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Onshore-WindenergieWie die Windkraft wieder durchstarten kann

Mit seinem „Sofortprogramm Windenergie an Land“ schlägt Agora Energiewende sechs Punkte für einen Neustart der Windkraft vor.
Mit seinem „Sofortprogramm Windenergie an Land“ schlägt Agora Energiewende sechs Punkte für einen Neustart der Windkraft vor. (Foto: winterseitler auf Pixabay)

Höhere Ausschreibungsmengen, mehr Flächen und ein verlässlicheres Genehmigungsrecht: Mit diesen Forderungen will Agora Energiewende der Windenergie an Land zum Neustart verhelfen. Der Entwurf des EEG 2021 bremst den Ausbau, anstatt ihn anzukurbeln.

20.11.2020 – Damit Deutschland tatsächlich bis zum Jahr 2050 klimaneutral wird, muss der Treibhausgasausstoß in den nächsten 30 Jahren auf null reduziert werden. Das funktioniert nur, wenn sämtliche fossile Energieträger durch Strom und Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien ersetzt werden. Die Bundesrepublik steuert jedoch eher auf eine gigantische Ökostromlücke zu, statt die Energiewende in den nächsten Jahren zu beschleunigen.

Bis zum Jahr 2028 werden demnach etwa zwölf Gigawatt Windenergieleistung zu wenig ausgeschrieben, um bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch von mindestens 75 Prozent zu erreichen. Dabei entspricht der Fehlbetrag mehr als dem Zehnfachen der Windkraftleistung, die im Vorjahr installiert wurde.

Deshalb fordert die Denkfabrik Agora Energiewende jetzt einen Neustart beim Ausbau der Windenergie und schlägt in ihrem „Sofortprogramm Windenergie an Land“ sechs Punkte für eine Verbesserung der Situation für die Branche vor. Dadurch sollen kurzfristig mehr Flächen für die Onshore-Windkraft bereitgestellt, das Genehmigungsrecht vereinfacht und alte Anlagen möglichst lange in Betrieb gehalten werden. Letztere fallen ansonsten in den kommenden Jahren zahlreich aus der EEG-Förderung – und könnten somit zu einer Rolle rückwärts der Energiewende führen. Außerdem macht das Programm Vorschläge für eine dauerhafte Lösung des Konflikts zwischen Windkraftausbau und Naturschutz.

Mit sechs Punkten zum Neustart der Windkraft

1. Anhebung des Ausschreibungsvolumens für Windkraft

Bisher wird der Ausbau der Windenergie an Land laut dem aktuellen Entwurf des EEG ausgebremst statt angekurbelt. Nach einem Zubau von 4.500 Megawatt Windenergieleistung im Jahr 2021 sollen im Folgejahr nur noch 2.900 Megawatt ausgeschrieben werden. Bis 2025 bleibt es dann bei diesem niedrigen Niveau. Für einen Erneuerbaren-Energien-Anteil von 75 Prozent bis 2030 ist jedoch ein konstantes Ausbauvolumen in Höhe von 5.500 Megawatt pro Jahr nötig.

2. Öffnung zusätzlicher Flächen für die Windenergie an Land

Damit zusätzliche geeignete Flächen für die Windenergie verfügbar gemacht werden können, fordert Agora Energiewende im EEG 2021 ergänzende Regelungen im Baurecht. Der Zubau könnte dadurch vor allem auf geeigneten Gewerbe- und sonstigen Sonderflächen angekurbelt werden. Außerdem sollten die Abstandsregelungen für Gewerbe- und Industriegebäude nicht länger auf Windkraftanlagen angewendet und das Kriterium der „optisch bedrängenden Wirkung“ in Bezug auf Wohngebiete neu justiert werden.

3. Weiterbetrieb alter Windkraftanlagen

An dieser Stelle spricht sich die Denkfabrik in ihrem Sofortprogramm vor allem für das sogenannte Repowering aus, bei dem ältere Anlagen durch moderne und leistungsstarke Windräder ersetzt werden. Um eine ersatzlose Aufgabe von Standorten zu vermeiden, sollte zudem der Weiterbetrieb von Altanlagen erleichtert und angereizt werden. Dadurch werden direkte Strom-Abnahme-Verträge (sogenannte Power Purchase Agreements, PPAs) erleichtert.

4. Mehr Rechtssicherheit

Im Rahmen einer vereinfachten Planungs- und Ausweisungsmethodik von Konzentrationszonen für Windenergie fordert Agora Energiewende mehr Rechtssicherheit für die Branche. Dazu müssten die Sonderregelungen für Windenergie im Baugesetzbuch grundlegend überarbeitet oder sogar in einem eigenen Paragrafen neu gefasst werden.

5. Genehmigungsverfahren straffen

Durch wirksame Fristsetzungen, erweiterte Befugnisse bei Verzug beteiligter Behörden und mehr Personal sollen zudem die Genehmigungsverfahren gestrafft werden. Konkret könnten die Stellungnahmefristen verkürzt und die Rolle der Genehmigungsbehörden gestärkt werden, indem diese bestimmte behördliche Zustimmungen ersetzen.

6. Erweiterung artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen

Um einen Schritt auf Umwelt- und Naturschutzverbände zuzugehen und die naturschutzfachlichen Blockaden bei der Genehmigung von Windenergie an Land zu lockern, schlägt Agora Energiewende eine Konkretisierung der Ausnahmegründe von individuellen Tötungsverboten im Naturschutzrecht vor. Darin werden gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz die Ausnahmen von den Vorschriften zum Schutz besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten geregelt. Zugleich könnte ein Artenschutzfonds Windenergie entwickelt werden, mit dem der Populationsschutz windenergiesensibler Arten gestärkt und gleichzeitig der Ausbau der Windkraft an Land beschleunigt wird.

„Ohne neue Windkraftanlagen gefährden wir den Standort Deutschland. Denn ohne deutlich mehr günstigen Windstrom werden die Börsenstrompreise in den nächsten Jahren deutlich steigen“, sagt Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. „Deshalb ist unser Vorschlag nicht nur ein Beitrag dafür, dass Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen kann, sondern auch für eine weiterhin wettbewerbsfähige Wirtschaft. Diesen Aspekt lässt der derzeit im Bundestag diskutierte Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes völlig außer Acht.“ jk


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