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Die Meinung
07. September 2020

Kein Radweg ist eine Gefahrenlage

Sie könnten bald Geschichte sein, die wunderbaren Berliner Pop-Up-Radwege. Die AfD hat geklagt und Recht bekommen. Es fehle eine ausreichende Begründung der Gefahrenlage für den Verkehr. Doch wer mit dem Fahrrad in Berlin unterwegs ist weiß: die Gefahrenlage lauert überall, wo sich Rad- und Autofahrer auf der Straße begegnen.

Manuel Först, Redakteur der energiezukunft

Manuel Först, Redakteur der energiezukunft
© Manuel Först

07.09.2020 – Was habe ich sie gefeiert, die Berliner Pop-Up-Radwege. Neben einem spürbar reduzierten Autoverkehr – zumindest zu Beginn der Corona-Pandemie – einer der wenigen Lichtblicke im vergangenen halben Jahr. Freie Fahrt für freie Bürger auf dem Rad. Ein tolles Gefühl ist es, in klarer Abgrenzung zu den Autofahrern durch Berlin zu radeln – zumindest dort, wo es die Pop-Up-Radwege gibt.

Doch das soll nun vorbei sein. Denn der Berliner AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek hat gegen die Pop-Up-Bikelanes geklagt und Recht bekommen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass acht temporär eingerichtete Radwege wieder verschwinden müssen. Der AfD-Abgeordnete feiert das als „Sieg der individuellen Mobilität“.

Unterstützung erhält er nicht nur aus seiner Fraktion, auch die Berliner CDU und FDP freuts. Denn die propagieren ebenfalls „freie Fahrt für freie Bürger“ und meinen damit vor allem die freie Wahl sich ins Auto zu setzen und ohne City-Maut, Fahrradwege und am besten auf vierspurigen Straßen durch die Stadt zu preschen. Fahrradfahrer und Fußgänger? Zweitrangig! Das Klima? Irgendwas in der Zukunft.

Und nun gibt das Berliner Verwaltungsgericht den Autoliebhabern und Fahrradhassern auch noch recht. Zur Urteilsbegründung heißt es: Radwege dürften „nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei“.

Eingekesselt zwischen parkenden und fahrenden Autos fühle ich mich nicht gerade wie ein freier Bürger

Wenn ich mit dem Fahrrad durch Berlin fahre, dann sehe ich an allen Ecken und Enden Gefahrenlagen, die eine Anordnung für geschützte Fahrradwege zwingend erforderlich machen. 14 getötete Fahrradfahrer allein in diesem Jahr sprechen eine deutliche Sprache. Dazu kommen noch viele weitere Verletzte bis Schwerverletzte. Wenn ich mich auf mein Fahrrad begebe und nicht gerade durch Grünanlagen oder die wenigen geschützten Radwege fahre, dann fühle ich mich, eingekesselt zwischen parkenden und fahrenden Autos, nicht gerade wie ein freier Bürger.

Laut Gericht habe die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bei der Einrichtung der Pop-Up-Radwege eine Gefahrenlage nicht dargelegt. Doch wer auf Berlins Straßen unterwegs ist, muss sich fragen, ob nicht überall dort, wo Rad- und Autofahrer aufeinandertreffen, eine potenzielle Gefahrenlage besteht.

Die Senatsverwaltung hat sogleich Beschwerde eingelegt. Die Pop-Up-Radwege würden insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dienen. Im Übrigen sei kein anderer Verkehrsteilnehmender in seinen Grundrechten verletzt, wenn Radwege angeordnet werden, so die Senatsverwaltung weiter.  

Einschränkend sind die Radwege nur für die Raser auf Berlins Straßen. Auf dem zweispurigen Kuhdamm liefern die sich regelmäßig Rennen mit tödlichen Folgen für Unbeteiligte. Wenn nun die Pop-Bike-Lanes auf Kottbusser Damm und Kantstraße zugunsten einer Autospur wieder dichtmachen müssen, drohen auch dort Raser wieder die Straße zu beherrschen. Das scheinen AfD, CDU und FDP billigend in Kauf zu nehmen.

Manuel Först studierte Soziologie und Politikwissenschaften (M.Sc) und ist seit 2017 Redakteur der energiezukunft




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