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EEG 2021Zwei halbherzige Nachbesserungen am EEG-Entwurf

Zwei große Gasbehälter, einer mit Aufschrift O2 und einer mit Aufschrift H2
Für die Aufspaltung von Wasser in Sauerstoff und Wasserstoff wird viel Energie benötigt. Deshalb ist Wasserstoff zwar ein idealer, aber aktuell noch sehr teurer Energieträger. (Foto: DLR/Thomas Ernsting)

Die Kritik am Entwurf des EEG ist breit und umfasst Dutzende Punkte. An zwei Stellen will die Koalition nun nachbessern, trifft aber nicht ins Schwarze. Für fossile Wasserstoffproduktion darf es keine Befreiung von der EEG-Umlage geben.

27.11.2020 – Am Umgang mit Zeiten negativer Strompreise und bei der Befreiung der Produktion von Wasserstoff von der EEG-Umlage will die Koalition aus CDU/CSU und SPD beim EEG 2021 etwas ändern. Allerdings entsprechen die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Formulierungen noch nicht in Gänze den von der Branche angeregten Anpassungen.

Der Vorschlag zur EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff entfalte die richtige Lenkungswirkung und schaffe einen Anreiz für den Hochlauf der heimischen grünen Wasserstoffwirtschaft. Er müsse jedoch so ausgestaltet sein, dass Elektrolyseure im Sinne der Energiewende als flexible Verbrauchseinrichtungen agieren müssen, um so zu der benötigten Systemstabilität in einer erneuerbar geprägten Energieversorgung beizutragen, erläutert Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE).

Eine anteilige Befreiung für die fossile Wasserstoffproduktion sei darüber hinaus strikt abzulehnen. „Verfahren, deren Grundlage fossile Energieträger sind, müssen gänzlich ausgeschlossen werden. Der Fokus muss auf dem Ausbau einer ausschließlich grünen Wasserstoffwirtschaft liegen, indem Erneuerbare Energien fortan als einziger Primärenergieträger der Zukunft anerkannt werden“, fordert Peter. Der BEE legte in seinem Vorschlagspapier bereits ein zweistufiges Modell zur konkreten Ausgestaltung der EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff vor.

Verlängerung des Förderzeitraums um Zeiten negativer Preise

Der Entwurf des EEG 2021 sieht eine strengere Regel in Paragraf 51 vor. Während Anlagenbetreiber großer Erneuerbare-Energien-Kraftwerke in der Vergangenheit erst nach sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativer Börsenstrompreise den Vergütungsanspruch für den Strom aus ihrer Anlage verloren, soll das zukünftig bereits nach einer Stunde negativer Preise der Fall sein. Im Referentenentwurf war sogar nur eine Viertel Stunde als Maß vorgesehen.

Da dieses Szenario recht wahrscheinlich ist, aber sein Umfang bei der Planung einer Anlage kaum realistisch abgeschätzt werden kann, ergeben sich für Anlagenbetreiber finanzielle Risiken. Es könnte zukünftig schwerer werden, für eine Windkraft- oder Solaranlage einen Bankkredit zu bekommen. Zudem kann die entgangene Vergütung den Betreiber während der Laufzeit in Liquiditätsprobleme manövrieren, wodurch eventuell Bankkredite für die Anlage nicht bedient werden könnten. Im schlimmsten Fall droht dann sogar die Insolvenz.

Von verschiedenen Seiten wurde deshalb angeregt, den Betreibern die nachträgliche Produktion und Einspeisung der unvergüteten Mengen zu ermöglichen. Das BMWi schlägt nun als Ausgleich vor, den Vergütungszeitraum um die negativen Stunden zu verlängern.

Hier argumentiert Simone Peter als Branchenvertreterin: „Der vorgeschlagene Ausgleich muss sich auf den Ausgleich der Energiemenge und nicht auf den Ausgleich der zeitlichen Stunden beziehen, um die gesamten Mengen auszugleichen und nicht nur kleine Anteile.“ Zudem sei die Regelung problematisch für Anlagen, die keine 20 Jahre bestehen oder repowert, also durch eine modernere und effizientere Anlage ersetzt werden. Liquiditätsprobleme, die durch den Vergütungsausfall entstehen, löst der Vorschlag nicht.

Rahmenbedingungen des Strommarkts sind überholt

Immer lauter werden die Stimmen, die für ein gänzlich neues Strommarktsystem werben. Dieses Beispiel zeigt, wie aussichtslos es ist, unter den bestehenden Rahmenbedingungen Erneuerbare-Energien-Anlagen in großer Menge in den Strommarkt zu integrieren.

„Es bedarf zielführender Übergangsregelungen bis zur Ausgestaltung eines neuen Strommarktdesigns“, fordert die BEE-Präsidentin. „Die Erneuerbaren Energien dürfen nicht für die Verwerfungen am Strommarkt haften, die durch inflexibel laufende konventionelle Kraftwerke ausgelöst und verstärkt werden. Der Strommarkt der Zukunft fußt auf Erneuerbaren Energien. Sie tragen das zukunftsfähige und nachhaltige Energiesystem der Zukunft und sorgen dafür, dass die Klimaschutzziele erreicht werden können.“

Mit den vorliegenden Anpassungsvorschlägen hat die Bundesregierung nur zwei der vielen Baustellen betreten, die der EEG-Entwurf beinhaltet. Anfang Dezember soll das EEG 2021 im Bundestag beschlossen werden und Anfang 2021 in Kraft treten. pf


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