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Mehr Flächen für PVNiedersachsen erleichtert Bau von Solarparks

Luftaufnahme eines Solarparks an einer Autobah
EEG-Vergütung für Solaranlagen auf Ackerflächen gibt es nur, wenn das jeweilige Bundesland dies per Verordnung ermöglich. (Foto: Dietmar Rabich auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Zukünftig dürfen in Niedersachsen PV-Freiflächenanlagen auch auf benachteiligten Ackerflächen gebaut werden. Mit einer entsprechenden Verordnung erweitert das Bundesland seine Flächenkulisse für den Ausbau Erneuerbarer Energien.

30.08.2021 – Freiflächen-Solarparks dürfen sich in Ausschreibungen nur dann um eine EEG-Vergütung bewerben, wenn sie nicht auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. Ausnahmen sind möglich – die Bundesländer können freiwillig sogenannte benachteiligte landwirtschaftliche Flächen zur Bebauung zulassen.

Nun hat auch die niedersächsische Landesregierung diesen Flächen den Weg geebnet und eine Freiflächensolaranlagenverordnung beschlossen. Energie- und Klimaschutzminister Olaf Lies bezeichnete dies als wichtigen Schritt, um Niedersachsen bei der Energiewende weiter voranzubringen und die Wettbewerbsposition für PV-Projekte in Niedersachen in den Ausschreibungen zu verbessern.

Das sei laut Lies auch dringend nötig: „Uns rennt sonst die Zeit davon. Bis 2040 brauchen wir 65 Gigawatt installierte PV-Leistung, davon 15 Gigawatt auf Freiflächen. Derzeit beträgt die Stromkapazität aus Solarenergie in Niedersachsen allerdings nur 4,6 Gigawatt. Wir müssen also deutlich schneller werden. Die Photovoltaik-Pflicht auf Gewerbeneubauten war ein Schritt – dieser neue Erlass ist ein nächster.“

In Ausschreibungen gewinnen viele Projekte auf ertragsarmen Ackerflächen

Auch Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern hatten in den vergangenen Jahren eine Öffnung für benachteiligte Gebiete vorgenommen. Zuschläge in den Ausschreibungsrunden gingen in der Vergangenheit häufig an Projekte aus den Bundesländern, die die benachteiligten Gebiete für PV-Projekte freigegeben haben – bei der letzten Ausschreibung zum Gebotstermin im Juni 2021 entfielen 34 der insgesamt 95 Zuschläge auf Ackerflächen, 26 davon in Bayern.

Die Freiflächensolaranlagenverordnung regelt dabei nicht, ob und wo Freiflächensolaranlagen tatsächlich gebaut werden. Das hängt vielmehr von der Entscheidung der Investoren und der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommunen ab.

Die Verordnung enthält eine jährliche Begrenzung dafür, in welchem Umfang Projekte aus den freigegebenen Gebieten an Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Mit 150 MW ist diese im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders großzügig und ausbaufreundlich gefasst. Die Höhe der Ausbaugrenze und deren Auswirkungen etwa auf ggf. konkurrierende landwirtschaftliche Nutzung von Flächen sollen regelmäßig evaluiert werden, erstmals zum 31. Dezember 2023.

Minister Lies: „Bisher folgte der Ausbau der Erneuerbaren vor allem dem ungeschriebenen Grundsatz ‚Wind im Norden – Sonne im Süden‘. Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, können wir uns eine so überkommene Denkweise aber nicht mehr leisten.“ pf


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Kommentare

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GERTRUD MERKEL 13.11.2021, 15:12:21

Wir wären schon zufrieden, wenn man in Niedersachsen auf den im EEG genannten Flächen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage bauen dürfte. Allein - Niedersachsen schließt den Korridor neben Schiene und Autobahn kategorisch aus, wenn z.B. eine landwirtsschaftliche Vorrangfläche vom Regionalplan definiert wurde. Da wird ein Bundesgesetz mit einem Federstrich ausgehebelt. Dabei würde ggfs. nicht mal die EEG-Vergütung und damit das Ausschreibungsverfahren nötig sein.

Wenn jedoch auf diesen Flächen Mais in Monokultur für Biogasanlagen mit wesentlich geringerem Energieertrag angebaut werden würde, wäre dies völlig okay.

Wen oder was da von unserem Energieminister geschützt werden soll, bleibt mir schleierhaft. Da auch der finanzielle Ertrag pro Hektar auf Grund von Düngemittelverordnung etc. etc. zunehmend unauskömmlich wird, empfinde ich dieses Gesamtpaket im Zeichen des Klimawandels, verbunden mit erhöhtem Strombedarf unsagbar. Vor allem, da zwar jeder die Energiewende will, aber bitte nicht vor der eigenen Haustür und die Genehmigungsverfahren (wofür auch immer) über Jahre hinweg durch Einsprüche Einzelner ausgebremst werden. Es könnte die Blick auf den Dom von Königslutter aus einem bestimmten Blickwinkel verstellt werden - wenn das mal nicht das Brett vor dem Kopf ist.


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