Menü öffnen

E-Auto PrämieBundesregierung maßgeblich durch Autoindustrie beeinflusst

Die Macht der Autohersteller wie Volkswagen reicht tief in die Politik. (Foto: nigela2 / flickr.com, CC BY 2.0)

Automobilhersteller haben bei der Umweltprämie für Elektroautos wesentlich Einfluss genommen, wirft der Bundesrechnungshof der Regierung vor. Die Autoindustrie konnte ihren Beitrag minimieren, während staatliche Steuergelder zugeschossen werden.

17.08.2018 – Bis zu 4000 Euro Prämie soll es beim Kauf eines Elektroautos geben, je zur Hälfte finanziert von Staat und Automobilindustrie, so sieht es eine Richtlinie vor, die im Juli 2016 in Kraft trat und federführend vom damaligen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel ausgehandelt wurde. In einem Prüfbericht kommt der Bundesrechnungshof nun jedoch zu dem Ergebnis, dass die Automobilindustrie offensichtlich wesentlich Einfluss auf die Ausgestaltung der Richtlinie genommen haben muss, da ihr Beitrag im Vergleich minimal ausfällt.

Denn der von der Autoindustrie zu tragende Anteil wird häufig mit bereits bestehenden Rabatten verrechnet. Auch ließ der Bund die Finanzierung der Käufe mittels Leasing zu, bei dem keine Nachweise erbracht werden müssen. Laut Bundesrechnungshof wurde der Umweltbonus auf E-Autos und Hybridfahrzeuge weit weniger in Anspruch genommen als prognostiziert. Bislang wurden erst 70 000 Anträge gestellt – erwartet waren 300.000.

Ökologischer Irrsinn: Diesel-Umtauschprämie

So ist die „Diesel-Umtauschprämie“, die die meisten Fahrzeughersteller bis zu diesem Sommer anbieten, für die Kunden ökonomisch weitaus attraktiver. Zwischen 2000 und 10.000 Euro Rabatt bekommen Autofahrer bei Volkswagen auf einen Neuwagen, wenn sie ihren alten Diesel der Norm 1 bis 4 gegen einen neuen Diesel der Euro 6 Abgasnorm eintauschen. 10.000 gibt es zum Beispiel für einen SUV von VW, der jedoch mehr verbraucht als ein Kleinwagen und damit weitaus schädlicher für die Umwelt ist.

Da ihr Anteil an der Umweltprämie auf E-Autos nie über 2000 beträgt, stellen die Automobilhersteller für einen „neuen“ Diesel oft mehr Geld aus eigener Tasche in Aussicht. Auch ist für die Bemessung des Beitrags der Automobilhersteller zum Umweltbonus nur der sogenannte Nettolistenpreis des Basismodells maßgeblich, heißt es in dem Bericht des Bundesrechnungshofs, der der Deutschen Presse Agentur vorliegt.

Das Bundeswirtschaftsministerium muss nachsteuern

Die Umweltprämie läuft noch bis 30. Juni 2019, doch der Bundesrechnungshof fordert das Wirtschaftsministerium auf, die Umweltprämie bereits jetzt einer kritischen Bewertung zu unterziehen und gegebenenfalls nachzusteuern. Die Politik solle ihre ordnungspolitische Verantwortung unbefangen und neutral wahrnehmen. Dazu gehöre, die Automobilindustrie stärker für die Herstellung von Elektroautos zu motivieren.

Das Wirtschaftsministerium hingegen verweist darauf, dass man für die Ausgestaltung der Förderung eng mit Akteuren aus mehreren Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammengearbeitet habe. Für den Bundesrechnungshof haben die Verantwortlichen die Anschuldigungen jedoch nicht widerlegen können. Für sie steht fest, dass die Automobilindustrie – zu ihrem Vorteil – wesentlich Einfluss auf eine gesamtwirtschaftliche Entscheidung genommen hat. mf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft