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Ökodesign-RichtlinieEU sagt Elektroschrott den Kampf an

Wenn es nach dem Willen der EU geht, landen in Zukunft weniger Elektrogeräte auf dem Müllhof.
Wenn es nach dem Willen der EU geht, landen in Zukunft weniger Elektrogeräte auf dem Müllhof. (Foto: © Thousandways / Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0 DE)

Elektrogeräte müssen reparierbar, Ersatzteile sieben Jahre verfügbar und die Reparaturanleitung frei im Netz zu finden sein. Die EU hat mit ihrer neuen Ökodesign-Richtlinie Elektroschrott den Kampf angesagt. Gehen die Maßnahmen weit genug?

15.01.2019 – Seit 2009 regelt die Ökodesign-Richtlinie den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten und das sehr erfolgreich: Brüssel schreibt den Herstellern vor, wie viel Strom Staubsauger, Kaffeemaschinen, Kühlschränke oder Waschmaschinen höchstens verbrauchen dürfen. Für Anwender ergeben sich keine Nachteile, handelsübliche Staubsauger erledigen ihre Arbeit auch mit 900 Watt zuverlässig. Zugleich entwickeln die Maßnahmen große Wirkung. Denn wenn 500 Millionen Europäer sparsamere Haushaltsgeräte verwenden, lässt sich eine Menge Energie sparen.

Nun erweitert die EU ihre Richtlinie, die Reparierbarkeit rückt in den Fokus. Geräte sollen länger am Leben bleiben und kleinere Reparaturen von jedem durchgeführt werden können. Für Kühlschränke, Waschmaschinen, Leuchten, Fernseher und Displays verständigten sich die EU-Staaten Ende Dezember und Anfang Januar auf entsprechende Regelungen. Mit der Zustimmung von EU-Parlament und Ministerrat wird gerechnet, die neuen Bestimmungen sollen ab 2021 gelten.

Die Richtung stimmt

Aber: Die Verbraucher können nur „nicht sicherheitsrelevante“ Teile austauschen. Beim Kühlschrank sind das Türgriffe, Scharniere oder Einlegeböden. Geht das Licht im Kühlschrank kaputt, muss weiterhin ein Profi ran. Die Industrie hatte sich gegen die Richtlinie gewehrt und zumindest in diesem Punkt gewonnen. Auf diese sicherheitsrelevanten und mitunter gefährlichen Ersatzteile haben nur Reparaturdienstleister Zugriff, immerhin.

Denn die EU schreibt den Herstellern vor, dass die Ersatzteile mindestens sieben Jahre nachdem das letzte Gerät auf dem Markt gekommen ist verfügbar sein müssen. Die Hersteller sind zudem verpflichtet, innerhalb von 15 Werktagen die austauschbaren Teile zu liefern und Reparaturanleitungen frei ins Internet zu stellen. Zudem müssen die Geräte sich mit handelsüblichem Werkzeug auseinander bauen lassen.

Sind also kleinere, aber mitunter wichtige Elemente eines Gerätes, etwa die Anzeigeleuchte, kaputt, werden Verbraucher in Zukunft selbst zum Schraubenzieher greifen können, anstatt das ganze Gerät wegzuwerfen. Auch LED-Lampen müssen in Zukunft so gebaut sein, dass man das Leuchtmittel selbst wechseln kann. Sollte das technisch nicht möglich sein, müssen die Hersteller drauf hinweisen.

In Zukunft muss es um Software gehen

Umwelt- und Verbraucherschützer begrüßen die neuen Regelungen, hätten sich aber mehr Mut gewünscht. Sie kritisieren die Lieferzeiten als zu lang und hätten sich Verbrauchern und Repaircafés mehr Möglichkeiten gewünscht. Zudem könnten unabhängige Reparaturbetriebe weiter diskriminiert werden. Dennoch sei das gesetzliche Anrecht auf bestimmte Ersatzteile „ein wichtiger Bestandteil eines Rechts auf Reparatur“, sagte Johanna Sydow, Rohstoffexpertin von Germanwatch.

Für die Zukunft fordern die Verbände, dass mehr und neue Produktgruppen unter die neuen Regelungen fallen. Vor allem Software muss ihrer Ansicht nach stärker in den Fokus rücken. Sie sei der häufigste Grund, warum Produkte vorzeitig entsorgt würden, insbesondere bei Smartphones. Gerade im digitalen Wandel dürfte dieser Aspekt eine immer größere Bedeutung einnehmen. cw


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Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Andi 15.01.2019, 08:32:11

+200 Gut Antworten

Warum eigentlich sind Leuchtmittel in Kühlschränken heutzutage nicht mehr austauschbar? ("hier muss weiterhin der Profi ran" also ist das offensichtlich auch künftig nicht vorgesehen, wenn ich den Artikel richtig verstehe. Früher war ein herausdrehbares Birnchen im Kühlschrank verbaut (das man auch nachträglich durch ein LED-Birnchen ersetzen konnte). Genau bei solch banalen Dingen könnte man doch ansetzen. Wieder hat sich die Industrie durchgesetzt.

Matthias 15.01.2019, 12:26:01

+196 Gut Antworten

"Zudem müssen die Geräte sich mit handelsüblichem Werkzeug auseinander bauen lassen." - Wenn das so in der Richtlinie steht, dann ist sie das Papier nicht wert. Viele Geräte lassen sich heutzutage nicht mehr aufschrauben, sondern sind entweder geschweißt oder mit Kunststoffhaken zusammengeklipst. Dabei ist das Innenleben natürlich fast immer reparierbar, auch das Gehäuse lässt sich mit normalem Werkzeug (Cuttermesser, Hebel) öffnen. Nur lässt es sich danach nicht mehr verschließen, so dass es am Ende doch entsorgt werden muss. So wäre es richtig: "Zudem müssen die Geräte sich mit handsüblichen Schraubendrehern (d.h. auch keine Spezialschrauben) auseinander bauen UND AUCH WIEDER ZUSAMMEN BAUEN lassen."


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