LützerathDer Hof ist vorerst sicher

Luftbild von Lützerath mit angrenzender Tagebaugrube
Lützerath und der Hof von Eckhardt Heukamp liegen in Sichtweite zum Braunkohletagebau Garzweiler II. (Bild: Alle Dörfer Bleiben, flickr, CC BY 2.0)

Aufgrund einer Erkrankung am Gericht verzögert sich der Prozess um einen Hof in Lützerath, den RWE für den Braunkohleabbau abreißen will. Bis zur endgültigen Entscheidung verbietet das Gericht RWE jegliche Rodungs- und Abrissmaßnahmen vorzunehmen.

21.12.2021 – Ursprünglich war vorgesehen, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster am 07. Januar 2022 ein Urteil zum Beschwerdeverfahren des Landwirts Eckhardt Heukamp und zweier Mitstreiter:innen fällt. Diese klagen gegen die Enteignung eines Hofes in Lützerath, der Heukamp gehört, in dem die zwei weiteren Kläger:innen zur Miete wohnen und der für die Erweiterung des Braunkohletagebaus Garzweiler II abgerissen werden soll, der von dem Energiekonzern RWE betrieben wird.

Doch aufgrund einer „schwerwiegenden Erkrankung des zuständigen Berichterstatters sowie der Komplexität des Verfahrens“ sei es dem Gericht nicht möglich „vor Ablauf der zugesicherten Stillhaltefrist eine Entscheidung in der Sache zu treffen“, schreibt das OVG Münster in einer Pressemitteilung. Im Rahmen des betreffenden Stillhalteabkommens hatte sich RWE im Oktober dazu verpflichtet bis zum 07. Januar von weiteren Rodungs- und Abrissarbeiten in Lützerath abzusehen.

In einer mit der Pressemitteilung veröffentlichten Zwischenentscheidung erklärte das Gericht, dass RWE auch bis zu einer endgültigen Entscheidung um das Grundstück von Heukamp, keine Vorbereitungsmaßnahmen für die Abbaggerung, etwa Rodungsarbeiten oder den Abriss von Gebäuden durchführen darf. Damit reagierte das Gericht auf das nahende Auslaufen des Stilhalteabkommens. Bis wann das Gericht nun eine Entscheidung fällen wird, ist offen.

Nur das Grundstück Heukamps ist sicher

Das Bündnis Alle Dörfer Bleiben, das sich für den Erhalt von Lützerath und weiterer Dörfer in der Region und anderen Braunkohlegebieten einsetzt, reagierte positiv auf den Umstand, dass sich das Gericht aufgrund der komplexen Lage mehr Zeit nehmen wolle. Es stelle sich auf Grundlage der vorliegenden Zwischenentscheidung jedoch die Frage, worauf sich das Verbot von Rodungsmaßnahmen und Abrissarbeiten beziehe, so Christopher Laumanns von Alle Dörfer Bleiben im Gespräch mit der energiezukunft.

Bei dem bisherigen Stillhalteabkommen hatte RWE zugesagt bis zum 07. Januar 2022 von jeglichen die Räumung Lützeraths vorbereitenden Maßnahmen abzusehen. In der Pressemitteilung des OVG Münster heißt es einerseits in der Überschrift „Vorläufig keine Rodung und Räumung in Lützerath“, weiter geht das Gericht bezüglich ihrer Zwischenentscheidung jedoch nur auf die Grundstücke des Landwirts ein. Auf Anfrage der energiezukunft teilte das OVG Münster mit, dass sich die Zwischenentscheidung nur auf das Grundstück des Landwirts beziehe.

Damit sind Hof und Bäume auf dem Grundstück von Eckhardt Heukamp vorläufig sicher, der restlichen Struktur des Ortes aber droht die Vernichtung durch RWE. Dagegen bauen Aktivist:innen seit Monaten Baumhäuser und andere Strukturen, um sich Rodungsarbeiten entgegenzustellen und diese zu erschweren.

Eine Entscheidung für den Erhalt des Hofes von Heukamp indes könnte auch den Rest des Ortes retten. Denn es geht vor allem um die vermeintliche energiewirtschaftliche Notwendigkeit eines Abrisses von Lützerath, die zum Enteignungsverfahren des Hofes führte und gegen die Heukamp und Mitstreiter:innen klagen. Diese energiewirtschaftliche Notwendigkeit zweifeln wissenschaftliche Expert:innen an. mf

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