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Klimaschutz unzureichendBUND klagt für mehr Klimaschutz bei Verkehr und Gebäuden

Heilbronner Straße in Stuttgart, Autos, Straßenbahn, im Hintergrund Gebäude
Der BUND klagt wirksame Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und im Gebäudesektor ein. (Foto: qwesy qwesy auf Wikimedia / CC BY 3.0)

Ein Sofortprogramm für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden fordert der BUND und reichte eine entsprechende Klimaschutzklage gegen die Bundesregierung ein. Konkrete Maßnahmen werden nicht vorgeschlagen.

25.01.2023 – Gebäude- und Verkehrssektor schaffen keinen wirksamen Klimaschutz. Die erlaubten Emissionsmengen nach Klimaschutzgesetz wurden 2021 im Verkehrssektor um 3,1 Millionen Tonnen, im Gebäudesektor um 2,5 Millionen Tonnen überschritten. Für 2022 dürfte die Bilanz ähnlich schlecht aussehen – zu wenige wirksame Maßnahmen wurden ergriffen.

Das von Verkehrsminister Wissing im letzten Jahr vorgelegte Sofortprogramm hatte der Expertenrat für Klimafragen als unzureichend beurteilt.  Das Urteil zum Sofortprogramm Gebäude fiel etwas milder aus – mit etwas gutem Willen bei der Auslegung könnte es die Emissionen bis 2030 auf das zulässige Maß zu reduzieren.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verklagt jetzt die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude. Der Umweltverband fordert den Beschluss von Sofortprogrammen, die Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Es brauche jetzt die politische Entscheidung, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu schaffen. Wenn die Regierung von Olaf Scholz dazu politisch nicht fähig oder willens sei, müsse sie gerichtlich dazu verpflichtet werden, kommentierte BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. „Es wäre ein Skandal, wenn die Bundesregierung mit dem beschleunigten Bau klimaschädlicher Autobahnen weiter Öl ins Feuer gießt“, sagte Bandt mit Blick auf die aktuelle Debatte zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten.

Laut Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung bis 2030 ihre Emissionen um 65 Prozent reduzieren. Überschreiten Sektoren die vorgegebenen Jahresemissionsmengen, muss die Regierung laut eigenem Bundes-Klimaschutzgesetz schnellstmöglich Sofortprogramme beschließen. Die wenig wirksamen Sofortprogramm-Entwürfe wurden zudem gar nicht beschlossen.

Dieses Versagen ist umso dramatischer, weil selbst die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um der völkerrechtlich verbindlichen 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens zu entsprechen.

Klage enthält keine konkreten Maßnahmen

Die Klage wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Rechtsanwältin Heß erklärt zur Klage: „Aus unserer Sicht sind die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes eindeutig. Es steht nicht im Belieben der Bundesregierung, ob sie bei Überschreitungen von Jahresemissionsmengen durch einzelne Sektoren ein Sofortprogramm aufstellt oder nicht. Sie ist hierzu ganz klar verpflichtet und diese Verpflichtung wollen wir nun durchsetzen.“

Die jetzt eingereichte Klage nennt bewusst keine Maßnahmen für die beiden Sektoren Verkehr und Gebäude. Denn ein Gericht wird nach Einschätzung des BUND der Politik keine Maßnahmen vorschreiben wollen. Maßnahmen, mit denen die Politik wirksame Sofortprogramme aufstellen könnte, gebe es aber. Als Beispiele nennt der BUND die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs, eine Reform der Kfz-Steuer, den Stopp des Autobahnbaus und die Einführung eines Tempolimits. Für den Gebäudesektor könnten Maßnahmen darin bestehen, flächendeckende Sanierungsfahrpläne zu erstellen, alles Ausnahmen für bestehende Nachrüstpflichten zu streichen und Vorgaben für die energetische Modernisierung zu machen, die bei Gebäuden mit der schlechtesten Effizienz ansetzen. pf


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