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EEG 2021Angebot für ausgeförderte Anlagen gefällt Kleinanlagenbetreibern nicht

PV-Dachanlage im Abendrot
Die Übergangsregeln zum Weiterbetrieb alter Anlagen stoßen auf Kritik.  (Foto: Hans Braxmeier auf Pixabay)

Für viele kleine Solaranlagen aus den Anfangsjahren des EEG endet ab dem Jahr 2021 die Vergütung. Die Bundesregierung macht im Entwurf des EEG 2021 Angebote zum Weiterbetrieb. Diese stoßen jedoch nicht auf Gegenliebe.

17.11.2020 – Für ausgeförderte Anlagen schafft der EEG-Entwurf ein Zeitfenster für den Weiterbetrieb. Denn viele Anlagen sind noch voll funktionsfähig, mit einem sofortigen Rückbau gingen wertvolle Erzeugungskapazitäten verloren. Funktionstüchtige Komponenten müssten verschrottet werden – obwohl sie strenggenommen weder verschrottet noch recycelt werden dürfen. Denn das geltende Elektrogesetz, das auch für Solarmodule gilt, schreibt vor, dass lediglich nicht mehr gebrauchsfähige Module recycelt werden dürfen. Alle noch funktionsfähigen Module sind dem Zweitmarkt zuzuführen, sprich wiederzuverwenden.

Mit dem Entwurf des EEG 2021 haben Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung Anspruch auf Vergütung in Höhe des Marktwertes abzüglich der Vermarktungskosten. Diese Regel greift damit insbesondere für Solaranlagen aus den Anfangsjahren des EEG und soll bis zum Jahr 2027 gelten. Allerdings muss der gesamte Strom eingespeist werden. Die Umrüstung zu einer Eigenverbrauchsanlage hingegen lohnt sich wahrscheinlich nicht, vor allem weil dann teure Messtechnik angeschafft werden muss.

Das Bonner Marktforschungsunternehmen EUPD Research hat in einem Kurzgutachten für verschiedene Anlagengrößen berechnet, wie der Weiterbetrieb mit Volleinspeisung unterm Strich für die Betreiber aussehen würde. Das Ergebnis: in den wenigsten Fällen rechnet sich der Weiterbetrieb, denn die Erlöse würden die Betriebskosten übersteigen, die Betreiber müssten somit draufzahlen. Betriebskosten sind aber nicht zu vermeiden: regelmäßige Wartungen sind verpflichtend, Versicherungen angeraten und eine Reinigung in manchen Fällen ebenfalls notwendig.

3,7 Gigawatt Solarstromleistung könnten vorzeitig verloren gehen

EUPD Research spricht von 447.000 noch funktionsfähigen Solaranlagen, die in den kommenden zehn Jahren stillgelegt werden könnten. Das Kurzgutachten zeigt auch, dass ein Weiterbetrieb ausgeförderter Solaranlagen ohne eine Anschlussförderung für Betreiber durchaus möglich wäre, wenn auf neue Gesetzesauflagen verzichtet wird. Nach übereinstimmender Auffassung von Solarwirtschaft und Netzbetreibern ist die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Nachrüstung teurer Messtechnik für kleine Solaranlagen unverhältnismäßig und ohne Mehrwert für die Netzstabilität.

„Ein wirksamer Klimaschutz braucht jedes verfügbare Megawatt an Solarleistung. Der Bundestag muss jetzt einen barrierefreien Weiterbetrieb ausgeförderter Solaranlagen sicherstellen und den Gesetzesentwurf entsprechend überarbeiten. Es wäre weder trag- noch vermittelbar, dass Energiekonzerne klimaschädliche Kohlekraftwerke noch bis ins Jahr 2038 betreiben dürfen und großzügige Stilllegungsprämien erhalten, gleichzeitig aber hunderttausende kleine Solaranlagenbetreiber eine Sonnensteuer entrichten müssen und ihnen der Stecker gezogen wird,“ meint BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Sollten Nachbesserungen am Gesetzesentwurf ausbleiben, so werden nach EUPD-Prognosen bis zum Jahr 2030 3,37 Gigawatt Solarleistung vorzeitig stillgelegt. Damit verbunden wäre ein Produktionsausfall von rd. 26 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom. Das entspricht dem Jahresstromverbrauch von rund 10 Millionen deutschen Durchschnittshaushalten. Damit verbunden wären 6,4 Millionen Tonnen zusätzlicher CO2-Emissionen und ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden auch für die Speicher- und E-Mobilitätsbranche. Die Bonner Marktforscher rechnen in diesem Bereich mit Umsatzverlusten von insgesamt über einer Milliarde Euro in den 20er Jahren.

Alternative Vorschläge gibt es: Neben dem von Agora Energiewende vorgeschlagenem Prosumer-Standardlastprofil hat auch die NATURSTROM AG einen Vorschlag zum Weiterbetrieb gemacht. Er sieht vor, den Sonnenstrom zum Marktwert zu vergüten, die Vermarktungskosten jedoch sehr gering zu halten – bei 0,5 Eurocent pro Kilowattstunde. Dies soll – im Gegensatz zum Altmaier-Vorschlag – auch für Teilmengen des Stroms gelten. pf


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