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Gefährliche MarktmachtRWE und E.ON vor Europäisches Gericht gezerrt

Die RWE- und E.ON Firmenzentralen in Essen
Die RWE- und E.ON Firmenzentralen in Essen (Foto 1: Wiki05 / commons.wikimedia.org, CC BY-SA 3.0 ; Foto 2: Wiki05 / commons.wikimedia.org, CC0 1.0)

Mehrere Energieversorger haben gegen den geplanten Zusammenschluss von RWE und E.ON Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Fusion verzerre den Wettbewerb auf dem deutschen und europäischen Energiemarkt.

28.05.2020 – Zusammen mit anderen Energieversorgern hat die NATURSTROM AG gegen den geplanten Zusammenschluss von RWE und E.ON Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Damit greift der Öko-Energieversorger die Entscheidung der Europäischen Kommission an, die Übernahme der zu E.ON gehörenden konventionellen und erneuerbaren Erzeugungskapazitäten durch RWE freizugeben. Mit der Fusion werde der Wettbewerb in der Stromerzeugung und -vermarktung erheblich eingeschränkt.

„Indem die Kommission den Deal zwischen RWE und E.ON zur Aufteilung des Energiemarktes ohne ernsthafte Auflagen durchgewunken hat, verabschiedete sie sich vom Ziel eines fairen Wettbewerbs im deutschen und europäischen Energiemarkt“, kritisiert Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG. „Das ist eine Rolle rückwärts, wenn man bedenkt, dass dieselbe Kommission über 20 Jahre lang die Liberalisierung des Strommarktes verfolgte.“

Wettbewerb wird eingestellt, der Markt aufgeteilt

Im März 2018 hatten RWE und E.ON die Absicht bekanntgegeben, sich neu auszurichten, den Wettbewerb untereinander einzustellen und sich den Markt aufzuteilen. Durch ein Bündel von Verträgen sollen sich die Stromerzeugung und der Großhandel bei RWE und das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft bei E.ON konzentrieren. Zu dieser abgestimmten Marktneuaufteilung gehörte auch die Übertragung der Erzeugungsanlagen und des Stromgroßhandels der E.ON an RWE, die die Europäische Kommission mit Beschluss vom 26.02.2019 (Fall M.8871) freigab.

Gestern hat die Gruppe von unabhängigen Energieversorgern beim zuständigen Europäischen Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen den Freigabebeschluss der Kommission eingereicht. In einer gemeinsamen Erklärung stellen sie sich gegen den RWE-E.ON-Deal und gegen die damit verbundene Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen von nationalen Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes. Denn hiermit verbunden sind erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher.

Will die EU-Kommission nationale Champions zulassen?

„Die Kommission hat sich bereits in ihrer ersten Entscheidung zum großangelegten Deal klar auf die Seite der Konzerne gestellt. Sie hat in diesem ersten Verfahren die Übernahme von E.ON-Erzeugungskapazitäten durch RWE nicht einmal vertieft geprüft und sich die Sache viel zu leicht gemacht“, erklärt Banning. „Sie hat den politischen und wirtschaftlichen Wünschen nach nationalen oder gar europäischen Champions nachgegeben. Die Argumente und Sorgen kleiner, auf fairen Wettbewerb angewiesener Marktteilnehmer und die mittelfristigen Auswirkungen auf die Kunden wurden im Verfahren nicht angemessen berücksichtigt.“

Sollte die Klage Erfolg haben, holt das Europäische Gericht die Freigabeentscheidung der EU-Kommission zurück und die Kommission müsste unter Berücksichtigung der Wertungen des Gerichts in eine erneute fusionsrechtliche Prüfung des Vorhabens einsteigen. jk


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Kommentare

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Denkender Bürger 29.05.2020, 01:49:30

Die Klage ist zwar berechtigt, aber nicht aus ökologischen, sondern aus ökonomischen Gründen.

Das muß klar betont werden!


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