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Europäisches ParlamentErneuerbaren Richtlinie REDIII verabschiedet

Klärwerk, Solarpark, Windenergieanlagen in Holland
Energiepark Haringvliet zuid in Süd-Holland (IvanStoter auf Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0)

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament die überarbeitete Erneuerbaren-Richtlinie REDIII beschlossen. Sie beinhaltet höhere Ausbauziele und Reformen bei Planung und Genehmigung. Der BEE kritisiert Eingriffe in bestehende Biogasanlagen.

13.09.2023 – Schneller und umfangreicher sollen die Mitgliedsstaaten der EU die Erneuerbaren Energien ausbauen. Das ist der Kern der überarbeiteten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie. Nachdem der Rat der Mitgliedsländer die REDIII bereits im Juni seine Zustimmung erteilt hatte, verabschiedete heute das Europäische Parlament die Richtlinie mit 470 Ja-Stimmen. Nun haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Die Ausbauziele für Erneuerbare Energien wurden nahezu verdoppelt. Einen Anteil von 42,5 Prozent Erneuerbarer Energien sollen alle Mitgliedsländer bis 2030 verbindlich erbringen. Zusätzliche 2,5 Prozent sollen als freiwillige Beiträge einzelner Länder oder durch gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden. Ursprünglich betrug die Zielmarke für 2030 lediglich 32 Prozent. 2021 wurde sie mit dem European Green Deal auf 40 Prozent angehoben und sollte angesichts des Ukraine-Krieges mit dem RePower-EU-Plan auf 45 Prozent steigen. Im Trilog-Verfahren wurden schließlich 42,5 Prozent ausgehandelt.

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament kommentierte: „Mit diesem Gesetz müssen Windräder und große Solaranlagen innerhalb von zwei Jahren genehmigt werden, in „go to areas“ innerhalb von einem Jahr. Ansonsten gelten die Anlagen direkt als genehmigt. Das ist eine Revolution! Damit befreien wir die Erneuerbaren von den Ketten der Bürokratie.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energien BEE begrüßt die Ausbauziele der neuen Richtlinie ebenfalls. Zu den Beschleunigungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren kommentierte BEE-Präsidentin Simone Peter: „Mit der novellierten Richtlinie werden die Maßnahmen für beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren aus der EU-Notfallverordnung dauerhaft und verlässlich festgeschrieben.“

Die Bundesregierung müsse bei der Umsetzung nun insbesondere von der kurzfristigen Ausweisung von den sogenannten Beschleunigungsgebieten für Erneuerbare Energien Gebrauch machen und bereits bestehende Gebiete, wie zum Beispiel Windvorranggebiete, als solche ausweisen, damit diese zügig von den vereinfachten Verfahren profitieren können.

Positiv sieht Peter, dass auch unter den Verschärfungen der Nachhaltigkeitsanforderungen die Potenziale der Holzenergie als Teil von nachhaltiger Biomasse weiterhin förderfähig bleiben. Kritisch sei hingegen der massive Eingriff in Biogas-Bestandsanlagen, die vor 2021 gebaut wurden und bereits seit mindestens 15 Jahren in Betrieb sind. Sie müssen eine Treibhausgasminderung von 80 Prozent ab 2026 nachweisen. „Damit müssten bestehende Biogasanlagen mehr und schneller Treibhausgase einsparen als neue Anlagen. Diesen unsinnigen und rückwirkenden Eingriff lehnen wir ab. Die Bundesregierung sollte deshalb von den Möglichkeiten, die die RED III an anderer Stelle eröffnet, Gebrauch machen und die bestehende Förderung auch nach zügigem Inkrafttreten der Richtlinie fortsetzen“. pf


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