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Förderung von KombianlagenSo könnte Ökostrom Systemsicherheit bieten

Karikatur: Vier Bilder in denen dargestellt wird, dass es auch bei Dunkelflauten Strom braucht.
Die Karikatur von Gerhard Mester aus dem Jahr 2017 ist aktueller denn je. (Bild: Gerhard Mester - Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., CC BY-SA 4.0)

Für das Ziel hundert Prozent Erneuerbare Energien müssen Ökostromanlagen, in Verbindung mit Speichern, durchgehend Energie liefern. Damit dies so schnell wie möglich der Fall ist, schlagen Experten eine gezielte Förderung solcher Kombianlagen vor.

10.04.2020 – Für die Erneuerbaren Energien gilt es künftig Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung für eine durchgehende Stromversorgung in Deutschland. In Zeiten von Dunkelflauten, wenn also weder Wind noch Sonne in ausreichendem Maße vorhanden sind, müssen Speichertechnologien helfen. Die Energy Watch Group (EWG) schlägt in diesem Zuge ein Gesetz vor, dass sogenannte Kombikraftwerke aus Ökostrom- und Speicheranlagen gezielt fördert.

Das neu vorgeschlagene Sektorenkopplungs- und Innovationsgesetz für Erneuerbare Energien soll ein großer Anstoß werden, um die aktuellen Herausforderungen zur Überwindung der Corona-Wirtschaftskrise und der Klimakrise zu bewältigen, sagte Hans-Josef Fell Hauptautor des Gesetzentwurfs. laut Berechnungen der EWG würde für Kombikraftwerke ein fester Vergütungssatz von 8 Cent pro Kilowattstunde mit Hilfe einer marktwirtschaftlichen gleitenden Marktprämie ausreichen, um deren Zubau gezielt zu fördern.

Mit der gesetzlichen Vergütung werde Investitionssicherheit gewährleistet. Dem Investor wird dabei nur eine einzige Bedingung auferlegt: Er muss mit einem Erzeugungsmix aus 100% Erneuerbaren Energien und Speichern in der Lage sein, zu jeder Stunde des Jahres bedarfsgerecht und systemdienlich einzuspeisen. Welchen Mix aus Erneuerbaren Energien und Speichertechnologien der Betreiber wählt, sei ihm völlig freigestellt. So steht es im Gesetzentwurf. Dies erzeuge laut Autoren eine hohe Innovationskraft und befördere unterschiedliche Lösungen.

Es gehe darum Lücken zu schließen

Der Entwurf solle aber als eigenständiges Gesetz behandelt werden und nicht den notwendigen Novellierungsbedarf des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) ersetzen. Es gehe darum Lücken zu schließen, da das EEG lediglich Einzeltechnologien fördert und keine kombinierten Lösungen. Anstatt auf bewährte aber oftmals wenig innovative Konzepte zu setzen, könnten mit dem neuen Gesetz Investoren gewisse Risiken eingehen und so die Innovationskraft befördern. Die EEG-Umlage selbst würde wegen des niedrigen Vergütungssatzes hingegen kaum belastet.

Nach EU-rechtlicher Prüfung des Gesetzesentwurfs, wäre auch eine Zweiteilung der Vergütung möglich. Kleinanlagen würden dann eine feste Einspeisevergütung erhalten und größere Objekte müssten sich, entsprechend den EU-Vorgaben, am vorhandenen Markt orientieren. Die sogenannte gleitende Marktprämie gebe hier den Investoren Sicherheit. Diese ist aus dem EEG bekannt und wird vom Netzbetreiber an Anlagenbetreiber ausgezahlt, die sich entschieden haben oder verpflichtet sind ihren Strom direkt zu vermarkten und nicht mehr eine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen. Aus der EEG-Umlage finanziert, gleicht die Marktprämie die Differenz zwischen Strompreis im Großhandel und der anlagenspezifischen Förderhöhe aus.

Zustimmung erfährt der Gesetzesvorschlag von Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. „Ziel muss es sein, den innovativsten und effizientesten Weg für eine Energieversorgung durch Erneuerbare Energien zu finden. Der Gesetzesvorschlag der Energy Watch Group ist für diese Debatte ein Beitrag, mit dem wir uns auch befassen werden”, so Andreae. mf


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