Menü öffnen

TurówErfolgreiche Beschwerde gegen polnischen Braunkohletagebau

Braunkohletagebau Turów mit Bagger
Der Tagebau Turów sorgt für immense Umweltschäden in der Region. (Foto: Anna Uciechowska / WikiCommons, CC BY-SA 3.0)

Polen hatte im März die Lizenz für seinen Braunkohletagebau in Turów verlängert. Das ist nicht vereinbar mit EU-Recht entschied nun die EU-Kommission. Denn Turów liegt im Grenzgebiet zu Tschechien und Deutschland und die haben daher Mitspracherecht.

22.12.2020 – Im Westen grenzt er an Deutschland, im Osten und Süden an Tschechien – Einschließlich Abraum und Aschenhalde nimmt der Braunkohletagebau Turów auf polnischem Boden eine Fläche von etwa 50 km2 ein. Für die Region bedeutet das eine immense Umweltbelastung, über die Polen nicht allein entscheiden sollte, wie zivilgesellschaftliche Gruppierungen, Politiker und Behörden aus Tschechien und Deutschland seit Jahren erklären. Doch am 20. März verlängerte Polen die Konzession für den Bergbau eigenmächtig um weitere sechs Jahre, ohne die betroffenen Nachbarstaaten mit einzubeziehen.

Dagegen legten tschechische Behörden vor der EU-Kommission Beschwerde ein. Bevor ein Mitgliedsstaat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen einen anderen Staat erheben kann, muss sich die Kommission mit dem Fall befassen. Nun gab die Kommission der Beschwerde in weiten Teilen Recht. Damit kann Tschechien vor den Gerichtshof ziehen und hat gute Aussichten auf einen erfolgreichen Prozess.

Keine loyale Zusammenarbeit

In ihrer Stellungnahme erklärt die EU-Kommission, dass Polen den Zugang zu Umweltinformationen nicht ordnungsgemäß angewandt habe. Laut Verträgen der Europäischen Union müssten im Fall des Tagebaus Turów grenzüberschreitende Konsultationen durchgeführt werden und Polen Informationen über Umweltauswirkungen offen legen, dies entspräche den Grundsätzen der loyalen Zusammenarbeit. Zwar gab es Konsultationen seitens Polens mit seinen Nachbarstaaten bezüglich des Tagebaus, doch die hatten keinen Einfluss auf die Verlängerung der Bergbaukonzession bis 2026.

Neben nicht berücksichtigten Konsultationen machte Tschechien in seiner Beschwerde auch geltend, dass Polen mit der Verlängerung die europäische Richtlinie der Umweltverträglichkeitsprüfung verletzt habe. Bei Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, sollte erst nach einer Prüfung der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen eine Genehmigung erteilt werden.

Der Richtlinie zufolge gelte es mögliche Betroffene in die Prüfung einzubeziehen. Auch dieser Beschwerde gab die EU-Kommission recht. In diesem Falle ist bereits ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren anhängig, da Polen die Richtlinie nicht ordnungsgemäß in polnisches Recht umgesetzt hat.

Turów verursacht immense Luftverschmutzung

Eine Studie des Centre for research on energy and clean air in diesem Jahr zeigte die immensen gesundheitlichen Schäden auf, die der Tagebau Turów und das dazugehörige Kraftwerk durch Luftverschmutzung verursachen – und das grenzüberschreitend. Gemeinsam mit NGOs und anderen Politikern hatte Anna Cavazzini, sächsische Europaabgeordnete der Grünen, über Monate auf die Verletzung europäischer Verträge aufmerksam gemacht.

„Endlich haben wir es schwarz auf weiß. Der Braunkohletagebau Turów verletzt das EU-Recht“, kommentiert sie nun die Entscheidung. Die Kommission komme mit der Stellungnahme endlich ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge nach. Auch für Sachsen sei das eine wichtige Bestätigung, so Cavazzini. Bürger, Behörden und Politiker aus Deutschland und Tschechien hoffen nun, dass der Bergbau in Turów vorerst gestoppt wird und ein Prozess vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klarheit bringt. mf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft