Menü öffnen

Rheinisches BraunkohlerevierKohleausstiegsgesetz enthält Bestandsgarantie für Garzweiler

Braunkohlebagger im Tagebau Garzweiler
Der Braunkohletagebau Garzweiler und sein Betreiber RWE gefährden massiv Klima und Umwelt. (Bild von jplenio auf Pixabay)

Nun steht es fest: Der Staat wird Verträge mit Braunkohleunternehmen über die Schließung von Kraftwerken abschließen. Besonders fatal für die bedrohten Dörfer am Tagebau Garzweiler: RWE wird eine Bestandsgarantie für den Tagebau zugesprochen.

24.06.2020 – Die Umweltjurist*innen von ClientEarth warnten noch vor diesem Schritt. Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Staat und Kohlekonzernen seien “ein gefährliches Geschenk und könnten künftige Klimapolitik in Geiselhaft nehmen.“ Die Verträge sollen die Abschaltung von Kohlekraftwerken regeln. Doch höhere Klimaschutzmaßnahmen seitens des Staates könnten zur Zielscheibe für künftige Rechtsstreitigkeiten mit Betreibern werden, da die Kraftwerksbetreiber diese als Vertragsbruch auslegen und sich teuer entschädigen lassen könnten.

Der Kohle fehlt Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit für eine Laufzeit bis 2038. Eine Neubewertung des Kohleausstiegs ist unausweichlich. Die Verträge mit den Kraftwerksbetreibern riskieren, dass der Stilllegungspfad nicht verändert und an neue Realitäten angepasst werden kann. Für den Staat könnten die Verträge ein teures Unterfangen werden, während die Kohlekonzerne aus rein wirtschaftlichen Betrachtungen wohl viel früher aus der Kohle aussteigen würden.

Auch der rheinische Kraftwerksbetreiber RWE richtet sein Portfolio zunehmend auf Erneuerbare Energien aus. Doch gleichzeitig lässt der Energiekonzern sich seinen Kohleausstieg veredeln. 2,6 Milliarden wird RWE wohl mit den Verträgen sicher für die Abschaltung der Kraftwerke erhalten. Auch erhält der Energiekonzern eine Bestandsgarantie für den Tagebau Garzweiler II. 645 Millionen Tonnen Braunkohle will RWE bis 2038 noch aus dem Tagebau fördern.

Soviel sei für eine gesicherte Stromversorgung nötig. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung bezieht sich für die weitere Planung der Stromversorgung NRWs einzig auf Zahlen des Energiekonzerns. Legt man den Anfang des Jahres beschlossenen Abschaltplan zwischen Bund und Ländern zugrunde, ergibt sich jedoch ein weitaus geringerer Bedarf, wie die Fraktion der Grünen im NRW-Landtag bereits kritisierte.

Hält man am Tagebau Garzweiler im Rahmen des Garzweiler II-Beschlusses fest, erhalte RWE jedoch 39 bis 64 Prozent mehr Braunkohle, wie die Klima-Allianz Deutschland deutlich macht. „Die überschüssige Braunkohle würde hunderte Millionen Tonnen Treibhausgase ausstoßen, weil RWE die Kohle für Veredelung und Brikettierung nutzen will“, sagte Stefanie Langkamp, Leiterin Kohle- und Energiepolitik der Klima-Allianz.

Laschet und Altmaier haben mit diesen Geheimverträgen die Dörfer an RWE verkauft

Mit den öffentlich-rechtlichen Verträgen und der Bestandsgarantie für den Tagebau werden die Planungen RWEs nun zementiert. Für David Dresen vom Bündnis Alle Dörfer Bleiben stellt der ganze Prozess einen demokratisch höchst fragwürdigen Vorgang dar. „Laschet und Altmaier haben mit diesen Geheimverträgen die Dörfer an RWE verkauft“, so Dresen. Insgesamt noch fünf Dörfer sollen in den nächsten Jahren für den Tagebau Garzweiler weichen.

Demokratisch höchst fragwürdig seitens des Wirtschaftsministeriu war vor allem, dass öffentlich-rechtliche Verträge mit den Kraftwerksbetreibern nicht mehr dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt, sondern nur noch zur Kenntnis genommen werden sollten. So sah es das vom Wirtschaftsministerium formulierte Papier vor. In der finalen Version, vom Bundeskabinett beschlossen, wurde dieser Passus jedoch wieder geändert. Die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Braunkohleunternehmen sollen nun doch dem  Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärte, dass Kraftwerksabschaltungen nach 2030 um drei Jahre vorgezogen werden könnten, ohne dass dafür weitere Entschädigungen gezahlt werden müssen. „Sichergestellt ist auch, dass Entschädigungszahlungen in den Regionen gezielt zur Beseitigung der Tagebaufolgen eingesetzt werden“, so Schulze weiter. Doch den Dörfern am Tagebau Garzweiler nützt dies nichts. Sie stellen grundsätzlich die energiepolitische Notwendigkeit der Zerstörung weiterer Dörfer für den Tagebau in Frage.

Analysen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge könnten im Tagebau Garzweiler II noch mindestens 338,3 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert werden, ohne weitere Dörfer zu vernichten. Auch steht die Frage im Raum, ob eine Enteignung für den Braunkohleabbau noch Verfassungskonform ist.

Das geltende Bundesberggesetz sieht Enteignungen zur Fortführung von Braunkohletagebauen zwar vor, doch diese müssen laut Verfassung im Allgemeinwohlinteresse liegen. Und dieses Allgemeinwohlinteresse könnte im Angesicht von Klimawandel und Kohleausstieg nicht mehr gegeben sein. „Es braucht ein neues Kohleausstiegsgesetz“, so Dresen. Ungeachtet der Bekanntmachung öffentlich-rechtlicher Verträge mit RWE und Co., werden die Menschen aus den Dörfern am Tagebau Garzweiler weiter demonstrieren und in ihren Häusern wohnen bleiben. mf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Renate Sommer 05.07.2020, 11:09:26

Wäre das alles möglich, wenn der "ERHALT DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN" an der ersten Stelle unserer Verfassung stehen würde? - Nach langen Dikussionen in den 1970iger Jahren hat der Gesetzgeber in den 1990iger Jahren den Artikel 20a in die Verfassung eingefügt. An eine Stelle der Verfassung, an der er kaum eine Wirkung entfalten kann. Klimawandel und Artensterben gehen ungebremst weiter. Wer/welche Gruppierung wird die nötige Unabhängigkeit aufbringen, die Verfassungsänderung zu thematisieren und in die Tat umzusetzen? Umwelt- und Naturschutzverbände? Politische Parteien? .....


Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft