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NiederlandeRWE klagt gegen Kohleausstieg

Ein Kohlekraftwerk am Wasser, umgeben von Windrädern
Seit 2015 produziert das Steinkohlekraftwerk von RWE in Eemshaven Strom. Ein geringer Anteil der Energie kommt auch aus Biomasse. (Foto: Friedhelm Dröge, WikiCommons, CC BY-SA 4.0)   

Einmal mehr zeigt RWE ein Gebaren, das nicht im Einklang mit den Pariser Klimazielen steht. Der Energiekonzern verklagt die Niederlande auf Schadensersatz, weil das Land bis 2030 aus der Kohleverstromung aussteigen will.

08.02.2021 – RWE verfolge „wissenschaftlich fundierte Klimaziele“. Sie stünden „im Einklang“ mit dem Pariser Klimaabkommen. So steht es auf der Internetpräsenz des Konzerns. Und tatsächlich, mit der Übernahme der regenerativen Energieanlagen von E.ON schwingt sich RWE zu einem der größten Erneuerbare Energien Produzenten in Europa auf. Doch zugleich bleiben Kohle und Gas wichtige Energiezweige.

So stehen in Deutschland Windkraftkapazitäten On- wie Offshore von 1,7 Gigawatt (GW). Demgegenüber gibt es Kohlekapazitäten von 9,6 GW sowie Gaskapazitäten von 4,1 GW. Dass zeigen aktuelle Daten, die RWE selbst offenlegt. Solarenergie produziert RWE in Deutschland nicht. Zwar ist das Unternehmen weltweit tätig in der Energieerzeugung, doch auch in den Niederlanden hat die fossile Energieerzeugung ein deutliches Übergewicht. Lediglich Windkraftanlagen mit einer Kapazität von 260 Megawatt (MW) hat RWE dort installiert. Die installierte Leistung für Gas beträgt dagegen 2,7 GW, dazu kommen zwei Steinkohlekraftwerke mit einerLeistung von 1,58 GW.

Ungetüm Energiecharta-Vertrag

Doch die Niederländer haben ehrgeizige Ziele und wollen bis 2030 aus der Kohleverstromung aussteigen. Das scheint RWE wiederum nicht zu passen. Auf Grundlage des internationalen Energiecharta-Vertrags verklagt RWE die Niederlande auf Schadenersatz. Das RWE-Kraftwerk in Eemshaven ging 2015 in Betrieb. Eine Abschaltung 2030 würde nach Ansicht des Energiekonzerns mit hohen Verlusten einhergehen. Das zweite ältere Kraftwerk in Amer soll bereits 2024 vom Netz gehen.

Die Klage beruht auf dem Energiecharta-Vertrag. Er ist ein Relikt aus der Zeit als ehemalige Ostblockstaaten für Investoren aus dem Westen interessant wurden. So wurde der Vertrag ursprünglich geschlossen, um Investitionen westlicher Konzerne in den ehemaligen Ostblockstaaten anzuregen und abzusichern. Investoren haben die Möglichkeit, Staaten vor eigens geschaffenen Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie enteignet werden. Als Enteignung gilt bereits, wenn ein Staat neue Regeln aufsetzt, die die Investitionsbedingungen verschlechtern.

Diese Schiedsgerichte entziehen sich dem Zugriff öffentlicher Institutionen und tagen oft im Geheimen. Wegen des beschlossenen Atomausstiegs verklagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall Deutschland auf Schadenersatz von 4,7 Milliarden Euro -  vor einem Schiedsgericht in den USA. Das Verfahren läuft noch. Das deutsche Bundesverfassungsgericht gab einer Klage von Vattenfall auf Entschädigung bereits statt. Die Höhe der Entschädigung steht noch nicht fest und könnte sich im dreistelligen Millionenbereich bewegen. Auch RWE hält sich entsprechende Klagen vor.

In den Niederlanden klagt RWE vor dem internationalen Schiedsgericht nun auf einen Schadenersatz von 1,4 Milliarden Euro, wie politico schreibt. Die taz beziffert die geforderten Zahlungen sogar auf über zwei Milliarden Euro. In Deutschland wird RWE für den Ausstieg aus Braun- und Steinkohle wohl weit über 2,5 Milliarden Euro bekommen, so ist es im Kohleausstiegsgesetz festgeschrieben. Die Niederlande hingegen sehen keine Kompensationszahlungen vor.

Moralisch fragwürdig

Francesca Mascha Klein, von der Umweltrechtsorganisation ClientEarth, sagt dazu: „Mit dieser Klage sagt RWE der niederländischen Regierung wegen notwendiger Klimaschutzmaßnahmen den Kampf an. Dabei handelt es sich um eine Machtdemonstration und einen moralisch fragwürdigen Gebrauch des Energie-Charta-Vertrags.“ Unternehmen dürften nicht versuchen, ihre wirtschaftlichen Verluste auf Staaten abzuwälzen und keine Entschädigungen für fehlgeschlagene Investitionen fordern. „Ein Urteil im Sinne des Konzerns könnte andere Regierungen davon abschrecken, dringend notwendige klimapolitische Maßnahmen einzuleiten“, so Klein weiter. Die Juristin hofft, dass das Schiedsgericht die Klage abweisen wird.

Auch die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation urgewald kritisiert, dass RWE überhaupt den Klageweg beschreitet. Sebastian Rötters von urgewald sagt: „RWE führt die eigene Werbekampagne ad absurdum, in der sich das Unternehmen als Treiber der Energiewende präsentiert.“ Der Energiekonzern stilisiere sich hier zum Opfer. Dabei habe RWE schon 2015 bei der Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks in Eemshaven gewusst, dass dies vor dem Hintergrund der Klimakrise verantwortungslos sei. „Dass das Unternehmen nun einen EU-Staat dafür verklagen möchte, dass es die Klimakrise bekämpfen will, spottet jeder Beschreibung”, so Rötters.

Neben Deutschland und den Niederlanden haben aktuell 49 weitere Staaten den Energiecharta-Vertrag unterschrieben. Doch ein Austritt scheint nicht so leicht. 2019 starteten die Niederlande und 20 weitere EU-Staaten den Versuch, den Vertrag hinsichtlich europäischen Rechts und zwischenstaatlicher Handelsbeziehungen anzugreifen. Letztes Jahr ging Belgien diesbezüglich den Weg vor den Europäischen Gerichtshof. Eine Entscheidung steht noch aus. Andererseits hätten auch die Niederlande mit einem Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag einiges zu verlieren. So ist etwa der niederländische Ölkonzern Shell weltweit tätig und stützt sich auf Investitionssicherheiten aus dem Vertrag.

Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen warnen davor, dass dieses System sogar noch ausgeweitet werden könnte. Neben geplanten Freihandelsabkommen will die EU-Kommission, unterstützt von weiteren EU-Staaten, einen globalen ständigen Gerichtshof für Konzerne einrichten. Dieser soll ausschließlich Konzernen und Investoren zugänglich sein und ihnen die Möglichkeit bieten, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen. Die NGOs fordern dagegen den Austritt aus allen Abkommen, die Investitionsschiedsgerichte beinhalten. mf


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