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Gebäudeenergiegesetz (GEG)GEG-Novelle erst nach der Sommerpause im Bundestag

Heizungskeller eines Bürogebäudes
Die Wärmewende ist notwendig und betrifft alle Menschen. (Foto: Maximilian Schönherr auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Die Novelle des GEG entpuppt sich als politischer Kraftakt. Jetzt gibt es eine Zwangspause für das für die Wärmewende zentrale Vorhaben. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kann heute nicht im Bundestag über das Gesetz beraten werden.

07.07.2023 – Eigentlich sollte die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes heute, am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, in zweiter und dritter Lesung den Bundestag passieren. Doch daraus wird nichts. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag eines CDU-Abgeordneten statt – er sah aufgrund der Komplexität der Änderungen und Kürze des Verfahrens seine Beteiligungsrechte verletzt. Das Gericht erachtet eine Frist von zwei Wochen als notwendig zwischen der Vorlage des Änderungsantrags am 04.07.2023 und der 2. Lesung.

Damit geht der erbitterte Streit um das Heizungsgesetz in die nächste Runde. Inzwischen haben die Koalitionsfraktionen angekündigt, das Gesetz in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause beraten zu wollen. Dann stehen die Landtagswahlen in Bayern und Hessen vor der Tür. Der Widerstand gegen das Heizungsgesetz könnte Wahlkampfkalkül von CDU und CSU sein – das Thema berührt die Menschen im Land, denn Heizungswärme braucht jeder. Die für den Klimaschutz notwendige Umstellung auf erneuerbare Wärme bedeutet enorme Veränderungen in den Privathaushalten und öffentlichen Gebäuden. Mit der Angst vor Veränderung lassen sich Stimmen fangen.

Mit der Gesetzesänderung will die Ampel ein Koalitionsversprechen einlösen – die Wärmewende wirksam einläuten. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sah zunächst vor, dass ab 2024 immer dann, wenn eine neue Heizung verbaut wird, diese mit 65 Prozent erneuerbarer Wärme betrieben werden soll. Als passende Technologie wurde vor allem die Wärmepumpe genannt. Flankierend sollte es Ausnahmen, Übergangsfristen und Förderungen geben.

Zunächst wurde ein unfertiger Referentenentwurf des Gesetzes öffentlich, daraufhin folgte medial und parteipolitisch eine Welle der Kritik und des Zweifels. Der fertige Referentenentwurf, zu dem auch parallel die Förderbedingungen umrissen wurden, stieß auf eine inzwischen gewachsene Allianz von Kritikern.

Die Ampel reagierte und veränderte das Gesetz – wer wann und wo die neue Heizung im eigenen Keller nach den neuen Kriterien einbauen muss, soll abhängig sein von der kommunalen Wärmeplanung. Wenn die Kommune festlegt, wer an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden kann, müssten nur die verbleibenden Haushalte beim Austausch ihrer Heizung die neuen Vorgaben beachten.

Damit verschiebt sich die Wärmewende weit nach hinten – die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung wurde aber durch die Bank als sinnvoll erachtet. Ebenfalls eine gewichtige Neuerung war die Option, zukünftig Wasserstoff in großem Maßstab als Wärmequelle einzubeziehen. Was sich so sinnvoll anhört, könnte aber eine böse Kostenfalle sein: wer sich eine neue Gasheizung einbaut, die Wasserstoff-Ready ist, kann nicht sicher sein, dass der Wasserstoff irgendwann tatsächlich zur Verfügung steht und bezahlbar ist.

Die Ampel wollte die GEG-Novelle noch vor der Sommerpause durchs Parlament bringen und im parlamentarischen Verfahren sollte der Feinschliff des Gesetzes erfolgen. Doch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird daraus nichts. Die Parlamentarier haben nun Zeit, sich ausgiebig mit der Gesetzesvorlage zu befassen. Steht die Koalition der Ampel, sollte das Gesetz dann auch demnächst den Bundestag passieren.

Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) kommentierte: „Das Urteil des BVerfG zu Anhörungsfristen ist nachvollziehbar und zu akzeptieren. Schon in der Vergangenheit waren Fristen für Stellungnahmen häufig zu knapp angesetzt. In der Sache hat das BVerfG jedoch nicht entschieden, so dass ein möglichst zügiges Verfahren wünschenswert ist. Wichtig beim weiteren Zeitplan ist vor allem, dass das Inkrafttreten des GEG ab dem 01.01.2024 nicht gefährdet wird.“ pf


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Kommentare

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Weiß Bernhard 07.07.2023, 07:03:51

weg von den fossilen Brennstoffen und mehr regenerative Energieerzeugung- ja klar. Aber der Ausbau der EE wird bei weiter steigendem Strombedarf durch E-Mobilität und Wärmepumpen mind. so lange dauern wie die lebensdauer von modernen Gaskesseln und vor allem Gasthermen. Und vielleicht werden wir doch aufgrund des vorhandenen Energiespeichers GASNETZ Teile des mit gerade nicht gerauchten EE-Stroms erzeugten Wasserstoffs in Synthesegas umwandeln und dann für Verbrauchsspitzen in Gasheizungen einsetzen. Aber bis dahin haben die Ideologen die Gasnetzbetreiber so in die böse Ecke gestellt, dass Teile des Gasnetzes stillgelegt wurden.

Petra Franke / energiezukunft 12.07.2023, 16:01:37

Lieber Bernhard Weiß,

"gerade nicht gebrauchter EE-Strom" kann nicht flächendeckend als Wärmequelle in Form von Wasserstoff bereitstehen. Genau aus den von Ihnen genannten Argumenten - der Strom wird für andere Nutzungsarten gebraucht, die Umwandlung ist außerdem energieintensiv - die daraus erzeugte Wärme teuer bzw. ein Luxusgut. Deshalb betrachten viele Studien die Unterhaltung des Gasnetzes als Wasserstoffnetz für einige wenige Verbraucher als nicht sinnvoll. Das Gasnetz gehört einer fossilen Ära an, die wir überwinden müssen, wenn wir weiter auf diesem Planeten leben wollen.

Weiss 12.07.2023, 19:03:06

Sehr geehrte Frau Franke,

Solange keine realistisch umsetzbaren saisonalen Stromspeicher verfügbar sind, ist das Gasnetz als vorhandener Speicher und Transportweg ein aktuell sehr schnell umsetzbares realistisches Szenario gerade für überschüssige EE, wir bräuchten nur mehr EE und die Anlagen für die Umwandlung an sinnvollen Standorten. Das geht schneller und einfacher als gigantische Gleichstromtrassen, die das Thema Speicherung ja auch nicht lösen.

Wenn dann mal eine aktuell nicht absehbare ökologisch und wirtschaftliche bessere Speicherungsmöglichkeit grosstechnisch existiert, bin ich gerne dabei. Aktuell wird meine kleine PV-Anlage regelmäßig vom Netz genommen.

VG Bernhard Weiß

Petra Franke / energiezukunft 13.07.2023, 16:23:13

Dass Ihre PV-Anlage regelmäßig abgeregelt wird, liegt an den fehlenden Netzkapazitäten in Ihrer Region. Insofern kann Ihr PV-Strom ohne Netzausbau auch nicht zur Wasserstofferzeugung genutzt werden. Das Gasnetz als Speicher für methanisierten überschüssigen Strom ist ohne Netzausbau kein realistisches Szenario. Folgt man Ihrem Vorschlag müsste der Netzausbau noch viel größer dimensioniert werden als jetzt vorgesehen. Das ist unrealistisch - weil wieder teuer und nicht auf die Schnelle umzusetzen.


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