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AtomausstiegEntschädigungen für Atomkonzerne werden neu verhandelt

Kernkraftwerk Brunsbüttel
Das seit Juli 2007 heruntergefahrene Kernkraftwerk Brunsbüttel gilt als eines der störanfälligsten Atomkraftwerke Deutschlands. Trotzdem erstreitet der Betreiber Vattenfall mehrere Entschädigungszahlungen. (Foto: Steffen Papenbroock / wikimedia.org, CC BY-SA 3.0)

Das Bundesverfassungsgericht hat überraschend die Entschädigungsregelung für Atomkonzerne gekippt. Damit müssen die Entschädigungen für AKW-Betreiber aufgrund des Atomausstiegs komplett neu geregelt werden. Am Ende der Kernenergie ändert das nichts.

16.11.2020 – Nach der schweren Reaktorkatastrophe von Fukushima entschied der Deutsche Bundestag im Jahr 2011 einen beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie bis Ende 2022. Für einige Energiekonzerne kam dieser Schritt überraschend, für gesetzlich zugewiesene Reststrommengen sowie sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte beanspruchten sie deshalb Entschädigungen. Dem gab das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2016 statt – auch wenn es gleichzeitig die grundsätzlich gegen den Atomausstieg gerichteten Klagen von Vattenfall, E.ON und RWE abschmetterte.

Aufgrund dieses Urteils brachte die Bundesregierung im Jahr 2018 eine Gesetzesänderung auf den Weg, die eben diese Entschädigungszahlungen regeln sollte. Dagegen hatte Vattenfall erneut geklagt – und erneut vom Verfassungsgericht Recht bekommen. Die Gesetzesänderung sei ungeeignet, die im Jahr 2016 „festgestellte Grundrechtsverletzung zu beheben“, heißt es in dem Urteil. Es sei wegen formaler Mängel sogar nie in Kraft getreten. „Der Gesetzgeber ist daher im Ergebnis weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet, um die bereits im Urteil vom 6. Dezember 2016 festgestellten Grundrechtsverstöße zu beseitigen.“

Inhaltlich bemängelt wurden vom höchsten unabhängigen Verfassungsorgan der deutschen Justiz gleich mehrere Punkte der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018. Die Voraussetzungen für die Entschädigungszahlungen konnten nicht eindeutig geregelt werden. Außerdem sei sogar eine doppelte Kürzung der Ansprüche möglich. Doch abgesehen von diesen inhaltlichen Problemen fehlt seit 2018 eine verbindliche Genehmigung der Regelung durch die EU-Kommission.

Atomausstieg ist nicht betroffen

Die Bundesregierung ließ direkt verlauten, dass sie die Entscheidung des Verfassungsgerichts selbstverständlich respektiere. „Wir werden das Urteil gründlich analysieren und zügig eine Gesetzesregelung auf den Weg bringen, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird“, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Sie macht aber gleichzeitig sofort klar: Das heutige Urteil betrifft nicht an sich den Atomausstieg bis 2022. „Es geht um einen Randbereich: Regelungen für gewisse etwaige Ausgleichsansprüche der AKW-Betreiber.“

Vattenfall zeigt sich dagegen erfreut von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und teilte mit, dass es diese uneingeschränkt begrüßt. Die Gesetzesänderung sei den Vorgaben „nicht einmal im Ansatz gerecht geworden“ und habe stattdessen „die massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Energieversorgern noch einmal verschärft“, so das Unternehmen.

Aufgrund der im Jahr 2011 festgelegten Abschalttermine der beiden Vattenfall-AKWs Krümmel und Brunsbüttel hat der schwedische Konzern keine Möglichkeit mehr, die ursprünglich zugeteilten Strommengen produzieren zu können. Deshalb soll er 2023 eine Ausgleichszahlung in Millionenhöhe erhalten. Wie groß der Betrag am Ende genau sein wird, ist laut dem Bundesumweltministerium derzeit noch unklar.

