Menü öffnen

GesetzentwurfEnergiesammelgesetz könnte Mieterstrom beerdigen

Die Förderung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt soll um bis zu 20 Prozent sinken.
Die Förderung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt soll um bis zu 20 Prozent sinken. (Foto: pxhere, CC0 1.0)

Der Gesetzentwurf zum neuen Energiesammelgesetz birgt Überraschungen: Die Mieterstromförderung soll drastisch sinken, es wäre das Aus für die Energiewende in den Städten. Die Branche ist entsetzt und hofft, dass alles nur ein Versehen war.

07.11.2018 – „Es ist sehr zu hoffen, dass die Rückwirkung auf die Mieterstromförderung bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs schlicht übersehen wurde und noch korrigiert wird“, kommentierte NATURSTROM-Vorstand Tim Meyer den Gesetzesentwurf für das sogenannte Energiesammelgesetz. Der Öko-Energieversorger gilt als Mieterstrom-Pionier und hat bundesweit mehr als 40 Projekte umgesetzt. Umso bestürzter zeigt sich das Unternehmen und mit ihm die gesamte Branche.

Das Energiesammelgesetz bündelt Änderungen von 19 Gesetzen und Verordnungen im Energiebereich. Diese wollte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schnell nach der Koalitionsbildung im Frühjahr auf den Weg bringen, aus dem „100-Tage-Gesetz“ wurde wegen Streitigkeiten zwischen Union und SPD nichts. Nach der – aus der Energiebranche viel kritisierten – Einigung für Sonderausschreibungen lag dem Gesetzentwurf nun nichts mehr im Wege. Dachten viele. Doch die konkrete Ausgestaltung wirft insbesondere mit Blick auf die Photovoltaik neue Fragen auf.

Drastische Kürzung für Photovoltaikanlagen

Geplant ist eine Kürzung der EEG-Förderung für alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt um bis zu 20 Prozent. In jene Leistungsklasse fallen fast alle Mieterstromprojekte. Bei den 20 Prozent weniger Fördergeld bleibt es allerdings nicht, denn der Mieterstrom-Mechanismus ist komplizierter. Reduziert sich die Einspeisevergütung wie im Gesetzentwurf vorgesehen, führt das zu einer automatischen Reduzierung der Förderung für größere Mieterstromprojekte um bis zu 60 Prozent. Wird der Passus nicht geändert, bedeutet dies das Aus für Mieterstrom und die Energiewende in den Städten.

Die Mieterstrom-Regeln sind ohnehin schon kompliziert. Der Zuschlag berechnet sich nach der EEG-Vergütung, von der pauschal 8,5 Cent abgezogen werden. NATURSTROM hat die Änderungen im Gesetzentwurf durchgerechnet und kommt auf ernüchternde Zahlen:

„So ergeben sich je nach Leistung der Photovoltaikanlagen für Projekte ab dem 1. Januar 2019 Mieterstromzuschläge zwischen 2,97 und 1,97 Cent je kWh. Bei einer Reduzierung der EEG-Vergütung für Anlagenteile ab 40 kW im vorgesehenen Umfang, konkret von derzeit 10,17 Cent pro kWh auf 8,33 Cent pro kWh, würde die Photovoltaik-Einspeisevergütung für eine Anlage mit 100 kW Leistung um rund 12 Prozent auf 9,25 Cent je kWh sinken. Abzüglich 8,50 Cent pro kWh beliefe sich der Mieterstromzuschlag dann nur noch auf 0,75 Cent pro kWh, was einer Reduktion von rund 60 Prozent entspricht.“

„Anschlag auf die Energiewende“

Das könne nicht im Sinne der Bundesregierung sein, ist aus der Branche zu vernehmen. Der Bundesverband Solarwirtschaft spricht sogar von einem „Anschlag auf die Energiewende“. Der Verband kritisiert nicht nur die drastische Kürzung der Förderung, sondern auch die kurze Vorwarnzeit. Das Bundeskabinett hat den Entwurf bereits abgesegnet, bis Mitte Dezember müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Zum 1. Januar 2019 sollen die Änderungen in Kraft treten. Kaum Zeit für Veränderungen.

Die Einschnitte treffen die Energiewende zu einer Zeit, in der über den Kohleausstieg verhandelt wird und sämtliche Experten mehr Anstrengungen von der Bundesregierung erwarten. Stattdessen kommt von dort nun die Kürzung der Ökostromförderung. Der Vorgang offenbart die Lustlosigkeit der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz. Es leidet zudem eine wichtige Akzeptanz-Stütze der Energiewende: Photovoltaikanlagen auf Dächern, in den Städten und für Mieter statt Eigenheimbesitzer.

Eigene Ziele torpediert

„Unter diesen Vorzeichen wird weder ein Ausstiegspfad aus der Kohleverbrennung, geschweige denn eine Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien zu machen sein“, prophezeit entsprechend Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft. Etwa die Hälfte der jedes Jahr neu installierten Photovoltaik-Leistung wird von den Kürzungen betroffen sein. Es war genau jene Größe von Anlagen, also mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt, die in den vergangenen Monaten erfreuliche Zahlen lieferte. Erstmals seit fünf Jahren wird 2018 voraussichtlich das Zubauziel der Bundesregierung von 2,5 Gigawatt erfüllt werden. Ein für die Einhaltung der Klimaziele noch immer zu geringes Ziel. Und auch das torpedieren nun Union und SPD. cw


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

ralphi 07.11.2018, 11:18:40

+271 Gut Antworten

Ich dachte (hab in grauer Vorzeit gelesen), dass die Deckelung PRO Wohneinheit (also bei einem Wohnblock mit 6 Parteien – 6 * EEG-Freigrenze und Förderzins und % Förderzuschuss) gilt !?


Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft