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Gegen die Zerstörung des Hambacher Forsts

Foto: Bild eines Baumhauses im Hambacher Forst
Die Baumhäuser der Klimaaktivisten befinden sich in bis zu 25 Meter Höhe und sind auch für den Winter gerüstet. (Foto: © glasseyes view / flickr.com, CC BY-SA 2.0)

Das Waldbiotop Hambacher Forst ist akut vom angrenzenden RWE-Braunkohletagebau bedroht. Neben vielen Protesten gehen Umweltverbände auch gerichtlich gegen eine Rodung des Waldes vor. Am Freitag wird nun das finale und wegweisende Urteil erwartet.

23.11.2017 – Die Dörfer der Klimaaktivisten im Hambacher Forst könnten bald Geschichte sein. In teilweise schwindelerregender Höhe haben Braunkohlegegner Baumhäuser gebaut, um gegen die Rodung des Waldes nahe des Tagebaus Hambach vorzugehen. Von Oktober bis März ist es dem Betreiber des Braunkohletagebaus RWE erlaubt, Bäume abzuholzen um die Pläne zur Erweiterung des Tagebaus voranzutreiben. Dadurch sind 20 von 22 Baumhäusern nach Angaben der Klimaaktivisten akut gefährdet. Neben der Besetzung des Waldes wird auch auf juristischer Ebene versucht, der fortschreitenden Zerstörung der Natur Einhalt zu gebieten.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW klagt seit Wochen vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen die Betriebspläne des Tagebaus Hambach. Für den BUND müsste der Hambacher Forst unter die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union fallen. Ziel der Richtlinie ist es, wild lebende Arten, deren Heimat und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Unter den von Rodung bedrohten Tieren befinden sich nach Angaben der Braunkohlegegner verschiedene Fledermausarten, der Mittelspecht und die Haselmaus.

Ein zunächst angestrebter und vom BUND auch befürworteter Vergleich scheiterte am Dienstag vor Gericht. Das Verwaltungsgericht in Köln hatte vorgeschlagen den Betrieb des Tagebaus fortzuführen, ohne jedoch den Wald zu roden. Für RWE und Vertreter des Landes NRW war dieser Vorschlag aufgrund hoher Folgekosten nicht umsetzbar. Der Wald befindet sich seit 1978 in Besitz von RWE. Aus dieser Zeit stammt auch der Braunkohlegenehmigungsplan Hambach der Landesregierung NRW, dessen Bestand zuletzt 2014 noch einmal bekräftigt wurde. Allerdings weist der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich darauf hin, dass die aktuellen klimapolitischen Entwicklungen und Diskussionen rund um einen möglichen Kohleausstieg Deutschlands auch an den Richtern nicht spurlos vorübergegangen sind. So soll nun bis Freitag ein rechtskräftiges und endgültiges Urteil gesprochen werden.

Klagen gegen den Braunkohletagebau sind nicht neu

Nicht nur im Rheinland wird gegen die Braunkohle geklagt, auch in Brandenburg und Sachsen laufen Gerichtsverfahren gegen Braunkohlenpläne der dortigen Betreiber. Nach europäischem Recht dürfen Verbände beim Umwelt- und Naturschutz auch Klage erheben, wenn sie nicht in ihren eigenen Rechten betroffen sind. Getragen von BUND und Greenpeace scheiterte eine Klage gegen Ausbaupläne des Braunkohletagebaus Nochten vor dem sächsischen Verwaltungsgericht Bautzen. Daraufhin zogen die Kläger vor das Bundesverwaltungsgericht, ein Urteil steht noch aus. In Brandenburg ruht eine entsprechende Klage, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Nochten wird abgewartet.

Auch die Kläger des Hambacher Forsts könnten bei einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Köln in die nächste Instanz gehen. Doch die Zeit drängt. Bereits jetzt sind dem einst 5.500 Hektar großen Wald rund 90 Prozent durch Rodung zum Opfer gefallen. In drei Jahren, so die Klimaaktivisten, könnte der Hambacher Forst dann komplett vernichtet sein. Es macht allerdings Hoffnung, dass dank eines ersten Teilerfolgs des BUND gegen RWE ein kleiner Teil des Waldes seit dem 25. Oktober bereits unter vorläufigem Schutz steht. mf


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