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Solarwende BerlinBerliner Förderprogramm für Solarenergie gestartet

PV-Anlage auf großem Flachdach in Berlin
Die Solaranlage auf der UFA-Fabrik in Berlin wurde bereits 1997 errichtet – und produziert immer noch Strom. (Foto: Georg Slickers auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Das Berliner Förderprogramm für Energiespeicher läuft aus, wird aber unter dem Namen SolarPlus weitergeführt und erweitert. Kosten zur Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten von Solarprojekten sind nun zusätzlich förderfähig.

02.09.2022 – Der Berliner Senat will noch gezielter den Photovoltaikausbau in der Hauptstadt voranbringen. Das Förderprogramm SolarPLUS ersetzt ab sofort das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS, das planmäßig Ende August ausgelaufen ist. Die Anschaffung von Stromspeichern wird weiterhin gefördert – mit 300 Euro je nutzbarer Kilowattstunde Kapazität und maximal 15.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für Mehrfamilienhäuser und Unternehmen werden die Anschaffungskosten anteilig gefördert.

Neu ist, dass nun auch projektvorbereitende und begleitende Maßnahmen bei der Anschaffung einer Solaranlage gefördert werden können. Dazu gehören zum Beispiel Gutachten zur Dachstatik und zur Dacheignung, Machbarkeitsstudien für große Dachflächen oder das Erstellen von Mess- und Zählerkonzepten. Gerade letzteres ist wegen der vielfältigen Anforderungen für kleinere Anlagen oder Mieterstrommodelle kaum wirtschaftlich abzubilden. Auch die Erstberatung zu steuerlichen Fragen ist förderfähig. Aber auch Hardware wird im Programm SolarPLUS gefördert – die Installation von Messplätzen und Zählern sowie die Zusammenlegung von Hausanschlüssen bei Mieterstromprojekten.

Ein Modul der Förderung widmet sich speziell PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, wenn dafür eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt. Förderfähig sind Solardachziegel, dachintegrierte PV-Anlagen, solare Dachbahnen oder farblich angepasste PV-Anlagen. Zwei weitere Sonderformen der Photovoltaik wurden ebenfalls bedacht: Anlagen an Fassaden, wenn sie Teil der Gebäudehülle sind und Gründach-PV-Anlagen.

Die Förderungen sind projektspezifisch differenziert als Anteilsfinanzierung, als Festbetrag oder als Vollfinanzierung. Die Förderhöhe bemisst sich darüber hinaus auch nach der Unternehmensgröße und ist nach oben gedeckelt.

Vom 1. September bis 31. Oktober 2022 können vorläufige Anträge mit einem PDF-Dokument gestellt werden, um den Beginn des Vorhabens zu ermöglichen. Ab dem 1. November 2022 wird das elektronische Antragssystem zur Verfügung stehen. Antragstellende, die bereits einen vorläufigen Antrag gestellt haben, müssen Ihren Antrag dann elektronisch verifizieren, um einen Zuwendungsbescheid erhalten zu können.

Hier geht’s zum Förderprogramm SolarPLUS

Das Förderprogramm ist Teil des Masterplans Solarcity Berlin, der vorsieht, bis 2050 ein Viertel der Berliner Stromversorgung aus Solarstrom aus der Stadt zu bedienen. Der Berliner Senat hat 2021 ein Solargesetz beschlossen. Ab 2023 sind dann die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen für Neubauten und bei wesentlichen Umbauten an Dächern auf Bestandsgebäuden verpflichtend. pf


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