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Pariser KlimazieleKlimaschutz in Artikel 1 der französischen Verfassung

Nicholas Hulot, damals noch Frankreichs populärster Umweltaktivist, auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen COP 21 in Paris, wo die Klimaziele formuliert wurden. (Foto: Point presse Fondation Nicolas Hulot / flickr / CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain Dedication)

Die Mehrzahl der Abgeordneten in der französischen Nationalversammlung wollen Klimaschutz und Artenvielfalt in Artikel 1 der Verfassung verankern. Der im Ausschuss für Recht verabschiedete Änderungsantrag wird der Versammlung heute vorgelegt.

10.07.2018 –  Es hatte kaum mehr einer damit gerechnet. Frankreichs Energiewendeminister Nicholas Hulot hatte sich zuletzt vehement dafür eingesetzt, der ehemalige Umweltativist hat eine Erfolgsmeldung auch mal nötig – denn bislang hat sich Frankreich, trotz Energiewendegesetz, wenig bewegt was Klimaschutz anbelangt. Das Festhalten an der Atomenergie, zu wenig Ausbau Erneuerbarer Energien – es tut sich wenig, außer recht euphorischen Reden des Präsidenten, auch zum Thema Klimaziele.

La France agit pour la préservation de l’environnement et de la diversité biologique et contre les changements climatiquesEnde Juni haben nun die Abgeordneten in der Nationalversammlung den Schutz der Umwelt, einschließlich Schutz der Artenvielfalt und Maßnahmen gegen die globale Erwärmung („La préservation de l’environnement, dont la protection de la biodiversité et l’action contre le réchauffement climatique“) in Artikel 1 der französischen Verfassung aufgenommen, berichtet die französische Online-Zeitung Le Monde Planète. Der im Ausschuss für Recht verabschiedete Änderungsantrag, den Richard Ferrand, Generalberichterstatter und Chef der gewählten Vertreter von La République en Marche (LRM) in der Nationalversammlung gestellt hatte, wird der Versammlung heute zur Absegnung vorgelegt. „La France agit pour la préservation de l’environnement et de la diversité biologique et contre les changements climatiques“ – „Frankreich unterstützt den Erhalt der Umwelt und der biologischen Vielfalt und bekämpft den Klimawandel“, so lautet der Text, der in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert werden soll.

Ein kleiner Etappensieg für den Umweltminister

Es ist ein kleiner politischer Sieg für Nicolas Hulot, bislang waren mehrere Schiedsverfahren gescheitert. Frankreichs Umweltminister (Ministre de la Tansition écologique et solidaire) und mit ihm eine Mehrheit der Abgeordneten hatte sich dafür ausgesprochen, Klima- und Umweltschutz in Artikel 1 der Verfassung und nicht wie zunächst geplant in Artikel 34 aufzunehmen. Ein Eintrag in Artikel 1 ist rechtlich gesehen viel effektiver, alles andere bleibe reine Symbolpolitik, kommentierten Experten die Entwürfe.

Auch NGOs und Umweltverbände wie FNH und WWF begrüßten die Abstimmung der Rechtskommission in der Nationalversammlung. Damit würden Umwelt- und Klimaschutz mehr Gewicht erhalten und erhielten eine gesetzliche Grundlage vor dem Verfassungsgericht. Abgeordnete der Linken Partei wären gerne noch weitergegangen. Statt „agit“ („La France agit pour la préservation de l’environnement…“) hätten sie das Wort „assure“ ( „garantiert“ statt nur „unterstützt“) im Text bevorzugt – das würde eine stärkere rechtlich bindende Bedeutung implizieren.

Und auch der Umweltminister wäre gerne präziser geworden. Am 21. Juni hatte Hulot noch folgende Formulierung für den neuen Text in Artikel 1 vorgeschlagen: „La République assure un niveau de protection élevé de l’environnement et en constante progression“ – „Die Republik gewährleistet ein hohes Niveau an Umweltschutz und dabei eine konstante Progression.“ Doch diese Konstitutionalisierung des Prinzips der verpflichtenden Progression erscheine in dem Änderungsantrag nun nicht, berichtete die FNH. Ein nicht ganz unwichtiges Detail, sagen Rechtsexperten: Denn dieser Zusatz einer verpflichtenden Progression wäre sinnvoll gewesen, da dieser im Umweltrecht recht neue Grundsatz nicht in der 2005 verkündeten Umweltcharta enthalten sei.

Die Verfassung sei genau der richtige Ort, um den Umweltschutz im Allgemeinen und den Kampf gegen die globale Erwärmung im Besonderen zu manifestieren, analysiert der Vorsitzende des Umweltausschusses des Club des Juristes Yann Aguila auf seinem Blog den Eintrag zum Umwelt- und Klimaschutz  in Artikel 1. Was sonst sollte in die Verfassung eines Staates aufgenommen werden, wenn nicht die Grundlage langfristiger gemeinsamer Werte, die man heute und für die zukünftigen Generationen bewahren möchte. na


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