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Fehlendes UmweltgutachtenGericht stoppt Braunkohle-Tagebau Jänschwalde

Muss drei Monate in Zwangspause: Der Braunkohle-Tagebau Jänschwalde in der Lausitz.
Muss drei Monate in Zwangspause: Der Braunkohle-Tagebau Jänschwalde in der Lausitz. (Foto: Hanno Böck / Wikimedia.Commons)

Im Tagebau Jänschwalde darf ab dem 1. September keine Braunkohle mehr abgebaggert werden, entschied das Verwaltungsgericht Cottbus. Der Hauptbetriebsplan ist nicht rechtmäßig, es fehlt die Umweltverträglichkeitsprüfung. Bis zu drei Monate ist Pause.

30.08.2019 – Was die Politik nicht vermag, setzen derzeit Gerichte durch: Der Betrieb des Braunkohletagebaus Jänschwalde in der Lausitz verstößt derzeit gegen Gesetze und muss vorerst eingestellt werden, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Heute die endgültige Gewissheit: Das Verwaltungsgericht Cottbus wies eine Fristverlängerung für die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung ab.

Denn eigentlich hätte diese längst vorliegen müssen. Geklagt hatten die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga gegen den aktuellen Hauptbetriebsplan für den Tagebau. Das Gericht hatte dem Landesbergbauamt und dem Braunkohlekonzern LEAG eine Frist bis Ende August eingeräumt.

Gericht kritisiert Behörde

Diese Frist sei zu kurz, argumentierte die LEAG. Die Cottbusser Richter wiesen das Argument ab: Der Konzern habe keine Gründe hervorgebracht, die eine Fristverlängerung rechtfertigen könnten. Eine Verlängerung hätte zur Folge, „dass der Jahreshauptbetriebsplan de facto vollständig unter Verstoß gegen zwingendes Recht vollzogen würde.“

Auch die zuständigen Behörden kommen in der Begründung des Gerichts nicht gut weg: „Der Hauptbetriebsplan hätte nicht zugelassen werden dürfen, ohne zuvor eine zwingend vorgesehene Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-Prüfung) durchzuführen, ob der Tagebau mit seinen Sümpfungsmaßnahmen dem Verschlechterungsverbot zuwider mehrere als Natura 2000 geschützte Gebiete beeinträchtigen kann.“

Schon seit Anfang des Jahres ohne Genehmigung

Die Umweltverbände teilten mit, der Tagebau Jänschwalde werde „im Grunde schon seit Anfang des Jahres ohne die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung“ betrieben. „Die LEAG hat inzwischen selbst eingeräumt, dass die Prüfung, ob die Weiterführung des Tagebaus mit der Erhaltung geschützter Feucht- und Moorgebiete vereinbar ist, sehr schwierig ist“, kommentierte DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

Die LEAG bereitet sich auf einen Stillstand von nicht mehr als zehn bis 12 Wochen ein. Unbekannt sei eine solche Situation aber nicht, sondern „vergleichbar mit einem planmäßigen Stillstand wie etwa bei einer großen Generalinstandsetzungsmaßnahme“, sagte Uwe Grosser, Bergbau-Vorstand der LEAG. Das Unternehmen zeigt sich zuversichtlich, die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung nachholen zu können. cw


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