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Geplante Rodungen im Hambacher ForstMögliches Gefälligkeitsgutachten für RWE

90 Prozent des ursprünglichen Mischwaldes im Hambacher Forst sind bereits zerstört. (Foto: © Manuel Först)

Aufgrund eines von RWE in Auftrag gegebenen Gutachtens darf der Energiekonzern ab Oktober wieder im Hambacher Forst roden. Der BUND NRW hält das Gutachten jedoch für wissenschaftlich nicht nachvollziehbar und hat erneut Klage eingereicht.

05.05.2018 – Das Kieler Institut für Landschaftsökologie erstellte bereits für Bundesbehörden und Ministerien, wie das Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Gutachten. Auch Naturschutzorganisationen waren unter den Auftraggebern. Zum Portfolio gesellt sich jedoch ebenso der Energiekonzern RWE. Der Konzern beauftragte den Leiter und einzigen Beschäftigten des Instituts –  Dr. Ulrich Mierwald – Anfang Februar ein neues Gutachten zum Hambacher Forst zu erstellen. Mierwald sollte erneut prüfen, ob die verbliebenen Restflächen des Waldes unter die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union fallen.

Ziel der Richtlinie ist es, wild lebende Arten, deren Heimat und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Im Hambacher Forst geht es vor allem um die dort ansässige Bechsteinfledermaus und ihren bedrohten Lebensraum. Noch im Dezember hatte die Bezirksregierung Arnsberg einen Rodungsstopp für die laufende Saison verhängt, da die Untersuchungen zum Lebensraum der Fledermaus Teil laufender Gerichtsprozesse waren. Rodungen sind – aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben – auf die Zeit von Oktober bis März beschränkt. 

Bezirksregierung Arnsberg genehmigt neue Rodungen

Doch Ende März genehmigte die Bezirksregierung Arnsberg den sogenannten Hauptbetriebsplan von RWE für die Jahre 2018 bis 2020, der ab Oktober weitere Rodungen im Hambacher Forst für die Fortführung des Braunkohleabbaus vorsieht. Die zuständige Bergbaubehörde Arnsberg folgte bei der Zulassung vor allem dem Gutachten von Dr. Mierwald. Laut seinem Urteil sei der Hambacher Wald kein Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 – welches aus Gebieten mit seltenen Tieren und Pflanzen besteht – und müsse dementsprechend nicht als FFH-Gebiet geschützt werden. Mierwald gibt dabei den Bestand der Bechsteinfledermaus im Hambacher Wald mit 70 Weibchen an. Da in anderen Teilen NRWs ein deutlich höherer Bestand vorhanden sei, könne auf den Hambacher Forst als Lebensraum verzichtet werden.

Für den BUND NRW hingegen klingt das Ganze nach einem Gefälligkeitsgutachten für RWE. Die Klimaschutzorganisation klagt seit letztem Jahr vor Gericht gegen die Pläne des Energiekonzerns, den Hambacher Das ist erkennbar ein Schnellschuss Tagebau zu erweitern und den Restwald zu zerstören. „Nun hat RWE jetzt ganz schnell, nämlich innerhalb von weniger als zwei Monaten etwas vorgelegt. Ohne aktuelle Kartierungen vorgelegt zu haben und ohne Nachuntersuchungen gemacht zu haben. Das ist erkennbar ein Schnellschuss“, sagt der Geschäftsführer des BUND NRW, Dirk Jansen, gegenüber energiezukunft.

In Bezug auf die Bechsteinfledermaus verweist die Klimaschutzorganisation darauf, dass schon 2015 alleine 84 Weibchen individuell markiert gewesen seien. Auch weitere Waldlebensraumtypen und Arten des Hambacher Waldes seien laut BUND NRW schützenswert. Der RWE-Gutachter kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass diese nicht zu melden seien. „Was mich besonders ärgert: Noch im Dezember hatte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart angekündigt, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit gehe. Gleichwohl hat das Land NRW vor der Zulassungsentscheidung kein eigenes FFH-Gutachten beauftragt, sondern hat sich allein auf das von RWE vorgelegte bezogen“, meint Jansen.

Ein früheres Gutachten Mierwalds weist Fehler auf

Ulrich Mierwald hingegen verweist gegenüber energiezukunft auf seine jahrelange Erfahrung und Expertise. Dadurch sei er in der Lage gewesen, die Fragestellung bezüglich des Hambacher Forsts innerhalb von zwei Monaten hinreichend zu bearbeiten. Bei einem früheren Gutachten konnten Mierwald jedoch Fehler nachgewiesen werden.

2014 wurde für einen Teilabschnitt der A20 nahe Bad Segeberg ein Baustopp verhängt. NABU und BUND hatten erfolgreich gegen den dortigen Planfeststellungsbeschluss geklagt. Dabei stellten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig fest, dass insbesondere die Arbeit des Fledermausgutachters Ulrich Mierwald fehlerhaft gewesen sei, wie das Hamburger Abendblatt berichtete. Bei der Ermittlung der Fledermauspopulation sei der Biologe von der Standardmethode ausdrücklich abgewichen.

Kassierte Mierwald 50.000 Euro für das Gutachten?

In Bezug auf den Hambacher Forst habe er sich hinsichtlich der Meldefähigkeit und den Umgang für ausgewiesene Gebiete an die Vorgaben der FFH-Richtlinie  gehalten, versichert Mierwald. Auch habe er sich an der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientiert. Der BUND NRW hingegen sieht klare Mängel in dem Gutachten nach aktueller deutscher und europäischer Rechtsprechung und zitiert unter anderem aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2016. Darin heißt es: „Erwägungen, die auf Interessen gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Art abstellen, sind nicht statthaft. (…) Diese Gebietsteile dürfen nicht ausgespart werden, auch nicht im Hinblick auf ein bestimmtes Vorhaben.“

Für den BUND NRW gehört der Hambacher Forst nachträglich in das europäische ökologische Netz Natura 2000 aufgenommen. Was RWE mit allen Mitteln verhindern will. Laut Dirk Jansen habe Mierwald für das Gutachten 50.000 Euro kassiert.Da wird ein gewisses Ergebnis gewünscht von RWE Der Geschäftsführer des BUND NRW bezieht sich dabei auf eine Auskunft von Rolf Martin Schmitz, dem Vorstandsvorsitzenden von RWE. Für den BUND NRW sind Vorgehen und Bezahlung fachlich nicht nachvollziehbar „Da wird ein gewisses Ergebnis gewünscht von RWE", so Jansen. Auf das Honorar angesprochen erklärt Mierwald: „Mein Honorar für das Gutachten betrug wesentlich weniger als 50.000 Euro, abgerechnet wurde nach nachgewiesenem Aufwand. Ich habe keine Ahnung, wer die Zahl 50.000 Euro in die Welt gesetzt hat.“

Nun werden die Gerichte über die Anschuldigungen und die Zukunft des Hambacher Forsts entscheiden müssen. Der BUND NRW hat gegen die Zulassung des neuen Hauptbetriebsplan von RWE Klage eingereicht und kündigte bereits ein Gegengutachten an. Manuel Först


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