Große Koalition scheitert an Rechtssicherheit des Atomausstiegs

„Das Bundesverfassungsgericht legt die Unfähigkeit der Bundesregierung schonungslos offen“, sagt Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen, gegenüber der energiezukunft. „Nach der schwarz-gelben Regierung 2011 scheitert auch die heutige Große Koalition daran, den Atomausstieg auf rechtssichere Füße zu stellen. Am Ende werden wieder die Steuerzahler für die Fehlschläge der Bundesregierung geradestehen müssen.“

Doch davon abgesehen wirke es im Falle Vattenfalls moralisch fragwürdig, fast zehn Jahre nach dem Atomausstieg noch für seine längst abgeschalteten Atommeiler Geld zu erstreiten, so Kotting-Uhl. „Die im Raum stehenden Millionen-Entschädigungen sind unverschämt für zwei AKWs, die bereits vor der Stilllegung 2011 wegen massiver Sicherheitsmängel jahrelang nicht in Betrieb waren.“

Vattenfalls Profitgier ist unersättlich

Dieser Ansicht ist auch Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Er bezeichnet das Vorgehen der Atomkonzerne als illegitim, mit immer neuen Forderungen gegen nationale Entscheidungen vor Gericht zu ziehen. „Dabei hatte der Gesetzgeber sogar höhere Summen vorgesehen, als laut Gerichtsbeschluss 2016 notwendig, doch die Profitgier scheint unersättlich“, so Bandt.

Zudem verklage Vattenfall die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs auch noch vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) auf zuletzt fast 6,1 Milliarden Euro. Davon sind etwa 4,3 Milliarden Euro Entschädigung, der Rest Prozesszinsen. Grundlage dafür ist der Energiecharta-Vertrag (ECT), der Konzerne dazu ermächtigt, gegen Umweltauflagen und Klimamaßnahmen eines Staates klagen zu können, wenn solche politischen Entscheidungen ihre Profite schmälern.

Verhandelt wird nicht vor einem ordentlichen Gericht des Landes – sondern vor privaten und oft geheimen Schiedsgerichten im sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren (ISDS), das nur für transnationale Konzerne geschaffen wurde. Diese privat einberufenen Tribunale entscheiden, ob und wie viel Entschädigung einem Konzern zusteht. jk


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Kommentare

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Raimund Kamm 17.11.2020, 00:06:35

Es ist falsch, dass 2011 ein beschleunigter "Ausstieg aus der Atomenergie" beschlossen worden sei.

 

Im Juni 2000 sagte die rot-grüne Bundesregierung den AKW-Betreiber zu, ihnen den Weiterbetrieb der AKW zu ermöglichen, obwohl diese keine Entsorgung hatten (und haben) und auch keine ausreichende Haftpflichtversicherung besaßen und einige AKW (Obrigheim, Biblis, Gundremmingen) nicht einmal über alle nötigen Sicherheitsnachweise verfügten.

Dafür willigten die AKW-Betreiber ein, dass die Laufzeit ihrer Anlagen auf normalerweise 32 Betriebsjahre - umgerechnet in Reststrommengen - befristet wurde. (Zur Erinnerung: Die AKW wurden in 19 Jahren abgeschrieben).

Die im Jahr 2011 ins Gesetz zusätzlich eingefügten Abschalttermine bedeuteten für einige AKW eine Laufzeitverlängerung. So wurde Block C in Gundremmingen im Jahr 1984 in Betrieb genommen und darf jetzt bis Ende 2021 laufen.

 

Es war natürlich betrügerisch, dass Eon, RWE und Vattenfall (EnBW hat mittlerweile den Atomausstieg akzeptiert und folglich auch nicht geklagt) sich von Rot-Grün trotz nicht vorhandener Entsorgung den Weiterbetrieb ermöglichen ließen und dafür der Befristung der Laufzeiten zustimmten und gleich auf Schwarz-Gelb setzten und von der dann auch erreichten neuen CDU/CSU/FDP-Bundesregierung im Herbst 2010 die Laufzeitverlängerung geschenkt bekamen. Nicht ganz geschenkt, denn dafür wurde eine Brennelementsteuer eingeführt. Diese wurde von den AKW-Betreibern auch wieder weggeklagt.

 

Wie konnte das möglich sein? Der verantwortliche Abteilungsleiter im Ministerium war als Jurist vorher und nachher für EON tätig. Noch Fragen?


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