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BatterierecyclingUmweltbundesamt verhängt Millionenstrafe gegen Tesla

Tesla-Ladesäule
(Foto: Pixabay / Free License)

Wegen Verstößen gegen Gesetze bei der Rücknahme von Batterien hat das Umweltbundesamt gegen Tesla in Deutschland eine Strafe in Höhe von zwölf Millionen Euro verhängt. Für Besitzer von Elektroautos könnte sich dadurch zukünftig einiges ändern.

03.11.2020 – Auf Tesla könnte in Deutschland demnächst eine ordentliche Geldstrafe zukommen. Der US-Elektroautohersteller hat sich in der Bundesrepublik nicht an die Gesetze zur Rücknahme von Batterien gehalten. Deshalb hat das Umweltbundesamt nun ein Bußgeld in Höhe von zwölf Millionen Euro verhängt. Das geht aus dem letzten Geschäftsbericht hervor, den Tesla bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten hat, wie die WELT AM SONNTAG berichtet.

„Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) hat gegen unsere Tochtergesellschaft in Deutschland einen Bußgeldbescheid in Höhe von 12 Millionen Euro erlassen“, heißt es in dem Bericht. Der Grund: Nichteinhaltung geltender Gesetze „in Bezug auf Marktteilnahmemeldungen und Rücknahmeverpflichtungen in Bezug auf das Ende der Lebensdauer von Batterieprodukten“. Mit anderen Worten: Tesla hat die Batterien seiner Kunden nicht ordnungsgemäß zurückgenommen, obwohl das in Deutschland gesetzlich so festgelegt ist.

Tesla legt Widerspruch ein

Das sieht der US-Konzern anders und legte nun Widerspruch gegen die UBA-Strafe ein. Es gehe hauptsächlich um „administrative Anforderungen“, Akkus habe man weiterhin zurückgenommen. Man gehe nicht davon aus, dass das Bußgeld wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft haben werde.

Auf Anfrage der energiezukunft teilte das Umweltbundesamt lediglich mit, dass man sich aus rechtlichen Gründen nicht zu einem laufenden Verfahren äußern könne, bestätigte jedoch, dass ein Verfahren läuft.

Anscheinend hat der US-Elektroautohersteller gegen das deutsche Batteriemelderegister und den Pflichten, die sich daraus für die Hersteller ergeben, verstoßen. Demnach müssen Unternehmen wie Tesla die von ihnen verkauften Batterien entweder selbst zurücknehmen oder zumindest entsprechende Entsorgungspartner benennen, wie aus dem BattG-Melderegister hervorgeht.

Batterierecycling nach Unfall

Damit könnte sich nicht nur für Tesla-Kunden zukünftig einiges ändern – sämtliche Käufer von Elektroautos haben das gleiche Recht. Sobald die Batterie das Ende ihres Lebenszyklus erreicht hat oder durch einen Unfall kaputt gegangen ist, muss sie entsprechend recycelt werden.

Die Entsorgung der Akkus kann vor allem im Falle eines Unfalls sehr kompliziert und teuer werden. Teilweise muss das gesamte Fahrzeug wochenlang in einem mit Wasser gefüllten Spezialcontainer gekühlt werden. Dafür gibt es bisher nur einige wenige speziell zertifizierte Fachbetriebe, was sich zukünftig ändern muss. Sind auf Deutschlands Straßen erst einmal mehr Elektroautos unterwegs, muss es auch mehr Möglichkeiten für die Entsorgung der hochkomplexen Energiespeicher geben. jk


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