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FernwärmeWärmeplanungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Offener Graben mit Heizungsrohren in einer Wohnsiedlung
Das Gesetz zur Wärmeplanung stellt zusammen mit dem GEG die Weichen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. (Foto: Wärmeverbund Riehen AG)

Der Bundestag hat das Gesetz zur Wärmeplanung verabschiedet. Zusammen mit dem Heizungsgesetz bereitet es den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung. Nun müssen Bundesländer und Kommunen das Gesetz schnell mit Leben füllen.

20.11.2023 – Der Bundestag hat am Freitag letzter Woche das Wärmeplanungsgesetz beschlossen und damit die rechtlichen Grundlagen für die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen. Das Gesetz ergänzt die im September beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG – das sogenannte Heizungsgesetz) und soll zusammen mit dem GEG am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ziel ist es, die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität umzustellen, damit die Klimaschutzziele erreicht werden können.

Die SPD nannte es einen großen Fortschritt, dass mit dem Gesetz die Klimaziele in praktische Politik umgesetzt würden. Das Gesetz sei von den Kommunen gewollt und die Finanzierung geregelt, so die Fraktion unter Hinweis auf Einwände der Opposition. Die Grünen betonten, mit dem Gesetz werde Planungs- und Investitionssicherheit für die Kommunen geschaffen. Wichtig sei, dass die Klimaverpflichtungen eingehalten und die Kommunen nicht überfordert werden. Die FDP wies darauf hin, dass die Länder verpflichtet werden, Verordnungen für die Kommunen zu erlassen. Der Bund könne nicht jeder Kommune die gesamten Kosten für Fern- und Nahwärme abnehmen. Das Zeitalter fossiler Energieträger sei vorbei, man müsse sich jetzt auf den Weg machen“.

Schrittweise Wärme aus Erneuerbaren Energien in Wärmenetzen

Konkret werden die Bundesländer verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Den Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, die Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Für neue Wärmenetze wird ein entsprechender Anteil von 65 Prozent verlangt.

Ergebnis der Wärmeplanung sind Wärmepläne, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026 und in kleineren Städten und Gemeinden bis Ende Juni 2028 erstellt werden müssen. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Auch können mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen. Bis Ende 2044 muss jedes Wärmenetz vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination daraus gespeist werden.

Biomasse-Nutzung hat Befürworter und Gegner

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßt vor allem die Anhebung des Biomasse-Deckels, der eine zentrale Forderung des Verbandes war: „Dass der Deckel erst für Wärmenetze ab einer Länge von 50 Kilometern gilt, stellt eine deutliche Verbesserung dar“, kommentierte BEE-Präsidentin Simone Peter. Die zunächst vorgesehene Begrenzung auf 20 Kilometer für den Einsatz nachhaltiger Biomasse hätte die Nutzung lokaler, nachhaltiger und dauerhaft verfügbarer Biomassepotenziale an geeigneten Standorten verhindert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in dem Gesetz den endlich gefallenen Startschuss für die Wärmewende in Deutschland, übt aber auch Kritik. Die Weichen seien halbherzig gestellt, es gäbe zu viel Spielraum für ineffiziente, teure und nicht nachhaltige Heizungsarten. Die Erlaubnis für Biomasse in Wärmenetzen mit kurzer Leitungslänge sieht der BUND als schwerwiegenden Fehler.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) würdigt wie der BEE das überragende öffentliche Interesse, das der Fernwärme mit dem Gesetz zugesprochen wird. Der VKU lobt weiter die Möglichkeit, das unvermeidbare Abwärme aus der Müllverbrennung als klimaneutral gelten soll – was andere Akteure kritisieren, weil sie darin einen Anreiz sehen, Müll zu verbrennen anstatt zu vermeiden. Größter Wermutstropfen für den VKU ist die seiner Meinung nach unzureichende Finanzierung.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW sieht sowohl in der Biomassenutzung als auch in der Nutzung von Wärme aus der Müllverbrennung sinnvolle Schritte.

Jetzt kommt es auf die zügige Umsetzung an

Alle Akteure betonen, dass der Aus- und Umbau der verschiedenen notwendigen Netzinfrastrukturen effizient und abgestimmt geplant und umgesetzt wird. Auch Anbieter von Wärmelösungen, wie der Ökostromanbieter naturstrom, begrüßen das Gesetz. Die Umsetzungsmöglichkeiten seien vielfältig und etabliert. „Als Energiepartner in ganz unterschiedlichen Immobilienprojekten setzen wir schon lange auf Wärme aus Erneuerbaren Energien, zunehmend direkt aus Ökostrom erzeugt“, kommentiert Sarah Debor, Geschäftsfeldleiterin Urbanes Wohnen und Gewerbe bei naturstrom. Auch für Bestandsgebäude und im ländlichen Raum böten regenerativ gespeiste Wärmenetze eine gute Klimaneutralität. Im ländlichen Raum werde dabei die Nutzung von vor Ort produziertem Ökostrom, der in überlasteten Verteilnetzen nicht mehr abtransportiert werden kann, immer interessanter. Hierfür nimmt naturstrom Power-to-Heat-Lösungen mittels Wärmepumpen oder maximal flexiblen Heizstäben in den Blick. pf


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