiations, we just clinched a deal to reforme Europe’s electricity market. A more flexible market will facilitate the integration of more renewables. We also limit capacity mechanisms and #support550 to move #BeyondCoal. #CleanEnergyEU completed. pic.twitter.com/ZJRQvwKRcz
— Miguel Arias Cañete (@MAC_europa) 19. Dezember 2018
Zwar müssen Rat und Parlament die neue EU-Verordnung noch förmlich annehmen, doch mit dem Abschluss der Verhandlungen wurde eine politische Einigung erzielt und damit der Weg für einen Ausstieg aus der Subventionierung von Kohlekraftwerken sowie der Ausbau eines dezentralen EU-Energiemarktes mit einem hohen Anteil Erneuerbarer Energien beschlossen.
Förderprogramme für dezentrale, regenerative Energie
Die Transformation des Europäischen Energiemarktes folgt dabei einer bereits im Juni vorgestellten Initiative der EU-Kommission. Dieser zu folge sollen Entwicklung und Stabilität nationaler Förderprogramme für Erneuerbare Energien verbessert sowie eine Verschlankung und Reduzierung administrativer Prozesse für regenerative Anlagen erreicht werden. Auch kündigte die Kommission einen klaren und stabilen Regulierungsrahmen für den Eigenverbrauch Erneuerbarer Energien an.
Alles laut der EU mit dem Ziel, mehr Wettbewerb zu schaffen – dabei aber auch den Verbraucher aktiver am Markt zu beteiligen und eine sichere und kostengünstige Energieversorgung für alle Beteiligten zu gewährleisten. Damit dies auch grenzüberschreitend funktioniert, ist eine Zusammenarbeit von Netzbetreibern der Europäischen Union geplant. Eine neue europäische Institution soll dabei die Verteilung von Energie effizient und regenerativ zu gestalten.
Kein Geld mehr für große Kohlekraftwerke
Und damit nicht weiterhin vermeintlich günstiger Kohlestrom die Netze verstopft, dürfen ab 2025 die Mitgliedsstaaten Kohlekraftwerke mit Erzeugungskapazitäten von mehr als 550 g CO2 pro Kilowattstunde nicht mehr subventionieren. Damit soll der Weg für ein EU-weites Ende der Kohle nach 2025 bereitet werden. Ausnahmen gelten jedoch für Polen, wo Subventionsverträge, die vor 2020 abgeschlossen werden, weiterlaufen dürfen – was bereits starke Kritik hervorrief.
European Union legislators reached agreement in the early hours of Wednesday (19 December) over a proposed reform of electricity market rules that includes a 2025 cut-off date for coal subsidies, and a special clause for Poland. https://t.co/TfZG4II3uP
— Frédéric Simon (@FredSimonEU) 19. Dezember 2018
Und Teil der Vereinbarung zur Neugestaltung des Europäischen Energiemarktes ist auch eine neue EU-Governance-Verordnung, durch die nationale Energie- und Klimapläne der Mitgliedsstaaten künftig unter besonderen Berichts- und Monitoringpflichten der EU stehen und die Umsetzung einer europäischen Energieunion forciert wird. Doch auch das neue Governancesystem gab bereits Anlass zur Kritik und Verbesserungsvorschlägen (mehr dazu hier). Und auch viele der vorgestellten Maßnahmen zum dezentralen Ausbau der Erneuerbaren in der EU müssen erst mit Inhalt und klaren Regeln ausgefüllt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Einigung wirksam wird und eine positive und schnelle Umsetzung in den Mitgliedsstaaten findet. mf
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Rudolf Zölde 30.04.2019, 11:55:26
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