Menü öffnen

StrompreisEEG-Umlage sinkt 2022 auf 3,7 Cent

Windrad auf Wiese
Die EEG-Umlage sinkt 2022 kräftig. (Foto: winterseitler auf Pixabay)

Auf jede Kilowattstunde Strom fallen 2022 rund 2,8 Cent weniger EEG-Umlage an. Die hohen Börsenstrompreise und das hohe Guthaben auf dem EEG-Konto sind Gründe dafür. Zusätzlich kommt ein Zuschuss vom Bund, der aus den CO2-Einnahmen finanziert wird.

15.10.2021 – Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die Höhe der EEG-Umlage auf Strom für das Jahr 2022 bekanntgegeben. Sie soll 3,723 Cent pro Kilowattstunde betragen. Damit können Verbraucher und Unternehmen auf eine spürbare Entlastung beim Strompreis hoffen – um 2,777 Cent sinkt die Umlage gegenüber dem Vorjahr. Allerdings könnte diese Entlastung auch schnell dahinschmelzen, wenn Energieversorger die derzeit hohen Großhandelspreise auf die Verbraucherpreise umlegen.

Die Absenkung wird einerseits möglich durch einen Bundeszuschuss. Er beträgt knapp einen Cent (0,934 Cent) pro Kilowattstunde. Dieser Zuschuss wird ausschließlich aus den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert.  Doch auch ohne diesen Zuschuss wäre die Umlage sehr viel niedriger ausgefallen und läge bei 4,657 Cent. Die Gründe für die sinkende Umlage sind das hohe Niveau der Börsenstrompreise und der daraus entstandene hohe EEG-Kontostand. Er betrug zum 30.9.2021 4,547 Milliarden Euro.

Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Die Umlage ist Teil des Strompreises und muss grundsätzlich von allen Stromverbrauchern gezahlt werden, allerdings gibt es Befreiungen für energieintensive Unternehmen. Die Höhe der Umlage ergibt sich aus der Differenz zwischen der Einspeisevergütung, die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen vom Netzbetreiber erhalten, und den Preisen, die Netzbetreiber für Strom aus Erneuerbaren Energien an der Strombörse erzielen.

Da die Einspeisevergütungen für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken sind, ist auch die Preisschere zwischen Börsenstrompreis und Einspeisevergütung kleiner geworden. Die Höhe der Umlage wird aber auch von der Gesamtzahl der neu in Betrieb genommenen Anlagen und den tatsächlich erzielten Stromerträgen beeinflusst.

Die Neugestaltung der Finanzierung der EEG-Umlage war letztes Jahr im Rahmen der EEG-Novelle bereits ein Thema, wurde allerdings von der Bundesregierung nicht angepackt. Stattdessen wurde in einem Entschließungsantrag das Vorhaben formuliert, ein alternatives, haushaltsneutrales Finanzierungsmodell zu finden. Ein möglicher Weg wäre die Finanzierung über den Energie- und Klimafonds, wo derzeit die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung landen.

Mit der jetzigen Absenkung sinkt die Umlage das zweite Jahr in Folge. Bereits im letzten Jahr sank sie von 6,756 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Diese Deckelung hatte die Bundesregierung beschlossen, die dafür notwendigen Gelder kamen aus dem Corona-Konjunkturprogramm. pf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft