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Kampf gegen KlimawandelMehr Klima- und Umweltschutz in die französische Verfassung

Ein ganzes Land wird mit Atomstrom beheizt: Frankreich hält an der Atomkraft fest und verkauft das auch noch als Klimaschutz. Klima- und Umweltschutz können aber nicht getrennt betrachtet werden. (Foto: © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify)

In Paris wurde 2015 das globale Klimaabkommen unterzeichnet, seitdem ist wenig passiert. In der französischen Nationalversammlung steht nun zur Diskussion, den Kampf gegen den Klimawandel und Umweltschutz verbindlicher in der Verfassung zu verankern.

14.06.2018 – Die Unterzeichnung des Klimaabkommens in Paris erschien 2015 als großer Schritt im Kampf gegen den Klimawandel. Doch bald schon stellte sich Ernüchterung ein, es geht quälend langsam voran. Im Rahmen einer Verfassungsrevision hat die Regierungsmehrheit in Frankreich angekündigt, den „Kampf gegen den Klimawandel“ in den Verfassungstext von 1958 aufzunehmen, berichtet die französische Zeitung Libération. In ihrem Gesetzesentwurf erinnert die französische Regierung denn auch demonstrativ daran, dass es darum gehe, internationale Verpflichtungen, insbesondere das Pariser Abkommen vom Dezember 2015, in die Verfassung zu überführen.

Die Debatte wurde in dieser Woche in der Nationalversammlung eröffnet. Der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung prüft indes den Entwurf Projet de Loi Constitutionelle pour une démocratie plus représentative, responsable et efficace. Abgeordnete der LREM-Regierung brachten die Änderungsanträge ein.

Während die Exekutive geplant hat, den „Kampf gegen den Klimawandel“ in Artikel 34 einzubinden, erwägt die Mehrheit allerdings einen Eintrag in Artikel 1. Denn das würde entscheiden, ob die Strategie reine Symbolik bleibt oder tiefergreifende Auswirkungen haben wird – und echte Verbesserungen mit sich bringt. Viele fordern daher eine Änderung des ersten Artikels, denn ein Eintrag in Artikel 1 wäre rechtlich gesehen viel effektiver, alles andere bleibe reine Symbolpolitik, meint auch Matthieu Orphelin, Abgeordneter LREM (La République en Marche) und nennt ein Beispiel: Im Rahmen des Hulot-Gesetzes zum Ende der Kohlenwasserstoffe im Jahr 2040 hätte eine solche Verfassungsänderung dem Gesetzgeber eine solide Rechtsgrundlage für die Entscheidung über den Stopp laufender Explorationslizenzen gegeben und nicht nur die Möglichkeit, zukünftige Genehmigungen zu verhindern.

Durch Art. 1 des Verfassungsgesetzes Nr. 2005-205 vom 1. März 2005 wurde nach dem letzten Wort der Präambel, Abs. 1 der Text „sowie mit den Rechten und Pflichten, wie sie in der Umweltcharta von 2004 festgelegt wurden“ eingefügt. Darin heißt es: „Chacun a le droit de vivre dans un environnement équilibré et respectueux de la santé“ – „Jeder hat das Recht, in einer ausgewogenen und für die Gesundheit unbedenklichen Umwelt zu leben.“

Experten und Exekutive ringen nun um die geeignete Formulierung. Die Verpflichtung zu mehr Umweltschutz müsse mit einbezogen werden, fordern Experten, denn Klimaschutz schließt nicht unbedingt Umweltschutz mit ein. So verkauft die französische Regierung bspw. Atomenergie als Klimaschutzmaßnahme um die CO2-Emissionen zu reduzieren – und verdrängt dabei einfach die ungeheuren Umweltprobleme, die Atomkraft mit sich bringt.

Ein anderes Beispiel ist die Elektrofischerei, die das Europäische Parlament Anfang 2018 verboten hat. Auch hier argumentieren Befürworter mit mehr Klimaschutz, da die Trawler weniger Treibstoff verbrauchen – die bleibenden verheerenden Auswirkungen für die Meere und den Meeresboden erwähnen sie dabei nicht, kritisiert Samuel Leré von der Stiftung für Natur und Mensch FNH gegenüber französischen Medien. Zum Kampf gegen den Klimawandel sollte daher auch der „Respekt für die biologische Vielfalt“ kommen und auf die gleiche Stufe gestellt werden, fordert der FNH. na


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