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WärmewendeHeizungsgesetz vom Bundestag beschlossen

menschliche Hand auf Schalt-Display einer Wärmepumpe
Beim Heizungstausch haben Hauseigentümer und Bauherren zukünftig viele Optionen, sollten aber genau rechnen. (Foto: Bundesverband Wärmepumpe)

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat nach kontroverser Debatte den Bundestag passiert. Berufs- und Branchenverbände sind froh, dass die Hängepartie nun vorbei ist. Allerdings werden Details nach wie vor kritisch beurteilt.

12.09.2023 – Am Freitag diskutierten die Bundestagsabgeordneten in zweiter und dritter Lesung das sogenannte Heizungsgesetz. In Anschluss stimmten sie namentlich darüber ab. Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde das Gesetz verabschiedet und leitet damit den Abschied von der fossilen Heizung ein. Die flankierende Ausweitung der Förderung über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) soll ebenfalls zeitnah entschieden werden. Politiker von CDU/CSU kritisieren nach wie vor die ungenügende Möglichkeit zur Beratung.

Neue Heizungen sollen ab 2024 grundsätzlich mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings soll die Vorgabe erst greifen, wenn Kommunen eine verbindliche Wärmeplanung vorgelegt haben. Deshalb greift das Gesetz zunächst vor allem für Neubauten in Neubaugebieten oder in Kommunen, die bereits Wärmepläne erarbeitet haben.

Viel Kritik von Verbänden und Oppositionsparteien hat das Heizungsgesetz bis zuletzt begleitet – zu lange Fristen, hohe Kosten, zu geringe Förderung, zu geringe Klimaschutzwirkung. Die neuen Regeln für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien sind eng verzahnt mit Vorgaben an die kommunale Wärmeplanung und entsprechende Förderbedingungen – diese beiden Vorhaben sollen demnächst den Bundestag passieren.

Hängepartie endlich beendet

Nach dem Beschluss von Freitag äußern sich Verbände vor allem zufrieden damit, dass nun der Fokus auf die praktische Umsetzung der Wärmewende gelegt werden kann, wie es die Geschäftsführerin des BDEW formulierte. Auch der Bundesverband Wärmepumpe begrüßt den Gesetzesbeschluss. Weil die beschlossenen Verpflichtungen zum Einsatz von erneuerbarer Wärme erst ab den Jahren 2026 bzw. 2028 gelten, viele Verbraucher aber bis dahin einen Heizungstausch angehen müssen, komme vor allem der anstehenden Reform der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) große Bedeutung zu. Die Ankündigungen einer erhöhten Förderung hätten dazu geführt, dass Gebäudeeigentümer Investitionen aufschieben, bis die Förderkonditionen der BEG feststehen. Die Nachfrage nach Wärmepumpen sei zuletzt stark eingebrochen.

Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND, äußerte sich ebenfalls positiv darüber, dass die Hängepartie zum Heizungsgesetz ein Ende habe, allerdings sei der Aufbruch in die Wärmewende damit nicht gelungen. „Statt dem klaren Signal für saubere und zukunftsfähige Heizungen, rücken Wasserstoff und Biomasse in den Vordergrund und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt viel zu lange erlaubt. Statt zu klotzen wird gekleckert“, kommentierte von Broock. Umso wichtiger sei es nun, die Menschen über ineffiziente Heizsysteme wie den Wasserstoff, die sich als teure Kostenfallen entpuppen können, aufzuklären. Insbesondere da, wo das Geld knapp ist, sollten die Heizungen auf wirklich nachhaltige Lösungen umgestellt werden. Viele Erfüllungsoptionen seien ökologisch inakzeptabel und verursachten zukünftig hohe Betriebskosten. Dazu zählen nach laut BUND sogenannte „H2-ready“-Heizungen und die Möglichkeit, auch nach 2024 noch fossile Heizungen einzubauen, für die später eine anteilige Belieferung mit Biomasse oder Wasserstoff und daraus hergestellter Derivate nachgewiesen werden soll. 

Genau diese Option freut den Bundesverband Flüssiggas – er sieht mit dem Gesetz Flüssiggas als zukunftssichere Heizoption fest verankert, denn der Einbau von Flüssiggas-Heizungen, die mit fossilem Flüssiggas betrieben werden, bleibt erlaubt. Ab 2029 müssen diese Flüssiggas-Heizungen dann mit mindestens 15 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden – ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent.

Wasserstoff wird teuer und wenig verfügbar sein

Ähnlich wie der BUND weisen Verbraucherschützer auf die Gefahr von Investitionsfallen hin. „Wer seine Heizung ab 2026 oder 2028 ersetzen will oder muss, steht mit dem neuen GEG vor einem Dschungel an Optionen. Vor allem bei Wasserstoffheizungen drohen Privathaushalten Kostenfallen. Mit erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff wird auf ab­sehbare Zeit nur in geringen Mengen verfügbar und sehr teuer sein“, kommentierte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Die wichtige Frage nach der finanziellen Unterstützung bleibe zudem noch offen. Zwar sollen künftig private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen stärker unterstützt werden, die Gesamtförderhöhe soll aber deutlich sinken. „Hier muss die Bundesregierung sowohl für Ein- als auch für Mehrfamilienhäuser deutlich nachbessern, damit Eigentümer und Mieter die teils hohen Investitionskosten auch stemmen können“, sagte Pop.

Diese Position wird auch vom Bundesverband Erneuerbare Energien BEE untermauert. BEE-Präsidentin Simone Peter weist darauf hin, dass die Fördermittel geringer ausfallen sollen als angekündigt. „Angesichts der vorgesehenen Halbierung der Förderung erhalten daher nur wenige die breit kommunizierte Erstattung von 70 Prozent der Kosten. Das ist irreführend. In den Haushaltsverhandlungen muss die Bundesregierung die Fördersätze nochmals anpassen und auf 45.000 Euro pro Anlage festlegen, für größere Projekte muss auch weiterhin der Fördersatz von 60.000 Euro gelten“, fordert Peter.

Das beschlossene Heizungsgesetz in Grundzügen

Der Bundestag hat am 8. September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in zweiter und dritter Lesung behandelt und anschließend die Ausschussfassung in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Oppositionsparteien beschlossen. Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden. Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Aufgenommen wurde zudem eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Der Entwurf enthält ferner Regelungen für eine Modernisierungsumlage, nach denen zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Außerdem sind Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, zu Holz-und Pelletheizungen sowie zu Quartieren (verbundene Gebäude) aufgenommen worden. Die Pflicht zur Solarthermie und für Pufferspeicher sowie die Altersgrenzenregelung ist aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wieder gestrichen worden.

Die Kosten des Heizungsaustausches (maximal 30.000 Euro bei Einfamilienhäusern und einer nach Wohneinheiten gestaffelten Grenze bei Mietparteienhäusern) sollen mit einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Einkommensbonus von 30 Prozent bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro und einem zeitlich abschmelzenden Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gefördert werden, wobei die Maximalförderung bei 70 Prozent liegen soll. pf


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