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Energiecharta-VertragFrankreich will ebenfalls aussteigen

Freiflächensolarpark in Frankreich
Für ältere Solaranlagen ab einer bestimmten Größe hatte die französische Regierung die Einspeisevergütung gekürzt. (Foto: JBouchez auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Mit Frankreich will sich ein weiteres EU-Land aus dem Energiecharta-Vertrag verabschieden und begründet dies mit Klimaverpflichtungen. Aktuell verklagt aber ein deutsches Erneuerbare-Energien-Unternehmen das Nachbarland auf Basis des Vertrages.

26.10.2022 – „Ein wichtiger, von vielen geforderter Schritt“, nannte Frankreichs Präsident Macron den geplanten Ausstieg seines Landes aus dem Energiecharta-Vertrag, den er Ende letzter Woche in Brüssel verkündete. Die französische Ministerin für Energiewende, Agnès Pannier-Runacher, bezeichnete laut der französischen Tageszeitung Le Figaro die Ankündigung als „starke Entscheidung im Einklang mit unseren Klimaverpflichtungen". Der Vertragstext sei nicht mehr kompatibel mit den aktuellen Herausforderungen.

Zuletzt hatten Polen, die Niederlande und Spanien ihren Austritt aus dem Vertrag angekündigt. Der Vertrag wird von Klimaschutzorganisationen bereits seit Jahren als Instrument zur Sicherung fossiler Investments in Energieinfrastrukturen kritisiert. Doch ebenso können Unternehmen der Erneuerbaren Energien auf Basis des Vertrages klagen, wenn Staaten mit ihren politischen Maßnahmen getätigte Investments gefährden. Im Falle Frankreichs ist die zeitliche Nähe zwischen einer Klage der deutschen Encavis AG und der Austrittsankündigung bemerkenswert. Aber weder Macron noch andere offizielle Stellen haben die Klage als Grund für den geplanten Austritt genannt.

Encavis AG klagt gegen Frankreich

Seit dem 2. September führt das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID ein Schiedsverfahren der Encavis AG und drei seiner Tochtergesellschaften (Capital Stage Solar IPP, Société centrale photovoltaïque d'Avon-les-Roches, Le Communal Est Ouest) gegen Frankreich. Die Encavis AG ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Hamburg und errichtet und betreibt vornehmlich Solarparks und Onshore-Windkraftanlagen in europäischen Ländern.

Der Grund für die Klage liegt in der 2020 von der französischen Regierung beschlossenen Kürzung der Vergütung für Photovoltaikstrom aus Anlagen ab einer bestimmten Größe, die vor 2011 errichtet wurden. Nach damaligen Angaben der Energieregulierungsbehörde waren von dieser Maßnahme etwas mehr als 1.000 Photovoltaikparks betroffen. Die Vergütungskürzung sollte die Auszahlung von 300 bis 400 Millionen Euro vermeiden, die für andere Erneuerbare-Energien-Maßnahmen eingesetzt werden sollten. Neben Encavis waren auch andere Projektentwickler und Banken von der Kürzung betroffen.

Der Fall zeigt, dass der Energiecharta-Vertrag tatsächlich ein Schutzinstrument für Investitionen ist. Er erfüllt den Zweck, zu dem er geschaffen wurde. Damals vor 30 Jahren war allerdings die Sicherung von Investments in die Energieinfrastruktur der ehemaligen Sowjetstaaten ein wichtiges Motiv für die Schaffung des Vertrages. Es ging um Millionenbeträge für Gas- und Öl-Infrastruktur. Für die heutigen Herausforderungen und die anstehenden Transformationen mit klarer Ausrichtung auf den Klimaschutz passt der Vertrag längst nicht mehr. Die Europäische Kommission hat das Mandat, den Vertrag zu modernisieren und vor allem mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang zu bringen. Die bisher gemachten Vorschläge fanden aber keine Zustimmung der Mitgliedsstaaten. pf


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