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EuGH entscheidetGenscheren sind Gentechnik

Knopsen einer Pflanze
Mit Genscheren veränderte Pflanzen fallen unter die EU-Richtlinie für Gentechnik, entschied der EuGH. (Foto: pixabay.com, CC0 1.0)

Neue Verfahren wie die Genschere Crispr unterliegen den EU-Richtlinien für Gentechnik, die neuen Pflanzenzüchtungen dürfen nicht ohne Weiteres angebaut werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof EuGH und folgte französischen Naturschützern.

26.07.2018 – Die Richter mussten die Frage klären, ab wann ein Organismus als gentechnisch verändert gilt. Ist das Ergebnis oder die Methode entscheidend? Die Frage, ob Pflanzen, die mit neuen Zuchtverfahren wie Genscheren im Labor verändert wurden, nach einer EU-Richtlinie als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gelten, hatte Wissenschaftler, die Lebensmittelindustrie und Umweltverbände intensiv beschäftigt. Die Sachlage scheint komplex und es gibt durchaus für beide Seiten gute Argumente.

Auf natürliche Weise nicht möglich

Dennoch musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch ein eindeutiges Urteil fällen. Die Richter entschieden: Die Produkte der neuen Verfahren gelten als gentechnisch verändert, auch wenn diese nicht von natürlichen Züchtungen zu unterscheiden sind. In diesem Fall ist also die Methode und nicht das Endprodukt entscheidend. Geklagt hatten französische Natur- und Tierschutzorganisationen.

Das Gericht argumentierte, dass das sogenannte „Genome Editing“, also das Editieren des Erbguts mit Genscheren wie Crispr, sich zu weit von natürlichen Veränderungsverfahren entferne. Es handele sich um auf natürliche Weise nicht mögliche Veränderungen am genetischen Material eines Organismus. Mit den neuen Mutageneseverfahren erzeugte Pflanzen könnten größere Risiken aufweisen als bisherige Züchtungen und müssten deshalb genau überprüft werden. Es greife das Vorsorgeprinzip für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Mutationen sind Teil des natürlichen Prozesses

Mit Genscheren wie Crispr kann die DNA von Pflanzen deutlich effizienter und günstiger manipuliert werden als mit bisherigen Verfahren. Die so erzeugten zielgerichteten Mutationen im Erbgut können Eigenschaften der Pflanzen verändern, z.B. Resistenzen gegenüber Schädlingen oder Herbiziden. Da solche DNA-Brüche in der Natur nichts Ungewöhnliches sind und etwa durch Sonnenstrahlen ausgelöst werden können, hatten viele Beobachter im Vorfeld mit einer anderen Entscheidung gerechnet.

Allerding sind diese Mutationen eben nicht zielgerichtet und Teil des natürlichen Prozesses. Zwar versuchen auch bewährte Züchtungsverfahren Mutationen des Erbguts hervorzurufen, aber nicht auf eine derart effiziente und schnelle Art und Weise. Zudem hätten sie sich seit langem als sicher bewährt, urteilte das Gericht. cw


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