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Photovoltaikoffensive in BerlinSolarbaupflicht mit moderaten Mindestgrößen

Photovoltaik-Flachdach im Hintergrund der Fernsehturm
Berliner Hauseigentümer müssen zukünftig ab einer bestimmten Dachgröße mit Photovoltaik planen. (Foto: NATURSTROM / Clemens Weiß)

Der Berliner Senat hat ein Solargesetz beschlossen. Langfristiges Ziel ist es, bis 2050 ein Viertel des Strombedarfs der Hauptstadt aus Photovoltaik zu decken. Ab 50 Quadratmeter Dachfläche gilt die Baupflicht, die Mindestgrößen sind eher klein.

04.03.2021 – In Berlin soll ab 2023 eine Solarbaupflicht gelten. Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind dann für Neubauten und bei wesentlichen Umbauten an Dächern auf Bestandsgebäuden verpflichtend – immer dann, wenn das Dach eine Fläche von mehr als 50 Quadratmetern aufweist. Neubauten müssen mindestens 30 Prozent ihrer Bruttodachfläche, Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche mit Photovoltaikanlagen bedecken.

Die Mindestgrößen sind moderat gestaltet. Bei Wohngebäuden im Bestand mit maximal zwei Wohnungen reicht eine installierte Leistung von drei Kilowatt. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden sind sechs Kilowatt ausreichend. So wird sichergestellt, dass andere Dachnutzungen möglich bleiben. Extensive Gründächer lassen sich beispielsweise gut mit Photovoltaikanlagen kombinieren.

Zudem sieht das Solargesetz Ausnahmen vor, zum Beispiel wenn das Dach nach Norden ausgerichtet oder wenn die Errichtung einer Anlage im Einzelfall technisch unmöglich ist. Anstelle von Photovoltaikanlagen auf dem Dach können auch solarthermische Anlagen oder Fassaden-PV-Anlagen gebaut werden. Würde die Pflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen, kann eine Befreiung beantragt werden.

Die Wirtschaftssenatorin von Berlin Ramona Pop begründet den von ihr eingebrachten Gesetzesvorschlag: „Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Potenzial für Solarenergie. Das wollen wir nutzen, denn Berlin braucht mehr Photovoltaikanlagen, um klimaneutral zu werden. Mit dem Solargesetz machen wir Berlin zum Vorbild in Sachen Klimaschutz und Energiewende für andere Länder und Kommunen.“ Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche vom Berliner Senat angenommen und wird nun zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Zuvor hatte der Rat der Bürgermeister dem Vorhaben zugestimmt.

Das Gesetz ist Teil des Masterplans Solarcity, der im März 2020 beschlossen wurde. Neben dem Ausbau von Beratung und Vernetzung ist auch das Berliner Förderprogramm für Batteriespeicher dem Masterplan Solarcity entsprungen.

Eine Pflicht zum Bau von Solaranlagen ist mittlerweile in mehreren Städten und auch in einem Bundesland beschlossen. Doch ist dieser Weg nicht unumstritten. Gegner setzen auf mehr Anreize anstatt Verpflichtungen. Im letzten Jahr schlug ein für das Umweltbundesamt erarbeitetes Gutachten eine Nutzungs- und Katasterpflicht vor. In diesem Modell müssen die Eigentümer geeignete Dächer nicht selbst bebauen, sondern sind angehalten, die Dächer zum Bau und Betrieb eine PV-Anlage zu verpachten. pf


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