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KohleausstiegKohlekonzerne haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Das RWE-Braunkohlekraftwerk Neurath westlich von Köln mit seinen sieben Blöcken.
Das RWE-Braunkohlekraftwerk Neurath westlich von Köln mit seinen sieben Blöcken. (Foto: © TelepermM, Wikimedia.Commons, CC BY-SA 4.0)

Obwohl die Kohlekommission Entschädigungszahlungen an Kohlekonzerne für die Abschaltung ihrer Kraftwerke empfohlen hatte, sind diese rechtlich nicht notwendig. Zu diesem Ergebnis kommt erneut der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags.

28.02.2019 – Kohlekraftwerke könnten ohne Milliardenzahlungen an die Betreiber vorzeitig geschlossen werden, wenn der Gesetzgeber „vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls“ damit verfolge. „Hierbei könnte er sich auf das Staatsziel Umweltschutz aus Art. 20a GG als herausragendes Gemeinwohlziel von Verfassungsrang stützen.“ Zu diesem Ergebnis kam der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereits Ende Oktober.

Eine erneute Bewertung der Bundestagsjuristen nach dem gefundenen Kohleausstiegs-Fahrplan kommt zu dem Ergebnis, „dass eine gesetzlich angeordnete Stilllegung von Kohlekraftwerken grundsätzlich auch ohne Entschädigungsleistung möglich ist“. Das berichtet die Rheinische Post und bezieht sich auf eine aktuelle Stellungnahme. Es hat sich also nichts geändert, weiterhin sind im Raum stehende Milliardenzahlungen an die Braunkohlekonzerne RWE, LEAG und MIBRAG, sowie die Betreiber von Steinkohlekraftwerken größtenteils freiwillig.

Keine unzumutbaren Belastungen für Kohlekonzerne

Laut Wissenschaftlichem Dienst sind Entschädigungszahlungen nur in Einzelfällen geboten, in denen ansonsten unzumutbare wirtschaftliche Belastungen verbleiben. Solche Einzelfälle gibt es aber offenbar nicht. „Der Bericht der Kohlekommission gibt keine Hinweise auf das Bestehen unzumutbarer wirtschaftlicher Belastungen in Bezug auf einzelne Kraftwerke“, schreiben die Juristen.

Dennoch hatte die Kommission in ihrem Abschlussbericht Ende Januar Entschädigungszahlungen empfohlen. Vorzuziehen sei eine einvernehmliche Lösung mit den Betreibern der Kraftwerke, schreibt das Gremium. Andernfalls solle eine „ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlungen“ stattfinden.

Überhöhte Milliardenforderungen

Im Raum stehen Beträge von 600 Millionen Euro pro Gigawatt stillgelegter Kraftwerksleistung. Diese Summe wurde zuletzt für die Überführung von Braunkohlemeilern in die sogenannten Sicherheitsbereitschaft an die Betreiber gezahlt. Berechnungen des Analyseinstituts Energy Brainpool zeichnen dagegen ein anderes Bild. Demnach beträgt der erwartete Gewinn von 15 untersuchten RWE-Braunkohleblöcken im Rheinischen Revier im kommenden Jahr lediglich 1,3 Milliarden Euro. 2022 werden sie nur noch einen gemeinsamen Wert von 673 Millionen Euro erreichen, bei einer Gesamtleistung von 9,5 Gigawatt.

Mehrere Kraftwerke würden dann unrentabel arbeiten und wohl geschlossen werden. Mit einem steigenden CO2-Preis durch den europäischen Emissionshandel könnte sich das Problem Kohlekraft teilweise von selbst erledigen. Trotzdem forderte RWE jüngst eine Entschädigung von 1,2 Milliarden Euro pro Gigawatt stillgelegter Leistung. cw


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