Menü öffnen

BürgerenergieBürger stärken die Energiesicherheit

Bürgerwindpark Wewelsburg in Bad Wünnenberg
Bürgerenergie soll endlich wieder gefördert werden. (Bild: EnergieAgentur.NRW, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons)

Bürgerenergie ist ein essenzieller Bestandteil der Energiewende. Die Ampelregierung hat dies erkannt und wiederholt bekräftigt, Bürgerenergieprojekte stärker fördern zu wollen. Der Bundesverband Windenergie legt konkrete Vorschläge zur Umsetzung vor.

07.03.2022 – Die Bürgerenergie wurde in den letzten Jahren wie so viele Energiewendeprojekte eher gebremst als gefördert. Mit der neuen Bundesregierung könnte sich dies ändern. Der Bundesverband Windenergie (BWE) veröffentlichte nun Umsetzungsvorschläge für das geplante EEG-Osterpaket.

Bürgerenergie stärken, Energiewende umsetzen

Nach jahrelangem Stocken will die Bundesregierung Bürgerenergieprojekte endlich wieder stärker fördern. Die Bürgerenergie gehört zu den wichtigsten Bestandteilen der Energiewende. Bürgerenergieprojekte fördern die lokale Akzeptanz und empowern die Menschen vor Ort, ihre Energieversorgung selbst in die Hand zu nehmen. Im Koalitionsvertrag verankerte die Bundesregierung nun Bürgerenergie als wichtigen Schritt für die Energiewende.

Dort heißt es dazu: „Wir stärken die Bürger-Energie als wichtiges Element für mehr Akzeptanz. Im Rahmen des europarechtlich Möglichen werden wir die Rahmenbedingungen für die Bürger-Energie verbessern (Energy Sharing, Prüfung eines Fonds, der die Risiken absichert) und insgesamt die De-minimis-Regelungen als Beitrag zum Bürokratieabbau ausschöpfen.“ Diese Absicht hatte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in seiner Eröffnungsbilanz Klimaschutz erneut bekräftigt.

Sichere Rahmenbedingungen schaffen

Der BWE hat nun konkrete Empfehlungen vorgelegt, um die Bürgerenergie voranzubringen. Zu den Vorschlägen gehört ein sicherer Rechtsrahmen für Bürgerenergieprojekte, eine neue, klare Definition von Bürgerenergie und Bürgerenergiegesellschaften und das Ausschöpfen des Europäischen Rechtsrahmens für diese. In der Ankündigung der Bundesregierung, alle Möglichkeiten der europäischen Gesetzgebung in diesem Bereich nutzen zu wollen, sieht der BWE eine große Chance für direkte Bürgerbeteiligung und Teilhabe.

Das vom BWE vorgeschlagene Modell greift deshalb die Rahmenbedingungen der bereits von der EU festgelegten Richtlinie auf. Besonders elementar ist hier der Vorschlag, kleinere Anlagen bis 18 MW Nennleistung von der Ausschreibungspflicht zu befreien. Die wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie würde so entfallen. Als Beteiligungsgebiet gilt der Umkreis von maximal 25 km Radius um die Fundament-Mittelpunkte. Es wird empfohlen, dass Gewerbesteuern vollständig in den Gemeinden verbleiben, und Anteile mindestens 15 Jahre lang nicht an Personen außerhalb des Beteiligungsgebiets veräußert werden dürfen.

Bürgerenergie definieren

Bürgerenergie und Bürgerenergiegesellschaften, deren Voraussetzung und Förderung im EEG sollen zudem neu definiert und im EEG festgehalten werden. Zu den Vorschlägen für eine Neudefinition gehört, dass als Bürgerenergiegesellschaft ein lokaler Gesellschafterkreis gelten soll, der mindestens 70 Prozent des Eigenkapitals hält. Dieser soll aus natürlichen Personen zusammengesetzt sein, die bei Kapitaleinzahlung bereits mindestens seit zwei Jahren im Beteiligungsgebiet gemeldet waren. Pro Gesellschafter soll die Höhe der Kapitaleinlage sowohl durch einen Minimalbetrag als auch durch einen Höchstwert begrenzt werden. Lokalen Gemeinden soll zudem grundsätzlich eine Mitgliedschaft angeboten werden. jb


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft