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Bauwirtschaft ist enttäuschtWieder kein Steuerbonus für energetische Sanierung

Nur mal die Fassade streichen reicht nicht mehr – auch der Energiestandard muss verbessert werden. Mit steuerlicher Förderung wäre das für viele Hauseigentümer noch attraktiver. (Foto: Nicole Allé)

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat die von der GroKo vereinbarte steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung in seinem Haushaltsentwurf für 2019 nun doch nicht berücksichtigt. Das sorgt für Unverständnis in der Immobilienbranche.

08.05.2018 – Zum Auftakt der Berliner Energietage hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gestern in ihrem Grußwort mehr Tempo beim Klimaschutz gefordert: „Energieeffizienz ist ein Schlüssel zum Erfolg beim Klimaschutz, jede Kilowattstunde, die wir einsparen, führt zu weniger CO2-Ausstoß und muss nicht durch Erneuerbare Energie erzeugt werden“, so Schulze. Das gelte für die großtechnische Nutzung von Abwärme in der Industrie genauso wie für das energetisch sanierte Gebäude bis hin zum Energiesparen in den eigenen vier Wänden.

Als wichtiger Baustein zur Errichtung der Klimaziele gilt die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor. Das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands 2050 kann laut Expertenmeinung nur mit einer jährlichen energetischen Sanierungsrate von mindestens zwei Prozent erreicht werden, die Sanierungsrate liegt bei lediglich rund einem Prozent pro Jahr. Bundeskanzlerin Merkel und Bauministerin Hendricks hatten bereits 2017 neue Subventionen in Form einer steuerlichen Förderung für die energetische Gebäudesanierung angekündigt. Denn trotz Baukonjunktur gibt es einen massiven Rückstau in der energetischen Sanierung alter Häuser. Die Bauwirtschaft wartet denn auch schon lange auf den Schritt eines Steuerbonus.

Im Koalitionsvertrag der GroKo ist dieser denn auch klar beschrieben: „Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.“ Doch im Haushaltsentwurf 2019 hat Bundesfinanzminister Scholz den Punkt nun nicht mehr berücksichtigt.

Die Zeit dafür wäre günstig. Die Bautätigkeit boomt bei niedrigen Bauzinsen. Preise für Bauland und Wohnraum in Ballungsgebieten sind dadurch enorm gestiegen, die Nachfrage ist so hoch, dass in diesen Gebieten die energetische Qualität des Wohnraums kaum eine Rolle spielt und daher die Bereitschaft für Investitionen in die energetische Ertüchtigung sinken – und das trotz verpflichtender Einführung von Energieausweisen für vermieteten Wohnraum. In strukturschwächeren Gebieten sind indes riesige Gebäudebestände in einem schlechten energetischen Zustand. Relevant wird das vor allem bei Mietshäusern, denn oft schrecken Hausbesitzer und Kleinvermieter vor energetischen Modernisierungsmaßnahmen zurück. Förderung gibt es zwar über zinsgünstige Kredite der KfW oder in Form von kleinen Direktzuschüssen – doch dabei werden sehr konkrete Energiestandards gefordert, was vielen zu viel Aufwand, häufig auch in bürokratischer Sicht bedeutet. Vorteilhafter und sehr viel einfacher wäre daher eine steuerliche Erleichterung.

Es wäre nun ein leichtes gewesen, den Steuerbonus festzuklopfen – und rechnen würde es sich auch. Denn steuerliche Anreize würden dazu beitragen, die Sanierungsrate vor allem in Hinsicht auf eine Energieeffizienz-Optimierung zu erhöhen. Während die Regierung bislang das Scheitern der entsprechenden Bestrebungen auf den Widerstand der Länder geschoben hatte, weil diese Steuerausfälle befürchten, ist es jetzt offensichtlich, dass auch auf Bundesebene das Thema immer wieder abgewürgt und der letzte Schritt nicht getan wird. Branchenverbände sind verärgert und hoffen, dass der Bundestag nun einschreitet, um den Steuerbonus doch noch im Haushaltsentwurf zu verankern. na


Kommentare

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Ernst Orthmann 11.05.2018, 07:40:10

+510 Gut Antworten

Es ist richtig, dass der Staat nicht noch ein Fördergesetzz macht. Schon jetzt gibt es mit dem KfW Förderprogramm 430 15%Zuschuss zu energetischen Modernisierungsmassnahmen, was mehr ist als eine Erhöhung der Abschreibung. Viel wirkungsvoller wäre der Zwang zu Massnahmen durch den Eigentümer, wenn die Mieter das fordern. Viele Eigentümer haben einfach keine Lust, alte Heizungen oder Beleuchtungen zu ersetzen, da die Kosten ja die Mieter über die Nebenkosten bezahlen. Voren für den Neubau bringen nichts. Der Altbestand muss in Ordnung gebracht werden und da ist die öffentliche Hand kein Vorbild.

Ernst Orthmann 11.05.2018, 07:40:15

+530 Gut Antworten

Es ist richtig, dass der Staat nicht noch ein Fördergesetzz macht. Schon jetzt gibt es mit dem KfW Förderprogramm 430 15%Zuschuss zu energetischen Modernisierungsmassnahmen, was mehr ist als eine Erhöhung der Abschreibung. Viel wirkungsvoller wäre der Zwang zu Massnahmen durch den Eigentümer, wenn die Mieter das fordern. Viele Eigentümer haben einfach keine Lust, alte Heizungen oder Beleuchtungen zu ersetzen, da die Kosten ja die Mieter über die Nebenkosten bezahlen. Voren für den Neubau bringen nichts. Der Altbestand muss in Ordnung gebracht werden und da ist die öffentliche Hand kein Vorbild.


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