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EEG 2021Der Zeitplan fürs EEG gerät in Gefahr

Paul-Löbe-Haus spiegelt sich in Glasfassade
Das EEG 2021 lässt weiter auf sich warten. (Foto: Alfred Derks auf Pixabay)

Das EEG 2021 steht in dieser Woche nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Eigentlich sollte es dort schon Ende November verabschiedet werden. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2021 könnte knapp werden – mit kniffligen juristischen Konsequenzen.

08.12.2020 – In dieser Woche befasst sich der Bundestag mit dem Haushalt für das kommende Jahr. Die EEG-Novelle wird immer noch hinter verschlossenen Türen in den Ausschüssen debattiert. Das ist gut, gibt es doch viel Kritik und unzählige Änderungsvorschläge. Aber die Uhr tickt: Wenn das Gesetz wie vorgesehen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, müsste es nicht nur vor Weihnachten vom Bundestag verabschiedet, sondern auch von der EU-Kommission auf seine beihilferechtliche Unbedenklichkeit geprüft werden.

Kann das Gesetz nicht zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, gilt weiterhin das EEG 2017. Doch auch dieses Gesetz wurde seinerzeit durch die Europäische Wettbewerbskommissarin geprüft. Deren beihilferechtliche Genehmigung gilt aber nur bis zum Jahresende 2020. Hier schlummern also ein paar knifflige juristische Fragen.

Besonders bedrohlich ist die Verzögerung für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die 2020 ihr Förderende erreichen. Wenn für sie keine Anschlussregelung in Kraft tritt, muss der Netzbetreiber den Strom aus diesen Anlagen nicht mehr annehmen. Der Wechsel in die sonstige Direktvermarktung ist dann die einzig rechtssichere Option zum Weiterbetrieb – aber oft nicht sonderlich lukrativ.

Hinweispapier für Betreiber ausgeförderter Solaranlagen

Manche Netzbetreiber versenden derzeit schon Schreiben und informieren die Betreiber, dass sie ab 1. Januar 2021 den Strom aus diesen Anlagen nach aktueller Rechtslage nicht abnehmen und vergüten können.  Für Photovoltaik betrifft das zunächst Anlagen mit einer Gesamtleistung von 114 Megawatt – diese Anlagenleistung wurde 1999 errichtet und nach dem EEG gefördert. Für sie endet am 31. Dezember 2020 der Förderzeitraum. In den Folgejahren kommen dann entsprechend den jährlichen Zubauzahlen viele Tausend Anlagen hinzu.

Der Solarenergieförderverein hat für betroffene Betreiber ein Hinweispapier veröffentlicht. Die Experten des Vereins gehen davon aus, dass die Anlagen weiter betrieben werden können und die Betreiber sich nicht vom Netzbetreiber zu einer Entscheidung drängen lassen sollten. Im Entwurf des EEG 2021 ist eine Übergangsfrist vorgesehen, innerhalb derer die Anlagen unter der Bedingung der Volleinspeisung unkompliziert weiterbetrieben werden können – allerdings dann auch mit sehr geringen Vergütungen.

Bei der Windenergie an Land sind im ersten Schritt rund 6.000 Anlagen mit 4,5 Gigawatt Leistung betroffen, falls für diese keine Repoweringmaßnahmen ergriffen und auch keine Anschlussverträge zur Direktvermarktung abgeschlossen wurden. Bis 2025 stehen sogar 16 Gigawatt Leistung vor dem Aus –  eine Leistung, die für die Energiewende dringend benötigt wird, da derzeit kein Neubau in adäquater Größenordnung erfolgt.

Spürbare Stromlücke befürchtet

Neben dem schwächelnden Neubau und der drohenden Abschaltung funktionstüchtiger Erneuerbarer-Energien-Anlagen gehen in den nächsten Jahren auch Kohlemeiler und Atomkraftwerke vom Netz. Hinzu kommt ein wachsender Strombedarf für die Sektorenkopplung, beispielsweise die strombasierte Wärmeversorgung oder Elektromobilität. All das könnte zu einer ziemlich großen Ökostromlücke führen. Bereits 2023 rechnet das Bonner Marktforschungsunternehmen EUPD Research mit solch einer Stromlücke, die nicht mehr mit Importen aus dem europäischen Verbund geschlossen werden könnte. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt, dass dann eine Laufzeitverlängerung für die Kohlekraft die Folge sein könnte und damit die klimapolitischen Ziele verfehlt werden.

Nahezu alle Verbände, Branchenexperten und Wissenschaftler haben sich in den letzten Wochen dafür ausgesprochen, die Ausbauziele im EEG 2021 nach oben anzupassen – auch diesem Vorschlag hat sich das Kabinett bisher verweigert. Vielleicht wird gerade in diesen Tagen hinter den Kulissen darum gerungen. pf


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